Kann mein Ausbildungsbetrieb mir den Besuch der Berufsschule nach der schriftlichen Abschlussprüfung verbieten?
Ich bin aktuell in der folgenden Situation: ich bin Auszubildender im Gebiet der IHK Mittlerer Niederrhein (falls das relevant ist), und habe am Mittwoch (26.04.) meine schriftliche Abschlussprüfung als Fachinformatiker (Systemintegration) abgelegt. Meine mündliche Prüfung ist allerdings erst am 27.06.
Ich weiß, dass einige aus meiner Klasse in Absprache mit dem jeweiligen Ausbilder für die Zeit von der Berufsschule freigestellt worden sind und stattdessen Vollzeit im Betrieb arbeiten. Meine Frage ist jedoch: kann mein Ausbilder das auch gegen meinen Willen beschließen? Also kann er mir für die letzten Wochen verbieten, zur Berufsschule zu gehen und mich stattdessen verpflichten, in den Betrieb zu kommen?
2 Antworten
Das ist sogar im Berufsbildungsgesetz geregelt, dass er das nicht darf. Er darf das nicht beschließen. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen, darf er sich schriftlich an deine Klassenlehrerin wenden.
LG
huhu,
kann er nicht. Schau mal in §15 Berufsbildungsgesetz, Freistellung von der Berufsschule geht nur in Absprache mit eben jener. Du musst bis zum Ende der Ausbildung für die Berufsschule freigestellt werden.
Grüße Anna
Hey, dass das ganze mit der Berufsschule abgesprochen sein muss war mir bewusst. Mein Problem ist, dass meine Berufsschule dem grundsätzlich zustimmen würde. Ca. die Hälfte meiner Klasse ist für die kommenden Wochen freigestellt worden. Meine Frage ist nur, ob er das über meinen Kopf hinweg der Berufsschule melden und mich dann "zwingen" kann