Kündigung Fitnessstudio mit Attest?
Am 2.11.2017 habe ich meinem Fitnessstudio ein Attest vorgelegt, welches bescheinigt, dass aufgrund meiner Krankheit EMS-Training nicht weiterzuführen ist. Dieses wurde mittels eines von mir beauftragten Rechtsanwaltes ausgehändigt. Seit dem erhielt ich keine Briefe mehr von dem Fitnessstudio.
Am 25.10.2019 erhielt ich einen Brief von einem Rechtsanwalt in dem ich aufgefordert werde, die fälligen Mitgliedsbeiträge von insgesamt 2300€ bis Anfang November zu zahlen.
Ist das noch, 2 Jahre danach, rechtens das Geld zu verlangen? Auch wenn ich ein Attest vorgelegt habe?
9 Antworten
dass aufgrund meiner Krankheit EMS-Training nicht weiterzuführen ist.
Nur in einem Fitnessstudio gibt es ja auch andere Trainingsmöglichkeiten, ergo dürfte kein Sonderkünndigunngsrecht bestehen.
Und selbstverständlich kann auch nach dieser Frist noch eine Forderung gestellt werden.
Ansonsten - hast Du (fristgerecht ) gekündigt?
Hattest du nur das Attest vorgelegt oder auch tatsächlich eine Kündigung abgegeben? Zu welchem Termin?
Du musst den verdammten Vertrag kündigen..sonst bringt dir dein Attest nichts. Ein Vertrag ist ein Vertrag,egal ob du diese Dienstleistung in Anspruch genommen hast oder nicht.
Hast Du denn trotz Attest den Vertrag nachweislich gekündigt? Wenn ja, wurde diese Kündigung bestätigt?
Ist das noch, 2 Jahre danach, rechtens das Geld zu verlangen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, sodass die Forderung dahingehend noch geltend gemacht werden kann.
Frag doch DEINEN Rechtsanwalt, den du damals beauftragt (und bezahlt) hast.
Der kann/will mir nicht weiterhelfen