Hallo,

am besten bei der Krankenkasse anrufen. Die RV-Nr. ist dort gespeichert.

Den SV-Ausweis (ein DINA4-Blatt!) kann die Krankenkasse bei der Rentenversicherung anfordern.

Gruß

RHW

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Hallo,

die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, aber mindesens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel.

Schuheinlagen für den rechten und linken Fuß gelten als ein Hifsmittel.

Gruß

RHW

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Hallo,

nach dem EU-Recht werden die Sozialversicherungsbeiträge immer nach den Regeln des Staates berechnet, in dem man tatsächlich arbeitet. Wenn man z.B. in Tschechien wohnt und dort Home-Office macht, gelten die tschechischen Sozialversicherungsregeln.

Gruß

RHW

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Hallo,

das Krankenhaus wird den Betrag in Rechnung stellen und anmahnen.

Vermutlich wird es parallel auch das Sozialamt einschalten.

Ggf. auch das Amtsgericht wegen einer möglichen Betreuung.

Wichtig für alle Beteiligten ist es herauszufinden, welches die letzte Krankenversicherung war. Ggf. ist sie dort krankenversichert, ohne dass es jemand der Beteiligten weiß. Ggf. kann man in dieser Richtung bereits Vorarbeit leisten. Wann endete die Krankenversicherung? Welcher Arbeitgeber war es zuletzt? Oder Arbeitgeber des Ehegatten? Ggf. hat die Rentenversicherung damals Beiträge bekommen und kann noch ermitteln, welche Krankenkasse das damals war.

Gruß

RHW

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Hallo,

das hört sich ungewöhnlich an.

Wenn man seine Beiträge selber zahlt, könnte es bei einer Neuberechnung der Beiträge (z.B. neuer Steuerbescheid wurde eingereicht) zu einem Beitragsguthaben für diesen Versicherten kommen.

Was wollte der Anrufer? Die Bankverbindung? Oder ...?

Ggf. bei der Hotline der Krankenkasse anrufen (nicht bei der vom Anrufer angegeben oder angezeigten Rufnummer anrufen!) und die gewünschte Info (z.B. Bankverbindung) durchgeben.

Gruß

RHW

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Hallo,

die Krankenkasse berechnet die Rentenversicherungsbeiträge aus 80% des früheren Bruttoverdienstes (die Krankenkasse trägt auch den größeren Anteil dieser Beiträge). Diesen 80%-Wert meldet die Krankenkasse an die Rentenversicherung. Bei Krankengeldbezug (auch bei Arbeitslosengeldbezug) fehlen einem also 20% im Vergleich zum früheren Verdienst bei der späteren Rentenberechnung (für diesen Zeitraum!).

An das Finanzamt meldet die Krankenkasse das Brutto-Krankengeld (also vor Abzug der Beiträge vom Krankengeld). Das bewirkt, dass der Steuersatz für andere Einkünfte im gleichen Kalenderjahr höher sein kann (als ohne das Krankengeld). Wenn man ein ganzes Kalenderjahr Krankengeld bezieht, keine anderen Einkünfte hat und es keinen Ehegatten mit Einkünften gibt, hat diese Meldung ans Finanzamt gar keine Auswirkungen.

Gruß

RHW

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Hallo,

man kann dies machen:

  • mit dem Leiter der Krankengeldabteilung telefonisch sprechen
  • einen Vorschuss breantragen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html -> Dann sollte aber eine Kopie des Arbeitsvertrages und am besten der ersten Gehaltsabrechnung beigefügt werden.
  • Mail oder Fax an die Beschwerdestelle (oder Vorstand) der Krankenkasse schreiben
  • beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen und dort auch einen Vorschuss nach § 42 SGB I beantragen (und die aktuelle Finanzlage schildern). Für das Jobcenter sind immer die Nettoeinnahmen eines Kalendermonats maßgebend. Wenn man sich erst im Dezember beim Jobcenter meldet, erhält man keine Leistungen mehr für November!

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn man weder Schüler noch Student ist, gilt der Mindestbeitrag von ca. 200 Euro monatlich. Das Ersparte gilt nicht als Einnahme (nur ggf. Zinsen und andere Kapitaleinkünfte).

