Hallo,
am besten bei der Krankenkasse anrufen. Die RV-Nr. ist dort gespeichert.
Den SV-Ausweis (ein DINA4-Blatt!) kann die Krankenkasse bei der Rentenversicherung anfordern.
Gruß
RHW
Hallo,
am besten bei der Krankenkasse anrufen. Die RV-Nr. ist dort gespeichert.
Den SV-Ausweis (ein DINA4-Blatt!) kann die Krankenkasse bei der Rentenversicherung anfordern.
Gruß
RHW
Hallo,
die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten, aber mindesens 5 Euro und maximal 10 Euro je Hilfsmittel.
Schuheinlagen für den rechten und linken Fuß gelten als ein Hifsmittel.
Gruß
RHW
Hallo,
nach dem EU-Recht werden die Sozialversicherungsbeiträge immer nach den Regeln des Staates berechnet, in dem man tatsächlich arbeitet. Wenn man z.B. in Tschechien wohnt und dort Home-Office macht, gelten die tschechischen Sozialversicherungsregeln.
Gruß
RHW
Hallo,
das Krankenhaus wird den Betrag in Rechnung stellen und anmahnen.
Vermutlich wird es parallel auch das Sozialamt einschalten.
Ggf. auch das Amtsgericht wegen einer möglichen Betreuung.
Wichtig für alle Beteiligten ist es herauszufinden, welches die letzte Krankenversicherung war. Ggf. ist sie dort krankenversichert, ohne dass es jemand der Beteiligten weiß. Ggf. kann man in dieser Richtung bereits Vorarbeit leisten. Wann endete die Krankenversicherung? Welcher Arbeitgeber war es zuletzt? Oder Arbeitgeber des Ehegatten? Ggf. hat die Rentenversicherung damals Beiträge bekommen und kann noch ermitteln, welche Krankenkasse das damals war.
Gruß
RHW
Hallo,
das hört sich ungewöhnlich an.
Wenn man seine Beiträge selber zahlt, könnte es bei einer Neuberechnung der Beiträge (z.B. neuer Steuerbescheid wurde eingereicht) zu einem Beitragsguthaben für diesen Versicherten kommen.
Was wollte der Anrufer? Die Bankverbindung? Oder ...?
Ggf. bei der Hotline der Krankenkasse anrufen (nicht bei der vom Anrufer angegeben oder angezeigten Rufnummer anrufen!) und die gewünschte Info (z.B. Bankverbindung) durchgeben.
Gruß
RHW
Hallo,
die Krankenkasse berechnet die Rentenversicherungsbeiträge aus 80% des früheren Bruttoverdienstes (die Krankenkasse trägt auch den größeren Anteil dieser Beiträge). Diesen 80%-Wert meldet die Krankenkasse an die Rentenversicherung. Bei Krankengeldbezug (auch bei Arbeitslosengeldbezug) fehlen einem also 20% im Vergleich zum früheren Verdienst bei der späteren Rentenberechnung (für diesen Zeitraum!).
An das Finanzamt meldet die Krankenkasse das Brutto-Krankengeld (also vor Abzug der Beiträge vom Krankengeld). Das bewirkt, dass der Steuersatz für andere Einkünfte im gleichen Kalenderjahr höher sein kann (als ohne das Krankengeld). Wenn man ein ganzes Kalenderjahr Krankengeld bezieht, keine anderen Einkünfte hat und es keinen Ehegatten mit Einkünften gibt, hat diese Meldung ans Finanzamt gar keine Auswirkungen.
Gruß
RHW
Hallo,
man kann dies machen:
Gruß
RHW
Hallo,
wenn man weder Schüler noch Student ist, gilt der Mindestbeitrag von ca. 200 Euro monatlich. Das Ersparte gilt nicht als Einnahme (nur ggf. Zinsen und andere Kapitaleinkünfte).
Schüler und Studenten können bis zum 25. Geburtstag kostenlos familienversichert sein.
Gruß
RHW
Hallo,
wenn der Ehemann gesetzlich krankenversichert ist und die eigenen Brutto-Einnahmen 450 bzw. 470 Euro monatlich nicht übersteigen, bei der Krankenkasse des Ehemannes die kostenlose Familienversicherung beantragen. Dafür benötigt man einen speziellen Vordruck, den der Mann ausfüllt (teilweise auf der Internetseite der Krankenkasse). Den Namen der bisherigen Krankenkasse exakt angeben.
