Sollte Sterbehilfe erlaubt sein?
Meiner Meinung nach sollte nur passive Sterbehilfe erlaubt sein, denn jeder hat meiner Meinung nach das Recht zu sterben wann er will. Bei aktiver Sterbehilfe hat man jedoch das Problem, dass die Person es nicht selber durchführt und eine andere person es macht und es kann hier sein, dass im letztem moment wo die person abdrückt und den tötet, die Person die sterben will sich umentscheidet. bei passiver Sterbehilfe hat man das Problem nicht, da die Person da alles in der eigenen Hand hat.
24 Stimmen
10 Antworten
Das Problem liegt ganz wo anders. Nicht ob aktiv oder passiv, wobei die Grenzen verwischen. Es könnte Menschen geben, die nur sterben wollen, weil sie denken, daß sie anderen zur Last fallen. (Du bist zu krank, zu teuer, zu schwach usw. warum bringst du dich nicht um?) Oder welche die nicht mehr durchsehen und ihren Erben alles mögliche unterschreiben, diese Richtung.
Das Thema besteht auch nur bei hilflosen Menschen, die es nicht schaffen sich selbst zu töten. Oder bei religiösen Menschen, die sich aus Glaubensgründen nicht selbst töten dürfen. Denn wer sich wirklich umbrigen will, dem gelingt das auch.
Jeder sollte das Recht haben über sein eigenes Leben zu entscheiden. Niemand hat sich ausgesucht geboren zu werden, warum sollte man also gezwungen werden, weiterzuleben.
Das finde ich auch. Aber leider gibt es keine Möglichkeit sich schmerzfrei was anzutun
Auf jeden Fall.
Jede*r sollte selber entscheiden, ob man es will oder nicht.
Bei aktiver Sterbehilfe kann man das schriftlich fixieren.
Passive sterbehilfe wäre auch das abstellen lebenserhaltender maßnahmen, da kann die andere Person meistens gar nichts sagen.
Naja trotzdem kann die person sich umentscheiden wenn die gerade dabei ist getötet zu werden.
Naja meistens kann man es schon abbrechen, wenn man zb aufhört zu essen und zu trinken und dann wieder anfangen will.
Was redest du da? Wenn jemand im Koma liegt und du die Geräte abstellst ist relativ schnell feierabend. Das ist auch passive sterbehilfe und die Person meldet sich da nichtmehr zu Wort.
Prinzipiell gehört für mich zu einem selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmtes Sterben.
Daher trete ich schon dafür ein, dass aktive Sterbehilfe erlaubt sein sollte. Denn gerade denjenigen, die z.B. nicht mehr in der Lage sind, den Weg der passiven Sterbehilfe zu nutzen, wird diese womöglich gewünschte Variante verwehrt.
Allerdings braucht es dazu ganz eindeutig definierte Regeln und Prüfungen und genau diese gestalten es wiederum als sehr schwierig.
Denn wer kann, darf, soll oder muss im Zweifelsfall entscheiden, ob jemand wirklich selbstbestimmt und im Rahmen einer bewusst getroffenen Entscheidung sterben möchte? Oder ob doch andere und womöglich nur temporäre Gründe dahinter stecken?
Der Tod ist nunmal absoult endgültig und unwiderruflich. Wenn ich erst einmal tot bin, kann ich nicht mehr feststellen, dass es doch nicht das ist, was ich wollte und sagen: So, hier bin ich wieder, ich möchte doch noch ein paar Jahre leben. Dann ist mein einmaliges Leben unumkehrbar beendet. Daher finde ich es schon sehr wichtig, dass es Mechanismen gibt, die mich vor einer derartigen "Fehlentscheidung", bspw. aus einer emotionalen Krise heraus getroffen, schützen. Anderseits möchte ich aber auch, dass mir dieser Ausweg ermöglicht wird, wenn ich mich definitiv für diesen entschieden habe.
Eine schwierige, sehr schwierige Situation.
Prinzipiell gehört für mich zu einem selbstbestimmten Leben auch ein selbstbestimmtes Sterben.
Das steht auch jedem zu.
Daher trete ich schon dafür ein, dass aktive Sterbehilfe erlaubt sein sollte. Denn gerade denjenigen, die z.B. nicht mehr in der Lage sind, den Weg der passiven Sterbehilfe zu nutzen, wird diese womöglich gewünschte Variante verwehrt.
Das ist strafbar und wird es auch bleiben und ... das ist auch gut so!
Jeder der meint sterben zu wollen muss den entscheidenen Schritt dazu selbst tun.
Da bin ich ganz bei dir. Auch wenn ich es im Rahmen klar definierter Regeln, die den ausdrücklichen "Wunsch" zweifelsfrei sicher bestätigen, grundsätzlich als positiv ansehen würde, so sehe ich die große Problematik dahinter und bin doch froh, dass eben derzeit nicht erlaubt ist. Im Grunde genommen lässt sich vieles bereits über Patienverfügungen regeln, sodass die "Notwendigkeit" einer aktiven Sterbehilfe gar nicht besteht.
und bin doch froh, dass eben derzeit nicht erlaubt ist.
Wobei es auch bleiben wird.
sodass die "Notwendigkeit" einer aktiven Sterbehilfe gar nicht besteht.
Ich habe den Verdacht das Du den Unterschie zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe nicht so genau kennst.
Die Unterschiede sind schon groß genug, um sie kennen. Aber der mögliche Anwendungsfall einer aktiven Sterbehilfe ist für mich erst in einem Bereich gegeben, in dem passive Sterbehilfe bereits gängige Praxis ist. Wenn wir nun davon reden, einem kerngesunden Menschen aktive Sterbehilfe zu leisten, weil er "meint sterben zu wollen", wie du es formuliert hast, bewegen uns in vollkommen falschen und völlig zurecht verbotenen Sphären.
So einfach ist das nicht.
Es ist bereits alles erlaubt was als passive Sterbehilfe möglich ist. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Februar 2020 ist da recht eindeutig. Demnach kann jedem der Sterbewillig ist dabei Hilfe geleistet werden, ganz gleich wie alt und wie krank er ist. Die Bundesärztekammer hat darauf bereits reagiert und den sogenannten "Hippokratischen Eid" entsprechend abgeändert das es Ärzten möglich ist einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament zu verschreiben. Allerdings sind derartige Mittel, wie z. B. Natrium-Pentobarbital, in Deutschland nicht zugelassen. Versuche das Gesundheitsministerium zu verpflichten dies Mittel zuzulassen sind von den Gerichten bisher abgeschmettert worden, denn das Urteil des BVerfG enthält keine Verpflichtung für den Staat Sterbehilfe zu unterstützen.
So muss eben jeder selbst seinen Sterbeweg finden. Die Grenze von der passiven zur Aktiven Sterbehilfe ist im Grunde für jeden klar zu erkennen. Ich darf einem Sterbewilligen einen entsprechenden Giftcocktail beschaffen, trinken muss er ihn allerdings selbst. In Extremfällen darf man bei einem bis zum Hals Gelähmten den Cocktail bereitstellen und dem Sterbewilligen auch den Strohlam in den Mund stecken. Daran ziehen muss er allerdings selbst.
Und wenn, dann nur unter sehr sehr strengen Auflagen, damit sichergestellt ist, das hier mit Mauscheleien ein gieriger Mensch zum Erfolg kommt.
Naja bei aktiver Sterbehilfe gibt es das problem, dass eine andere person das ausführt und es sein könnte das die person sich im letztem moment umentscheidet.
Bei passiver Sterbehilfe hat man alles in seiner eigenen Hand