Schüler und Studenten können bis zum 25. Geburtstag kostenlos familienversichert sein.

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn der Ehemann gesetzlich krankenversichert ist und die eigenen Brutto-Einnahmen 450 bzw. 470 Euro monatlich nicht übersteigen, bei der Krankenkasse des Ehemannes die kostenlose Familienversicherung beantragen. Dafür benötigt man einen speziellen Vordruck, den der Mann ausfüllt (teilweise auf der Internetseite der Krankenkasse). Den Namen der bisherigen Krankenkasse exakt angeben.

Die neue Kasse informiert die bisherige Krankenkasse über ein maschinelles Meldeverfahren. Wenn man sofort eine Bestätigung über die Familienversicherung bekommt, kann man diese vorab der bisherigen Kasse zufaxen/zumailen (damit ein Mahnverfahren unterbleibt).

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn der behandelnde Arzt eine Überweisung ausstellt, erstattet das später die private Krankenversicherung (wenn im abgeschlossenen Versicherungsantrag inkl. aller Anlagen keine Besonderheit/Ausnahme vereinbart wurde).

Gruß

RHW

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Hallo,

Elektriker ist kein akademischer Beruf.

Wenn man das Abitur hat, kann man Elektrotechnik studieren. Wenn man möchte, kann man vorher eine Ausbildung zum Elektriker machen.

Man kann auch bei den Stadtwerken und dem Unternehmen nachfragen, das vor Ort den Strom liefert, ob man dort ein Praktikum machen kann (z.B. bei einem Elektro-Ingenieur).

An einer Fachschule kann ein Elektriker auch Elektrotechniker werden.

Gruß

RHW

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Hallo,

je nach Bundesland kann weiterhin Schulpflicht bestehen. Am besten beim Schulamt der Stadt erkundigen.

Ab dem 23. Geburtstag braucht man eine Krankenversicherung (ca. 200 Euro monatlich), wenn man weder Schüler noch Student ist.

Lücken im Lebenslauf machen sich bei späteren Bewerbungen meist nicht gut. Es gibt viele bei denen aus "erstmal" viele Jahre wurden und die dann sehr große Probleme hatten, da wieder rauszukommen!

Gruß

RHW

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Hallo,

wenn man die Themen in diesem Schuljahr und im letzten Schuljahr kennt, ist es einfacher. Gab es vielleicht in anderen Fächern einen Bezug zu einem Bio-Thema?

Welche Hobbys/Interessen? Lieblingsfächer?

Sonst vielleicht hiervon etwas:

  • Corona-Tests
  • Impfungen
  • Viren
  • Psychosomatische Erkrankungen
  • Weltweite Pandemien im 20. Jahrhundert
  • Vergleich Spanische Grippe und Corona

Gruß

RHW

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Hallo,

eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat man nur, wenn man einen Arbeitgeber hat, der ein Entgelt zahlt.

Wenn das zutrifft, ist noch zu prüfen, ob eine der vielen Ausnahmen zutrifft.

Wenn Satz 1 zutrifft, bitte nähere Angaben zum monatlichen Bruttoverdienst, zur wöchentlichen Arbeitszeit und zur genauen Schulart machen.

Gruß

RHW

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Hallo,

dann übernimmt die Krankenkasse 0,20 Euro pro gefahrenen Km (aber nicht mehr als die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel - wenn der Arzt nichts anderes bescheinigt). Wenn eine Begleitperson erforderlich war, werden auch für die Person die Preise für Bus und Bahn beim Vergleich angerechnet (und beim PKW die Rückfahrt der Begleitperson bei einer stationären Behandlung).

Am besten bei der Krankenkasse telefonisch einen Fahrkostenantrag anfordern.

Pro Fahrt der Schwangeren/Mutter werden 10%, mindestens 5 und max. 10 Euro Zuzahlung von der Erstattung abgezogen (wenn man nicht zuzahlungsbefreit ist).