Die neue Kasse informiert die bisherige Krankenkasse über ein maschinelles Meldeverfahren. Wenn man sofort eine Bestätigung über die Familienversicherung bekommt, kann man diese vorab der bisherigen Kasse zufaxen/zumailen (damit ein Mahnverfahren unterbleibt).
Gruß
RHW
Hallo,
wenn der behandelnde Arzt eine Überweisung ausstellt, erstattet das später die private Krankenversicherung (wenn im abgeschlossenen Versicherungsantrag inkl. aller Anlagen keine Besonderheit/Ausnahme vereinbart wurde).
Gruß
RHW
Hallo,
Elektriker ist kein akademischer Beruf.
Wenn man das Abitur hat, kann man Elektrotechnik studieren. Wenn man möchte, kann man vorher eine Ausbildung zum Elektriker machen.
Man kann auch bei den Stadtwerken und dem Unternehmen nachfragen, das vor Ort den Strom liefert, ob man dort ein Praktikum machen kann (z.B. bei einem Elektro-Ingenieur).
An einer Fachschule kann ein Elektriker auch Elektrotechniker werden.
Gruß
RHW
Hallo,
je nach Bundesland kann weiterhin Schulpflicht bestehen. Am besten beim Schulamt der Stadt erkundigen.
Ab dem 23. Geburtstag braucht man eine Krankenversicherung (ca. 200 Euro monatlich), wenn man weder Schüler noch Student ist.
Lücken im Lebenslauf machen sich bei späteren Bewerbungen meist nicht gut. Es gibt viele bei denen aus "erstmal" viele Jahre wurden und die dann sehr große Probleme hatten, da wieder rauszukommen!
Gruß
RHW
Hallo,
wenn man die Themen in diesem Schuljahr und im letzten Schuljahr kennt, ist es einfacher. Gab es vielleicht in anderen Fächern einen Bezug zu einem Bio-Thema?
Welche Hobbys/Interessen? Lieblingsfächer?
Sonst vielleicht hiervon etwas:
Gruß
RHW
Hallo,
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat man nur, wenn man einen Arbeitgeber hat, der ein Entgelt zahlt.
Wenn das zutrifft, ist noch zu prüfen, ob eine der vielen Ausnahmen zutrifft.
Wenn Satz 1 zutrifft, bitte nähere Angaben zum monatlichen Bruttoverdienst, zur wöchentlichen Arbeitszeit und zur genauen Schulart machen.
Gruß
RHW
Hallo,
dann übernimmt die Krankenkasse 0,20 Euro pro gefahrenen Km (aber nicht mehr als die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel - wenn der Arzt nichts anderes bescheinigt). Wenn eine Begleitperson erforderlich war, werden auch für die Person die Preise für Bus und Bahn beim Vergleich angerechnet (und beim PKW die Rückfahrt der Begleitperson bei einer stationären Behandlung).
Am besten bei der Krankenkasse telefonisch einen Fahrkostenantrag anfordern.
Pro Fahrt der Schwangeren/Mutter werden 10%, mindestens 5 und max. 10 Euro Zuzahlung von der Erstattung abgezogen (wenn man nicht zuzahlungsbefreit ist).
Gruß
RHW
Hallo,
der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) ist oft eine lebenslange Entscheidung. Die Kriterien für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sind im Laufe der Jahre immer wieder geändert worden (meist erschwert worden). Als Selbständiger kann man nicht zurück in die GKV.
Die Kosten einer Versicherung bestehen immer aus den monatlichen Beiträgen und den nicht versicherten Leistungen.
Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.
Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:
Insolvenz, wesentlich geringere Einnahmen (z.B. Wirtschaftskrise, Corona, Hochwasser, Großbaustelle vor dem Laden), Arbeitslosigkeit, späteres (Zweit-)Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Elternzeit/Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung, Scheidung, Todesfall des Ehegatten -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge ohne Ermäßigung weiterzuzahlen (unabhängig von der Einnahmehöhe).
Man sollte alle gefragten Punkte zum Gesundheitszustand und zu bisherigen Krankheiten/Beschwerden im PKV-Antrag zu 100% korrekt beantworten. Migräne können z.B. auch Hinweise auf schwerwiegende Erkrankungen sein, die erst später erkannt werden. Vielleicht ist dieser Link hilfreich:
https://www.test.de/Versicherungsantrag-Mit-Gesundheitsfragen-optimal-umgehen-4648167-0/
Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein.
