Fahren ohne Führerschein für Auto, Motorradschein vorhanden aber in Probezeit?

8 Antworten

Ja, deinen aktuellen Führerschein bist du los und den anderen kannst du auch vergessen. Du hast eine Straftat begangen, die sogar mit einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann. Eine Führerscheinsperre kommt auch auf dich zu.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ein A-Verstoß. Es wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Einen Automatismus, der zum Fahrerlaubnisentzug führt, gibt es entgegen der Unkenrufe nicht.

Das Gericht kann einen Entzug der Fahrerlaubnis und auch eine Sperre anordnen, muss es aber nicht. Das Verfahren kann bei Ersttätern auch schlichtweg gegen Auflagen eingestellt werden.

Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach einer fahreignungsrelevanten Straftat eine MPU anordnen, dir eine Frist dafür setzen und bei Nichtbeibringung oder Nichtbestehen die FE entziehen.

Winter999  22.04.2024, 20:44

Er ist nicht nur gefahren sondern auch noch angebumst. Das wird mit einbezogen.

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Raven751  22.04.2024, 21:35

Ohne den Unfall hätte ich Dir recht gegeben, dass ein Entzug gar nicht unbedingt wahrscheinlich ist.

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dvdfan  22.04.2024, 22:26

Das gilt aber bei "erwischt werden", nicht bei Unfall.

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Ja, davon würde ich ausgehen. Das entscheidet aber letztlich der Richter.

Neuerteilung wird eine MPU voraussetzen.

§ 21 StraßenverkehrsgesetzFahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Muss ich damit rechnen das mein Führerschein komplett entzogen wird?

Damit musst du nicht nur rechnen, sondern kannst dich darauf verlassen.

Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis hat sich die Sache jedoch längst nicht erledigt.

ich habe einen Auffahrunfall verursacht mit dem Auto.
  • Wem gehört das Fahrzeug?
  • War das Fahrzeug angemeldet und Haftpflicht versichert - Auf wen?
  • Gab es Verletzte bei dem Auffahrunfall?
  • Was hat dir die Polizei vor Ort erklärt?

Sollte das KFZ versichert gewesen sein, wird die Versicherung zwar den Schaden regulieren, sich die Kohle aber garantiert von dir zurück holen.

Deiner Beschreibung fehlen einfach die Details.

Das kann durchaus daran liegen, dass es deine erste Frage auf GF ist.

Für eine realistische Bewertung ist ein detaillierter Sachverhalt jedoch unverzichtbar.

Und natürlich können die besten Tipps eine Rechtsberatung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht ersetzen.

Du bist nicht ohne Führerschein gefahren sondern ohne Fahrerlaubnis. Das ist ein großer Unterschied. Das eine ist nur eine Ordnungswidrigkeit aber das ist eine 1a Straftat. Die Folgen wurden hier ja schon Erklärt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing