16 Antworten

Lebenslänglich ist "bei uns" (AT, DE) zeitlich beschränkt, im Gegensatz zu Amerika. Das sind in Deutschland normalerweise 15 Jahre, in Österreich um die 20.

Was es aber gibt ist die 'besondere Schwere der Schuld'. Wenn diese festgestellt wird, kommt man auch nicht frei, wenn man die Haftstrafe abgesessen hat.

Das heißt dann Sicherungsverwahrung und dient nur noch zum Schutz der Gesellschaft und nicht als Strafe. Man "verbüst" in diesem Fall nichts mehr, darf aber nicht freikommen. Das kann dann wirklich bis ans echte Lebensende so gehen.

Auch wenn man in der forensischen Psychiatrie einsitzt (in Österreicht heißt das 'Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher') kommt man in der Regel sehr lange bis niemehr raus, obwohl man seine Strafe schon längst verbüst hätte.

In Österreich kann man auch für marginale Taten in die Forensik kommen, man muss dafür noch lange keinen Mord begehen.

Es reicht, dass ein 15-Jähriger psychisch Kranker einen Pfleger schlägt oder schubst (aus welchem Grund auch immer, evt Selbstverteidigung oder/und Angst) und der ihn anzeigt.

Das reicht, um ihn bis ans Lebensende nicht mehr aus der Forensik freizulassen, komplett ohne einer Zukunftsperspektive, obwohl der Pfleger nichr einmal die geringste Verletzung davongetragen hat, da der Schlag viel zu leicht war, um zu verletzen.

Der Fall existiert wirklich und das ist Österreichs voller Ernst! (Und ja, der Bub (jetzt Mann) sitzt da immer noch. ☹️)

Gegen die Sicherungsverwahrung habe ich jetzt nicht viel einzuwänden, obwohl ich es auch irgendwie unmenschlich finde.

Aber wäre es nicht auch unmenschlich, einen Wiederholungstäter frei herumlaufen zu lassen, bis das nächste kleine Mädchen daran glauben muss?

Es wäre unmenschlich den zukünftigen unschuldigen Opfern gegenüber. Auch den noch lebenden Opfern oder (Augen)Zeugen gegenüber, die in Angst leben müssten, wenn dieser Mensch frei kommen würde, wäre das unmenschlich.

Da sollte schon die Strafe den Täter treffen und Prävention und Opferschutz im Vordergrund stehen.

Solange da kein Unschuldiger sitzt, hat sich der Täter die Situation ja selbst eingebrockt. Scheiße gebaut auf gut Deutsch.

Aber die forensische Psychiatrie für psychisch kranke Straftäter sollte man meiner Meinung nach schon abschaffen!

Wieso sollten psychisch kranke Menschen länger einsitzen als gesunde? Für ihre Krankheit können sie nichts! Wieso dann diese mehr als unmenschliche Extrastrafe, die eigentlich keine Strafe mehr ist, sondern Folter?

Lange Rede, kurzer Sinn:

Lebenslänglich kann bleiben, weil es nicht lebenslänglich ist.

Sicherungsverwahrung kann auch bleiben, da diese nur sehr schwere Fälle betrifft, die der Staat wirklich nicht frei herumlaufen lassen sollte.

Psychiatrie im Strafsystem gehört abgeschafft!


VirageXO  11.07.2021, 09:01
Lebenslänglich ist "bei uns" (AT, DE) zeitlich beschränkt, im Gegensatz zu Amerika. Das sind in Deutschland normalerweise 15 Jahre, 

Nein.

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VirageXO  11.07.2021, 21:46
@DoctorInge

Was ist an „Nein“ nicht zu verstehen? Die gesamte Aussage ist völlig falsch.

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DoctorInge  11.07.2021, 21:58
@VirageXO

Nein, ist sie nicht. Wenn ich zum Thema "lebenslänglich in Deutschland" eine Fehlinformation hatte, ok.

Aber wie kannst du mir meine Meinung gegenüber der Forensik in Österreich absprechen? Seit wann kann eine Meinung falsch sein?

Sage beim nächsten Mal bitte genau, worauf du dich beziehst und "verbessere", was deiner Meinung nach falsch ist.