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/hilfsmittelverzeichnis/hilfsmittelverzeichnis.jsp
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.
Die Leistungen für spätere Kinder sind in der PKV oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:
https://www.rehakids.de/forum21.html
In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Vielleicht interessante Links:
https://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52165.html
https://www.bundderversicherten.de/publikationen/broschueren
http://www.pkv-ombudsmann.de/
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach der Selbständigkeit als Arbeitsloser wieder Mitglied in der GKV werden?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den sehr alten Stand von 2008. Bereits seit 2009 gilt folgende Regelung:
www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a
Evtl. ist ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse sinnvoll.
Wenn die Einnahmen unter 1097 Euro (2021) liegen, gilt der Mindestbeitrag von ca. 200 Euro. Angehörige sind nach den Voraussetzungen von § 10 SGB V kostenlos familienversichert. Die Beiträge werden aus den Einkünften laut Steuerbescheid berechnet (ggf. plus steuerfreie Einnahmen, z.B. Unterhalt vom Ex-Ehegatten)
Bei der Entscheidung Kranken(tage)geldversicherung bei der GKV oder Krankentagegeldversicherung bei der PKV sollte man auch folgende Punkte beachten:
- GKV: Arbeitsunfähigkeit (AU-RL): man kann seine aktuelle Tätigkeit nicht zu 100% ausüben (z.B. nur 6 Stunden statt 8 Stunden täglich) -> es wird das volle Krankengeld gezahlt (ggf. abzüglich der aktuell erzielten Einkünfte)
- PKV: in den Musterbedingungen für Krankentagegeld ist Arbeitsunfähigkeit so definiert, dass man sein Tätigkeit gar nicht ausüben kann. Danach bekommt z.B. ein Architekt, der noch eine Stunde am Tag Schreibarbeiten erledigen kann, kein Krankentagegeld. Also die genaue Definition von Arbeitsunfähigkeit bei dem ggf. ins Auge gefassten Tarif sehr genau durchlesen.
Die GKV-Beiträge werden (ggf. ohne den Krankengeldanteil) in voller Höhe bei der Steuererklärung berücksichtigt. Bei den PKV-Beiträgen wird aber nur ggf. der Anteil für die Basisleistungen steuermindernd berücksichtigt: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2021/106/kranken-_und_pflegeversicherung
Viele gesetzliche Krankenkassen haben noch zusätzliche Wahltarife im Angebot.
Bei Links zu Internetseiten sollte man vorsichtig sein. Oft geht es dabei um die Sammlung von Kontaktdatemn von Interessenten von Privatversicherungen (besonders wenn es es kein Impressum gibt, sollte man skeptisch sein).
Die Entscheidung GKV oder PKV hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden. Ausführliche Gespräche mit Experten der PKV (Versicherungskaufleute oder Kaufleute für Versicherungen und Finanzen) und Experten der GKV (Sozialversicherungsfachangestellte) sind sinnvoll. Punkte, die für die Entscheidung wesentlich sind, sollte man sich immer schriftlich geben lassen.
Viel Erfolg bei den richtigen Entscheidungen!
Gruß
RHW
Hallo,
hier sind auf Seite 39+40 für alle gesetzlichen Krankenkassen die Besonderheiten in der vorliegenden Situation beschrieben:
https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld/_jcr_content/par/download_1300277597/file.res/Gemeinsames_Rundschreiben_Krankengeld-Kind_2019.pdf
Hier sind die aktuellen Corona-Besonderheiten beschrieben:
https://www.vdek.com/vertragspartner/leistungen/krankengeld.html
Gruß
RHW
Hallo,
mit einer Abschlussprüfung (schriftlich und mündlich) bei der IHK. Einzelheiten gibt es meist auf der Internetseite der IHK.
Gruß
RHW
Hallo,
ich finde den Satz gut.
Ggf. noch Punkte aus der Bestätigungsmail aufnehmen: z.B.
Gruß
RHW
Hallo,
mir sind diese Punkte aufgefallen:
Aufgrund der ersten 3 Punkte habe ich mir den Brief nicht genauer angesehen.
Gruß
RHW