Unterhaltszahlung?

5 Antworten

In der Theorie hat er einen Selbstbehalt in Höhe von 1450 EUR gegenüber dem minderjährigen Kind. Und je nach Alter des Kindes wäre er ja auch ggf. dir zum Unterhalt verpflichtet (Betreuungsunterhalt) bzw. wenn ihr verheiratet seid zum Trennungsunterhalt, wenn du weniger verdienst als er.

Kredite werden nicht zwangsläufig berücksichtigt. Vor allem Luxuskredite nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Wenn er regelmäßig zahlt was gefordert wird zählt die Düsseldorfer Tabelle. Kommt es aber wegen Unterhaltsschulden zu einer Lohnpfändung wird nach ermessen des Gerichts entschieden. Es darf alles über 1250,-Euro gepfändet werden. Hat er aber kein Pfändungsschutzkonto kann er Glück haben wenn er 1400,- Euro behalten darf. Davon sind Schulden und das eigene Leben zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt bestimmte Tabellen und es wird dann auch ausgerechnet, wieviel er zahlen muss.


Pogo407 
Beitragsersteller
 04.02.2024, 16:17

auch wenn zum Beispiel ein Kredit bezahlt werden muss. Weil man sich als Paar eine Wohnung oder Einrichtung gekauft hat?

Roland Sperling  05.02.2024, 12:33
@Pogo407

Das Kind braucht einen bestimmten Geldbetrag, um monatlich davon leben zu können. Deshalb kann das Kind nicht einfach auf einen Teil seines Unterhalts verzichten, nur weil Du irgendeinen Möbelkredit abzahlen musst. Wenn es nicht anders geht, musst Du versuchen, den Kredit zu strecken, sodass Du geringere monatliche Raten zahlst. Wenn auch das nicht reicht, musst Du Dir halt noch einen Nebenjob suchen.

Am Ende kommt es auf sein bereinigtes Nettoeinkommen an, es können zu zahlende Kredite berücksichtigt werden, da kommt es auf den Zweck an.

Er hätte einen Selbstbehalt beim Kindesunterhalt von bereinigten 1450 Euro wenn es um Unterhalt für minderjährige Kinder geht.

Je nachdem wie alt das Kind ist, könnte dir ggf.noch Betreuungsunterhalt zustehen, wenn er nach Zahlung des Kindesunterhalts noch über seinem Selbstbehalt liegen würde.

Das wäre z.B.bei Kindern unter 3 Jahren der Fall, eigenes Einkommen würde dann entsprechend darauf angerechnet.

Dazu gibt es die Düsseldorfer Tabelle.

https://www.oeffentlichen-dienst.de/familienrecht/duesseldorfer-tabelle.html

Schulden verhindern nicht die Unterhaltspflicht.

  • Kredite - Ratenzahlung anpassen (neu verhandeln)
  • Privatinsolvenz ins Auge fassen

Pogo407 
Beitragsersteller
 04.02.2024, 16:28

ah da steht zum Beispiel was von Selbstbehalt. Danke :)

GutenTag2003  04.02.2024, 16:40
@Pogo407

Selbstbehalt hat nichts mit den Schulden zu tun.

Gläubiger müssen ggf. zurückstehen. Unterhalt hat Vorrang.