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nanfxD  11.07.2021, 23:11
@DoctorInge

Virage ist genau wie ich ein bisschen am resignieren, wenn alle so offen wären wie du, dann wäre es auch wesentlich besser. Oft hört man einfach ein nein etc. Und die Leute wollen nicht lernen. Was ja bei dir anders ist :)

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DoctorInge  11.07.2021, 23:21
@nanfxD

Danke. :-)

Wenn man sich versteift und nichts Neues lernen will, wird man auch nicht gebildeter.

Ich weiß nicht, was das bringen sollte. 😆

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nanfxD  11.07.2021, 08:16

Lebenslang ist lebenslang...

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DoctorInge  11.07.2021, 21:38
@nanfxD

"Lebenslange Freiheitsstrafe" bedeutet im Normalfall bei uns, dass man 15 bis 20 Jahre einsitzt und der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird.

Das Wort "lebenslang" bedeutet lebenslang, klar. Aber in der Justiz bedeutet "lebenslang" meistens nicht "bis zum Tod".

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nanfxD  11.07.2021, 21:45
@DoctorInge

Bewährung ist aber nicht zwingend. Wenn man lebenslang verurteilt wird bleibt man erstmal bis zum Tod drin und hat kein entlassungsdatum, gibt auch Leute die kriegen keine Bewährung.

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DoctorInge  11.07.2021, 21:48
@nanfxD

Kennst du dich näher damit aus? Ich habe das bis jetzt immer anders mitbekommen. Aber ist irgendwie einleuchtend.

Was ist eigentlich die höchste zeitlich beschränkte Strafe, die ausgesprochen werden kann?

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nanfxD  11.07.2021, 21:49
@DoctorInge

Ja kenne ich.

Strafgesetzbuch (StGB) § 38 Dauer der Freiheitsstrafe

(1) Die Freiheitsstrafe ist zeitig, wenn das Gesetz nicht lebenslange Freiheitsstrafe androht.

(2) Das Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe ist fünfzehn Jahre, ihr Mindestmaß ein Monat.

Bewährung gibt es oft, da man den Leuten eine Chance geben will. Der Mensch muss aus Art.1 eine Chance haben wieder zurück ins Leben zu kommen, hat mal das BVerfG geurteilt.

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DoctorInge  11.07.2021, 22:04
@nanfxD

Aus dem Internet holen kann ich auch vieles. Mit "kennst du dich damit aus?" war gemeint, ob du Jura studiert hast.

Aber idF glaube ich dem, da es aussieht, wie eine Jusseite.

Es hätte es aber wirklich auch getan, das einfach gleich als Kommentar zu posten, anstatt einfach überall zu schreiben, dass lebenslänglich lebenslänglich ist. Dann wären alle Diskussionen sofort vom Tisch gewesen.

Wenn jemand eine Fehlinformation hat, dann nützt es auch nichts, ihm einfach zu sagen, dass er falsch liegt, ohne eine Begründung hinterherzuschicken.

Mit Begründung - und die Sache ist sofort vom Tisch.

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nanfxD  11.07.2021, 22:16
@DoctorInge

Ja hab ich, ich hab die hier was zum nachlesen gegeben... ich belege hier nur alles mit Quelle, weil ohne Quelle glaubt es einem niemand.

das mit dem BVerfG hab ich extra für dich rausgesucht weil ich dachte er interessiert dich

und das Gesetz ist halt die Quelle für solche Aussagen ^^

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DoctorInge  11.07.2021, 22:21
@nanfxD

Passt schon, ich glaub dir ja auch. Ist ja auch ein Paragraph davor.

Nur wurde es im Fernsehen einfach immer anders dargestellt und ich bekam das nur übers Fernsehen mit, da ich nicht in Deutschland lebe. Man guckt jetzt auch nicht bei jedem Krimi gleich im Internet nach, um genau die Bestimmungen zu googlen.

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nanfxD  11.07.2021, 22:28
@DoctorInge

Ja klar ^^ also meistens kommt man im Schnitt so mit 17 Jahren wieder raus, wenn es schief läuft aber nur im Sarg und dann gibt er noch Sicherheitsverwahrung, da kommt man so gut wie gar nicht raus. Dann hat man ne bessere Zelle und so, ist keine Strafe sondern nen Schutz der Allgemeinheit (aber sehr ähnlich zum Knast)

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DoctorInge  11.07.2021, 22:32
@nanfxD

Also ich würde in beidem äußerst ungerne sitzen. Knatsdokus erschrecken mich immer.

