Fotomodel Anmeldung als Gewerbe (Kleinunternehmerregelung)?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte gerne für ein Unternehmen als Fotomodel arbeiten.

Wie könnte das abgerechnet werden?

Die Situation:

  • ich arbeite nur für diesen 1 Arbeitgeber als Fotomodel
  • ungefähr 3-5 x im Jahr für jeweils 1 Tag kurzfristig auf Abruf (wetterabhängig da Outdoor Shootings, bekomme 1 Tag vorher bescheid)
  • Verdienst ca. 500-1.000 € (oder weniger) im Kalenderjahr
  • habe bereits einen 450 € Job bei einem anderen Arbeitgeber

Fragen:

1) Vertrag über kurzfristige Beschäftigung für das Kalenderjahr ginge das?

Oder ginge das nicht, da absehbar dass ich 3-5 x im Kalenderjahr gebraucht werde und es damit evtl. als planbar eingestuft wird)?

2) Gewerbe anmelden (Kleinunternehmerregelung)?

(aber wie sieht das aus mit den Kosten für die Gewerbeanmledung incl. IHK Beiträge -> lohnt sich das überhaupt der ganze Aufwand bei ca. 500 - 800 € oder weniger Verdienst im Jahr? Oder gibt es eine Möglichkeit sich bei einem solch geringen Verdienst von den IHK Beiträgen grundsätzlich befreien zu lassen?)

3) Wenn ich ein Gewerbe als Fotmodel anmelde, ist das dann eine Scheinselbständigkeit da ich nur für diesen 1 Arbeitgeber arbeite?

4) Kann ich nicht einfach als Privatmensch eine Rechnung schreiben ohne ein Gewerbe anzumelden?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe!

Recht, fotomodel, Gewerbeanmeldung, Nebengewerbe, Scheinselbständigkeit, rechnung-schreiben, Kleinunternehmerregelung, Kurzfristige Beschäftigung, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Warum begrenzen Modelagenturen die Bildrechte zeitlich?

Bei Werbeagenturen oder Model-Agenturen ist es ja eine übliche Praxis, die Nutzung der Bilder auf ein oder zwei Jahre zu begrenzen. Weitere Begrenzungen sind auf das Land oder ein Medium wie online oder Druck eingeschränkt. Sowohl ich wie auch meine Kunden haben kein Verständnis dafür, dass die Rechte so stark begrenzt sind und das man für Zusatznutzung oder Verlagerung der Nutzung wieder Geld bezahlen muss. Es gibt zwar die sehr teure Möglichkeit des Buy-Out oder der All-In Option, allerdings leisten weder die Modelle oder Agenturen dafür mehr, denn alle Arbeit wurde ja bereits getan.

Wer kann mir als Fotograf diese Praxis erklären, die sich so hartnäckig hält - ich persönlich halte das für Geldmacherei ohne wirkliche Zusatzleistung. Es bedeutet ja in der Praxis, dass man erstellte Bilder nur mietet und nicht dauerhaft nutzen darf ohne die sehr teure Zusatzoption.

Wie kommt dieses Vertragsgsverhalten eigentlich zustande?

P.S.: Ich selbst begrenzt meine Nutzungsrechte für meine Kunden nie, ich würde es als unseriös empfinden, für meine bereits geleistete Arbeit ohne Mehraufwand immer wieder die Hand aufzuhalten.

Jetzt bitte keine platten Antworten wie "du mietest ja auch Photoshop oder deine Wohnung", sondern bitte fundierte Begründungen aus der Medienbranche.

Ich finde die Lizensierungspraxis richtig 0%
Begrenzte Bildnutzungsrechte sind überflüssig 0%
weiß nicht 0%
Fotografie, fotomodel, Medien

Meistgelesene Beiträge zum Thema Fotomodel