Gruß

RHW

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Hallo,

der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist oft eine lebenslange Entscheidung. Die Kriterien für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind im Laufe der Jahre immer wieder geändert worden (meist erschwert worden). Als Selbständiger kann man nicht zurück in die GKV.

Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den monatlichen Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.

Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.

Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:

Insolvenz, wesentlich geringere Einnahmen (z.B. Wirtschaftskrise, Corona, Hochwasser, Großbaustelle vor dem Laden), Arbeitslosigkeit, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Elternzeit/Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung, Scheidung, Todesfall des Ehegatten -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge ohne Ermäßigung weiterzuzahlen (unabhängig von der Einnahmehöhe).

Man sollte alle gefragten Punkte zum Gesundheitszustand und zu bisherigen Krankheiten/Beschwerden im PKV-Antrag zu 100% korrekt beantworten. Migräne können z.B. auch Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen sein, die erst später erkannt werden. Vielleicht ist dieser Link hilfreich:

https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/

Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein.

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

  • Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...): Oft gibt es in PKV-Verträgen einen festen Euro-Tagessatz. Was bedeutet das dann in 30, 40 oder 50 Jahren bei der Erstattung eingereichter Rechnungen?
  • Hilfsmittel: Katalog der GKV:

https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

  • Psychotherapie bei Burnout (Anzahl und Erstattungshöhe); es gibt auch zunehmend Psychotherapeuten, die bevorzugt GKV-Patienten statt PKV-Patienten behandeln.
  • Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall -> Leistungsarten und Erstattungshöhe (die Formulierung "in ortsüblicher Höhe" gibt häufig Auseinandersetzungen)
  • Hebammenhilfe

Die Leistungen für spätere Kinder sind in der PKV oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:

https://www.rehakids.de/forum21.html

In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessante Links:

https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52165.html

https://www.bundderversicherten.de/publikationen/broschueren

http://www.pkv-ombudsmann.de/

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach der Selbständigkeit als Arbeitsloser wieder Mitglied in der GKV werden?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den sehr alten Stand von 2008. Bereits seit 2009 gilt folgende Regelung:

www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a

Evtl. ist ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll.

Wenn die Einnahmen unter 1097 Euro (2021) liegen, gilt der Mindestbeitrag von ca. 200 Euro. Angehörige sind nach den Voraussetzungen von § 10 SGB V kostenlos familienversichert. Die Beiträge werden aus den Einkünften laut Steuerbescheid berechnet (ggf. plus steuerfreie Einnahmen, z.B. Unterhalt vom Ex-Ehegatten)

Bei der Entscheidung Kranken(tage)geldversicherung bei der GKV oder Krankentagegeldversicherung bei der PKV sollte man auch folgende Punkte beachten:

- GKV: Arbeitsunfähigkeit (AU-RL): man kann seine aktuelle Tätigkeit nicht zu 100% ausüben (z.B. nur 6 Stunden statt 8 Stunden täglich) -> es wird das volle Krankengeld gezahlt (ggf. abzüglich der aktuell erzielten Einkünfte)

- PKV: in den Musterbedingungen für Krankentagegeld ist Arbeitsunfähigkeit so definiert, dass man sein Tätigkeit gar nicht ausüben kann. Danach bekommt z.B. ein Architekt, der noch eine Stunde am Tag Schreibarbeiten erledigen kann, kein Krankentagegeld. Also die genaue Definition von Arbeitsunfähigkeit bei dem ggf. ins Auge gefassten Tarif sehr genau durchlesen.

Die GKV-Beiträge werden (ggf. ohne den Krankengeldanteil) in voller Höhe bei der Steuererklärung berücksichtigt. Bei den PKV-Beiträgen wird aber nur ggf. der Anteil für die Basisleistungen steuermindernd berücksichtigt: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2021/106/kranken-_und_pflegeversicherung

Viele gesetzliche Krankenkassen haben noch zusätzliche Wahltarife im Angebot.

Bei Links zu Internetseiten sollte man vorsichtig sein. Oft geht es dabei um die Sammlung von Kontaktdatemn von Interessenten von Privatversicherungen (besonders wenn es es kein Impressum gibt, sollte man skeptisch sein).

