Fitnessstudio akzeptiert Attest nicht?

4 Antworten

Der BGH hat mit einem Grundsatzurteil aus 2012 (Az. XII ZR 42/10) aber entschieden, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn man aufgrund einer Krankheit dauerhaft keinen Sport mehr in dem Fitnessstudio betreiben kann und dies durch ein Attest nachgewiesen werden kann. Für eine Sonderkündigung muss die Krankheit so erheblich sein, dass sie voraussichtlich über die reguläre Vertragsdauer hinaus andauert. Auch hier ist es allerdings möglich, dass ein Fitnessstudio in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbraucherfreundlicher ist und eine Kündigung wegen Krankheit leichter zulässt.

https://rechtecheck.de/vorzeitige-kuendigung-fitnessstudio/

Die Vorraussetzungen für diese Kündigung sind sehr hoch. Dafür muss dir dein Arzt tatsächlich attestieren, dass du dauerhaft nicht in der Lage sein wirst Sport auszuüben.
Entsprechend ist die Forderung des Studios rechtmäßig und auch nachvollziehbar. Ein Attest, dass man momentan keinen Sport machen kann, das kann jeder leicht bringen.

Frage nach, auf welche Grundlage sie sich beziehen, dass ein normales ärzliches Attest nicht ausreicht. Und schreibe als letzten Satz, dass Du Deinen Anwalt in Kopie setzt. Das muss nicht stimmen, wirkt aber erfahrungsgemäß ganz gut,

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung