Frage wegen dem Unterhalt für Kinder?

4 Antworten

Der Mindestunterhalt liegt derzeit bei einem Kind von 0-5 Jahren bei 480 Euro pro Monat. Das wäre also das Minimum das pro Kind zu zahlen wäre.

ABER: Es muss für ihn selber der Selbsbehalt übrig bleiben. Also das, was ihm als "Existenzminimum" zugestanden wird. Das ist derzeit meines Wissens bei 1450 Euro.

Wenn er zu wenig Geld hat um den Unterhalt für alle seine Kinder zu bezahlen, dann springt der Staat ein und legt das aus (Unterhaltsvorschuss), damit keines der Kinder darunter leiden muss.

Und er muss es dann, sobald er wieder mehr Geld als den Selbstbehalt zur Verfügung hat, die Schulden beim Staat abbezahlen.


isebise50  15.07.2024, 18:51
Beim Unterhalt geht es der Reihe nach in der die Kinder geboren wurden. Das erste Kind bekommt zuerst, dann (falls noch etwas übrig ist) das zweite Kind und so weiter.

Sollte das unterhaltsrelevante Einkommen nicht ausreichen, um allen Unterhaltspflichten in vollem Umfang zu erfüllen, liegt ein Mangelfall vor. Dann wäre der Unterhalt für jedes Kind anteilig zu berechnen.

Der jeweilige Anspruch ist in dem Verhältnis zu kürzen, in dem die verfügbaren Mittel zu der Summe aller Ansprüche stehen.

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Waldmensch70  15.07.2024, 19:09
@isebise50

Ja, stimmt. Das hatte ich falsch in Erinnerung. 👍

Kommt aber vermutlich "unter dem Strich" auf das Selbe hinaus: 

Alle Kinder bekommen zumindest mal den Mindestunterhalt. Entweder vom Unterhaltspflichtigen oder(den Rest) als Unterhaltsvorschuss durch den Staat.

Und der Unterhaltspflichtige muss diese Schulden dann beim Staat abbezahlen, sobald er wieder dazu in der Lage ist. Da ist es ja egal, von wem jetzt das Geld genau für welches Kind in welchem "Anteil" überwiesen wurde. Die Höhe der Schulden oder die Höhe des Unterhaltes für das einzelne Kind ändern sich ja nicht dadurch.

Aber ich ändere das mal in der Antwort ab, da muss ja nichts Falsche stehen bleiben. Danke für den Hinweis!

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Mit 1000 EUR im Monat müsste er gar nicht zahlen, da er auf jeden Fall unter dem Selbstbehalt liegt und auch mit einem Minijob, wenn der zumutbar wäre neben dem Hauptjob, den Unterhalt für zehn Kinder nicht zahlen könnte.

Also gehen fünf Frauen zum Amt und beantragen Unterhaltsvorschuss.

Er zahlt nach Düsseldorfer Tabelle und ihm bleibt der Selbstbehalt.

Die Differenz übernimmt der Staat und streckt es vor, wird es sich aber von ihm zurückholen.


MisteryJay 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 17:31

Also übernimmt der Staat praktisch jeden Monat 1000de von seinem Unterhalt. Er muss die Schulden aber an den Staat zurückzahlen, sobald er das Geld hat?

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Kessie1  15.07.2024, 17:33
@MisteryJay

Nein. Wenn er nachweislich nicht leistungsfähig ist für den Zeitraum, in dem er den Unterhalt zahlen müsste und die UHV Kasse würde einspringen, muss er auch nichts zurück zahlen. Gäbe es einen Unterhaltstitel, dann wäre der auf 0 abzuändern, damit keine Schulden auflaufen.

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Der Vater hat einen Selbstbehalt.

Alles was über den Selbstbehalt fällt, muss unter den minderjährigen Kindern gleichmäßig verteilt werden. Er kann also nicht seinem Lieblingskind vollen Unterhalt zahlen und einem anderen gar nichts.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Waldmensch70  15.07.2024, 17:40
Alles was über den Selbstbehalt fällt, muss unter den minderjährigen Kindern gleichmäßig verteilt werden. 

Das wäre mir neu.

Meines Wissens gitl die Unterhaltspflicht ind er Reihenfolge der Geburt. Das erste Kind wird gemäß D'dorfer Tabelle zuerst bedient, dann das zweite (falls noch Geld über dem Selbstbehalt da ist) und so weiter…

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Waldmensch70  15.07.2024, 18:36
@SkR1997

Hmmm, da hatte ich andere Informationen. Nach dem Motto: Wenn eine Kind erstmal auf der Welt ist, dann kann ihm nicht plötzlich ein Teil davon wieder "weggenommen" werden, weil es danach noch weiterte Kinder gegeben hat.

Aber da kann ich mich auch irren / falsch erinnern. 🤷‍♂️

Kommt aber vermutlich "unter dem Strich" auf das Selbe hinaus:
Alle Kinder bekommen zumindest mal den Mindestunterhalt. Entweder vom Unterhatspflichtigen oder als Unterhaltsvorschuss durch den Staat. Und der Unterhaltspflichtige muss diese Schulden dann beim Staat abbezahlen, sobald er wieder dazu in der Lage ist. Da ist es ja egal, von wem jetzt das Geld genau für welches Kind in welchem "Anteil" überwiesen wurde. Die Höhe der Schulden oder die Häöhe des Unterhaltes für das einzelne Kind ändern sich ja nicht dadurch.

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