Wann ist die Schriftliche Prüfung bestanden (Ausbildung)?
Hallo, Mein Bruder hat vor kurzer Zeit die Tiefbaufacharbeiter Prüfung (schriftlich) abgelegt. Er hat jetzt jedoch den Bescheid für die “mündliche ergänzungsprüfung” erhalten. Ich bin leider da nicht ganz in dem Thema drinne. Er hat in der WiPo Prüfung bestanden, die Tiefbauprüfung hat er verhauen mit 47 Punkten und die Straßenbauprüfung ebenso mit 30 Punkten. So habe dann bisschen gegoogelt was er machen muss um nun noch zu bestehen. “Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind”
Heißt dass er müsste nur 2 von den 3 Themen in der schriftlichen Prüfung bestehen ? Also müsste in der Mündlichen nur eine Prüfung verbessern? Und wie viele Punkte müsste er dann noch da erzielen ?
Danke für die Antwort
lg
1 Antwort
Er muss in 2 von 3 Themen mindestens 50 Punkte haben. Da du schreibst das er einmal 47 und einmal 30 Punkte hat, muss er in die Mündliche Ergänzungsprüfung gehen.
Wenn er diese besteht, gilt seine Ausbildung als erfolgreich bestanden. Wenn nicht, kann er die Ausbildung um 6 Monate verlängern und dann erneut eine Prüfung absolvieren.
Die Mündliche Ergänzungsprüfung ist zudem meist leichter als die schriftliche Prüfung.