Mit dieser neuen Information könnte man schon darüber nachdenken, lebenslänglich abzuschaffen. Eine hohe Strafe, aber beschränkt halt.

Aber da ich dachte, lebenslänglich wäre 15 Jahre, dachte ich bei einer Abschaffung dieser Strafe an eine noch geringere und das schien mir bei manchen Taten nicht angemessen.

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nanfxD  11.07.2021, 23:08
@DoctorInge

Naja lebenslänglich gibt es ja nur bei wenigen schlimmen Strafen und da finde ich es gut, Knast ist auch nicht cool, war 2x in einem zu Ausbildungszwecken. Auch wenn der Lebensstandard besser ist als in, keine Ahnung, Südafrika oder so, so ist es trotzdem nicht schön da.

hohe Mauern, 23h in der Zelle wenn es schlecht läuft, das Leben zieht an einem vorbei, keine netten Nachbarn.

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DoctorInge  11.07.2021, 23:14
@nanfxD

Genau deshalb habe ich mir vorgenommen, nichts anzustellen, womit man hier landen kann.

Zu Ausbildungszwecken

Welchen Job hast du?

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nanfxD  11.07.2021, 23:20
@DoctorInge

Rechtsreferendar. Also war einmal im Studium in Jugendknast und einmal im Ref im Erwachsenenvollzug

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DoctorInge  11.07.2021, 23:25
@nanfxD

Aha, interessant.

Ich schaue mir manchmal auf YouTube Videos zum Thema Gefängnis an, da ich das Thema nicht uninteressant finde.

Es ist halt eine komplett andere Welt, mit der ich noch nie irgendwie zu tun hatte. Ich kenne und kannte keinen in einem Gefängnis und sah auch noch nie eines life von innen. Ich bin mir nichtmal sicher, ob ich von außen life überhaupt schonmal eines gesehen habe.

Aber eben das Andere, Gegensätzliche zu meinem straffreien Leben macht die Sache so interessant.

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Abby1799 
Beitragsersteller
 11.07.2021, 05:54

Der saß fast 60 Jahre.

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DoctorInge  11.07.2021, 06:03
@Abby1799

Ich denke, da wurde wahrscheinlich die besondere Schwere der Schuld featgestellt.

Es war schließlich ein Doppelmord. Soviel ich weiß, ist ein Mehrfachmord ein Kriterium für die besondere Schwere der Schuld.

Das erklärt meiner Meinung nach das lange Sitzen.

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Abby1799 
Beitragsersteller
 11.07.2021, 06:05
@DoctorInge

Dennoch. Fast 60 Jahre. Da bist lieber tot.

Im Gefängnis rund um die Uhr kontrolliert, nur begrenzt deine ,, Freiheiten ", Hofgang .

Kein Internet, Alkohol, Freunde treffen, ausgehen und feiern.

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DoctorInge  11.07.2021, 06:09
@Abby1799

Ja, das ist schlimm. Das stelle ich mir sogar sehr schlimm vor.

Aber was soll ich sagen? Das Gesetz existiert nicht umsonst. Mehrfachvergewaltigern passiert das zB auch und da macht es wirklich Sinn.

Ja, 60 Jahre sind schon viel. Weniger hätten es sicher auch getan. Aber dass nach 15 Jahren nicht mit einem Freikommem zu rechnen war, war aber auch klar, wenn die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.

Wie lange hätte er deiner Meinung nach einsitzen sollen?

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DoctorInge  11.07.2021, 06:13
@Abby1799

Üoah. Hätte ich jetzt spontan auch gesagt.

Aber wir müssen auch darüber nachdenken, warum er so lange saß. War er noch gefährlich und wurde deshalb nicht freigelassen?

Das ist sehr schwierig bis nahezu unmöglich, als außenstehender Internetnutzer dazu ein Statement abzugeben.

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Ein Mörder muss so schnell wie möglich gefasst werden, damit nicht noch mehr Menschen ihm zum Opfer fallen.

Ich würde spätestens schon bei 2 Morden davon ausgehen, dass der Täter nach oben hin keine Hemmschwelle mehr kennt und keine Gewissensbisse oder Strafandrohungen ihn noch vom weiteren Handeln abhalten.

