Gleitzeitregelung/Freistellung für Arztbesuch?

8 Antworten

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Bedeutet das für mich, dass die fehlende Kernarbeitszeit gut geschrieben wird?

Es geht nur um die Kernarbeitszeit - der Gleitzeitbereich ist alleine "Dein Bier".

Und für die Kernarbeitszeit kommt es - wie so oft - "darauf an" ...

Für in die Kernarbeitszeit fallende Arzttermine, die notwendig sind oder sich aus praxisorganisatorischen Gründen nicht anders legen lassen, muss der Arbeitgeber Freistellung von der Arbeit gewähren.

Wenn es betriebliche/vertragliche Regelungen zum Anspruch auf bezahlte Freistellung/auf Sonderurlaub gibt, die diesen Fall beinhalten, dann hast Du Anspruch auf Bezahlung der Zeit des Arzttermins, die in die Kernarbeitszeit fällt. Wird der Fall nicht aufgeführt, muss der Arbeitgeber zwar Freizeit gewährten, er muss sie dann aber nicht bezahlen.

Gibt es solche betriebliche/vertragliche Regelungen nicht, dann kann sich ein Arbeitnehmer auf das Bürgerliche Gesetzbuch § 616 "Vorübergehende Verhinderung" berufen:

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.

Allerdings ist es erlaubt, die Anwendung dieser Bestimmung vertraglich auszuschließen; in dem Fall besteht dann kein Anspruch auf Bezahlung.

Folgt aus dem Arztbesuch eine Krankschreibung, dann besteht für den gesamten Arzttermin auf jeden Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG.

Bedeutet das für mich, dass die fehlende Kernarbeitszeit gut geschrieben wird?

Wenn es im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im anwendbaren Tarifvertrag so vereinbart ist ja, ansonsten nicht.

Hier mal zum nachlesen:

https://impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/arztbesuch-waehrend-der-arbeitszeit/3539812.hrml

Ein AN der eine Gleitzeitvereinbarung hat, kann die fehlende Arbeitszeit nachholen.


Familiengerd  16.10.2019, 17:44
"Bedeutet das für mich, dass die fehlende Kernarbeitszeit gut geschrieben wird?"
Wenn es im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im anwendbaren Tarifvertrag so vereinbart ist ja, ansonsten nicht.

Wieso das denn? Umgekehrt ist es richtig!

Wenn der (notwendige) Arztbesuch sich nicht völlig außerhalb der Kernarbeitszeit legen lässt, besteht Anspruch auf Gutschrift der Zeit, die in die Kernarbeitszeit reicht. "Verloren" ist die Zeit des Arztbesuchs, die in die Gleitzeit fällt.

Die Kernarbeitszeit ist so zu behandeln wie bei Arbeitnehmern ohne Gleitzeitregelung.

Der Anspruch auf Gutschrift für die in die Kernarbeitszeit fallende Zeit des Arztbesuchs setzt aber die Anwendung von BGB § 616 oder eine entsprechende vertragliche Regelung voraus.

Generell sind Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen.
Ist ein Arztbesuch medizinisch unbedingt in der Arbeitszeit notwendig (Notfall), dann muss der Arzt halt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für diesen Zeitraum ausstellen.

In der Praxis ist das natürlich nicht immer so einfach... gerade dann, wenn es sich nicht um einen Notfall handelt, in absehbarer Zeit aber dennoch nur Termine während der Arbeitszeit möglich sind. Letztendlich liegt es aber am Arbeitgeber, was er seinen Mitarbeitern gewährt.

Bei uns wird dann beispielsweise bei der Zeiterfassung "Arztbesuch" angegeben - das bedeutet, dass die Zeit des Arztbesuchs zwar nicht als Arbeitszeit "gutgeschrieben" wird und demnach nachgearbeitet werden muss - ein Arztbesuch in der Kernarbeitszeit gilt aber nicht als Verletzung der Kernarbeitszeit.

Andere Arbeitgeber sehen das noch lockerer und lassen den Arbeitnehmer während der Arbeitszeit zum Arztbesuch, ohne dass diese Zeit nachgearbeitet werden muss.

Wieder andere aber verlangen, dass der Arbeitnehmer dann entsprechend Urlaub einreicht, Überstunden abbummelt oder unbezahlten Urlaub nimmt.


Familiengerd  16.10.2019, 17:54
Letztendlich liegt es aber am Arbeitgeber, was er seinen Mitarbeitern gewährt.

Nein, dazu gibt es rechtliche Regelungen.

Für in die Arbeitszeit fallende Arzttermine, die notwendig sind oder sich aus praxisorganisatorischen Gründen nicht anders legen lassen, muss der Arbeitgeber Freistellung gewähren.

Ob diese Freistellung auch zu bezahlen ist, hängt davon ab, ob es betriebliche/vertragliche Regelungen zum "Sonderurlaub" gibt, die auch diesen Fall beinhalten, oder ob das Bürgerliche Gesetzbuch § 616 "Vorübergehende Verhinderung" anzuwenden ist, seine Anwendung als nicht ausgeschlossen ist (was leider erlaubt ist).

Gibt es eine Gleitzeitregelung, dann ist davon nur die Zeit betroffen, die die Kernarbeitszeit berührt.

Folgt aus dem Arztbesuch eine Krankschreibung, dann besteht für den Arztterim auf jeden Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung.

bei uns würde man es dir von deiner Überzeit abziehen, und man müsste ein Zettel vom Arzt bringen das man da war und wie lange

Steht in eurer Gleitzeitregelung, die von Firma zu Firma unterschiedlich sein kann.


Twostrokejony 
Beitragsersteller
 16.10.2019, 16:03

Danke. Ich habe es gefunden. Anscheinend wird nichts gut geschrieben bei uns.

Es geht also alles vom Stundenkonto ab.