Die Entscheidung GKV oder PKV hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden. Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) sind sinnvoll. Punkte, die für die Entscheidung wesentlich sind, sollte man sich immer schriftlich geben lassen.

Viel Erfolg bei den richtigen Entscheidungen!

Gruß

RHW

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Hallo,

hier sind auf Seite 39+40 für alle gesetzlichen Krankenkassen die Besonderheiten in der vorliegenden Situation beschrieben:

https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1300277597/file.res/Gemeinsames_Rundschreiben_Krankengeld-Kind_2019.pdf

Hier sind die aktuellen Corona-Besonderheiten beschrieben:

https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld.html

Gruß

RHW

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Hallo,

ich finde den Satz gut.

Ggf. noch Punkte aus der Bestätigungsmail aufnehmen: z.B.

  • Ich werde mich um ... Uhr bei Frau/Herrn ... melden.
  • Die Bescheinigung/Bestätigung ... erhalten Sie als Anhang/bringe ich am ersten Praktikumstag mit.
  • ....

Gruß

RHW

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Wie findet ihr meine 2. Bewerbung?

Bewerbung um eine Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement  

Sehr geehrter Herr XY,

ich belege den Wirtschaftszweig d.h. dass dies auch zum einen bestimmt ein Vorteil für sie durch mein vorheriges Wissen in diesem Bereich ist, aber auch einer der Gründe warum ich mich für eine kaufmännische Ausbildung interessiere und mich entschieden habe dieses Anschreiben für diese Stelle an sie zu verfassen. 

Derzeit mache ich meine mittlere Reife die ich voraussichtlich im Jahr 2022 absolvieren werde. Dadurch das ich zeitlich nicht gebunden bin, bin ich mit Flexibilität vertraut sodass ich u.a. auch mal einen fehlenden Kollegen vertreten könnte. Da mir die Stadt in der ich geboren wurde und aufgewachsen bin, wichtig ist, ist es mir auch wichtig den anderen Bürgern in der Position als Kauffrau für Büromanagement behilflich zu sein und sie zu beraten wenn sie dies natürlich wünschen/erwarten. Neue Sachen zu lernen erfreuen/erfreut (mich) immer wieder, weswegen es beruhigend ist das man aus ihrer Anzeige herauslesen kann das dieser Beruf abwechslungsreich ist und man viele verschiedene Bereiche kennenlernt. Mir macht es unheimlich viel Spaß, Sachen zu organisieren und zu planen, sie helfen mir dabei mein Verantwortungsbewusstsein zu erweitern und mich unabhängiger von anderen zu machen. In der Schule, macht man oder besser gesagt hat man vor Corona auch viel in Gruppen gemacht und das hat auch dazu geführt, das die Gemeinschaft gewachsen ist und so könnte es auch auf der Arbeit sein, denn durch Teambereitschaft meinerseits und die der anderen Kollegen  erschaffen wir eine angenehme Arbeitsatmosphäre in der sich jeder wohl fühlt. 

Wenn Sie meine Worte überzeugen konnten, freue ich mich auf ein persönliches mit/bei Ihnen. 

Mit Freundlichen Grüßen 

(Bei manchen Sätzen war ich mir unsicher, deswegen habe ich dieses Zeichen benutzt ,/‚) (Ich habe schon eine andere Bewerbung hochgeladen auf meinem Profil und alle Tipps die mir gegeben wurden, in meine 2. Bewerbung übernommen)👍🏻 Auf weitere Tipps freue ich mich natürlich!

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Hallo,

mir sind diese Punkte aufgefallen:

  • die einzelnen Sätze sind zu lang
  • die Unterschiede zwischen "dass" und "das" genau ansehen.
  • Kommsetzung ansehen (besonders zwischen Haupt- und Nebensatz)
  • hilfreich ist es auch, möglichst etwas zum Unternehmen im Bewerbungsschreiben anzugeben: warum möchte man genau in diesem Betrieb arbeiten?

Aufgrund der ersten 3 Punkte habe ich mir den Brief nicht genauer angesehen.

Gruß

RHW

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