Welche Probezeit beim Führerschein würde in dem Fall gelten?
Hallo zusammen,
anbei mal wieder eine interessante Rechtskonstellation.
Mal angenommen man hat den Führerschein in Deutschland gemacht und die Probezeit nach 2 Jahren problemlos bestanden. Nun möchte man kurz nach den 2 Jahren, die man den Führerschein besitzt, nach Österreich oder Frankreich reisen. Dort beträgt die Probezeit für die Fahrerlaubnis 3 Jahre.
Gilt dann die Probezeit für Frankreich oder Österreich, also wäre man dann wieder ländergebunden in der Probezeit oder gilt, die Probezeit des Landes, in drm man den Führerschein gemacht hat und man wäre somit raus aus der Probezeit auch in Österreich und Frankreich?
Vielen Dank für eure Einschätzungen
2 Antworten
Nein es gilt deine
Du hast ihn in Deutschlamd gemacht
es gelten die zwei jahre, weil es ein deutscher führerschein ist und du auch deutscher staatsbürger bist. solange der deutsche führerschein im land anerkannt ist, gelten die deutschen regelungen zur probezeit