Lebenslange Freiheitsstrafe bedeutet in den seltensten Fällen, dass der Täter sein Leben lang im Gefängnis verbleibt, es sei denn es wird eine anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

Wenn eine besondere schwere der Schuld festgestellt wird, kommt er auch nach den üblichen 15 Jahren noch nicht frei.

Aber wie gesagt, wer schon mindestens 1 mal Wiederholungstäter ist, dem scheint auch bereits alles andere egal zu sein.

Nein, die Lebenslange Haft sollte bestehen bleiben, gerade für Mörder.

Normalerweise sollten Mörder nur unter ganz besonderen Voraussetzungen und wirklich nur besonderen Ausnahmefällen eine Aussicht erhalten, jemals wieder in die Freiheit entlassen zu werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Beobachtung, Recherche, Analyse, Intuition, Wissen

Das ist doch zu kurz gedacht.

Es geht zum einen um Strafe und zum anderen um den Schutz der Allgemeinheit.

Dein Beispiel ist ein Einzelfall und so muss er auch betrachtet werden. Und er hat eben nicht wie von dir angenommen im Gefängnis weiter gemordet.

Es gibt Mörder die zu 15 Jahren verurteilt werden und wieder freikommen weil sie eben keine Gefahr darstellen.

Es gibt aber auch Straftäter welche aufgrund ihrer Persönlichkeit weiterhin als gefährlich eingestuft werden müssen. Diese verbleiben im Zuge der Sicherheitsverwahrung im Gefängnis.

Um also deine Frage zu beantworten, nein da muss nichts abgeschafft werden.

Wenn einem Serientäter mit 10 Morden egal ist, das er lebenslange Haft kriegt - lebenslang ist sowieso nicht lebenslang sondern meist "eine Generation", also so um 20 bis 25 Jahre herum - dann wird die Psychiatrie vor der Gerichtsverhandlung das rauskriegen. Bei Rückfallgefahr kriegt er dann zusätzlich Sicherungsverwahrung. Das ist zwar nicht Bestandteil der Strage, aber hält ihn von der Gesellschaft fern.

Zudem hat in fast jedem zivilisierten Land mit zivilisiertem Justizwesen auch ein Häftling mit Lebenslang das Recht, in Freiheit zu sterben. Du darfst bei dem Artikel davon ausgehen, dass sein Tod absehbar ist, auch wenn es nicht im Artikel so erwähnt ist. Das erwähnt man nämlich nicht, weil es unter die Persönlichkeitsrechte des Häftlings fällt. Die Erwähnung, dass er frei kommt, reicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ähm, okay, man könnte darüber reden. Aber mMn nicht mit deinen Argumenten.

Eher mit Alternativen. Lebenslange Haft heißt in der Regel 15 Jahren, ggf. weniger bei guter Führung etc. Schreckt das ab? Warum morden Menschen oder begehen andere schwere Straftaten? Kann man die Gründe reduzieren, indem man bestimmte präventative Maßnahmen trifft?

Unsere Gefängnisse und Haftbedingungen sind meines Wissens schon relativ "human", wenn auch nicht perfekt und frei von Störungen bzw. Tragödien. Wie könnte man diese reduzieren? Was ist ein gerechtes Strafmaß? Was ist mit den Familien der Opfer, wenn das Strafmaß gefühlt "vernachlässigbar" ausfällt? Stelle dir vor, dein Partner würde brutal ermordet, der Mörder hätte außer Habgier oder Neid kein Motiv zu bieten und käme nach 2 Jahren wieder frei, könnte in deiner Stadt in einem guten Beruf arbeiten. Wäre das für dich okay? Würdest du dich da sicher fühlen? Wäre die Tat "gesühnt" in deinen Augen?

Gefängnis hat m.W. 2 Komponenten: Schutz potenzieller Opfer und "Bedenkzeit" für den Täter, wobei diese nicht nur aus dem reinen Gefangensein bestehen sollte, sondern auch Therapien und Perspektiven, bspw. durch (Aus-) Bildung bieten sollte.


Abby1799 
Beitragsersteller
 11.07.2021, 03:29

Mind. 15 jahre meisten etwa 20 Jahre.

Bei lebenslang kann man nicht vor 15 Jahren frei. Erst danach auf Bewährung frei.

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