du hast keine 4500 Euro Schulden. mir scheint, du verstehst überhaupt nicht, was in dem Schreiben steht.

die 4537 Euro sind nicht deine Schulden, sondern das ist der Basiswert (Berechnungsgrundlage) der dir als Einkommen unterstellt wird, wenn du den Fragebogen nicht ausfüllt und deine Einkommensverhältnisse nicht darlegst. aus diesem würden sich dann prozentual die Beiträge errechnen.

die Kasse möchte das jetzt erstmal alles berechnen, braucht dafür aber den besagten Fragebogen, der wohl an diesem Schreiben mit dranhängt.

bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag hat man Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung über die Eltern, sofern man nicht mehr wie einen Minijob als Einkommen hat. das geht aber alles nicht automatisch, dass muss extra beantragt werden.

durch die Abmeldung des Jobcenter ist für die Kasse erstmal dein Versicherungsschutz ungeklärt, weil wie es so aussieht, kein Antrag auf Familienversicherung gestellt wurde.

das kannst du aber noch nachholen und rückwirkend den Anspruch auf die Familienversicherung geltend machen. damit wäre die Zeit bis zum Tag vor dem 23. Geburtstag schonmal kostenfrei abgedeckt.

ab dem 23. Geburtstag musst du dann deine Beiträge selbst zahlen, wenn du keinen sozialversicherungspflichtigen Job hast oder auch das Jobcenter/Sozialamt nicht für dich aufkommt. der Betrag wäre dann bei ca. 200 Euro pro Monat.

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da wirst du nichts finden, da die Behandlung bereits angedacht ist.

man versichert ja auch kein Haus, dass schon brennt.

die Kosten wirst du selbst tragen müssen.

die meisten Kieferorthopäden bieten mittlerweile Ratenzahlung an. das ist auf lange Sicht günstiger als irgendeine teure Versicherung abzuschließen, die nichts oder kaum was zahlt.

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das bedeutet, dass du in einem deinem Leiden entsprechenden Job mindestens 6 Stunden und mehr arbeiten kannst.

man sagt immer salopp, wer noch mind. 6 Stunden als Pförtner sitzen kann, gilt nicht als erwerbsgemindert. hilft dir zwar nicht weiter, ist aber so.

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du brauchst eine Ersatzbescheinigung vom Versorgungsamt.

aus der geht hervor, dass du im Besitz eines Ausweis bist, mit den entsprechenden Angaben, dass du eine Wertmarke besitzt und dass der Ausweis neu beantragt wurde.

ohne einen Nachweis fährst du schwarz - mit alle Konsequenzen. egal ob man dir eine Behinderung ansieht oder nicht. denn es gibt auch Leute, die sind gehbehindert, haben aber nie einen Ausweis beantragt und auch keine Wertmarke.

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Nein

wenn du die 50 nicht wolltest, warum stellst du dann überhaupt einen Antrag? Das ist ja dann völlig sinnfrei gewesen. Sinn und Zweck eines solchen Antrages ist als Schwerbehinderter anerkannt zu werden.

nicht das Amt hat hier Fehler gemacht, sondern du, der überhaupt erst den Antrag gestellt hat, obwohl er es überhaupt nicht will. Selbst schuld wenn du jetzt nachteile dadurch hast.

du bist übrigens verpflichtet jede Besserung dem Amt mitzuteilen. der GdB, auch wenn wer für die Zukunft ausgestellt wurde, wird dann runter gestuft oder ganz aufgehoben.

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du bist arbeitsunfähig und erhälst eine Ersatzleistung. das schließt aus, dass du noch irgendwas nebenher verdienst.

jegliche Tätigkeit muss gemeldet werden. mit den entsprechenden Folgen = Versagen von Ersatzleistungen.

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ich hab auch schon einiges ausprobiert. von billigem Einstreu als wir wenig Geld hatten, teureres Streu, über Fleece und Hanfeinstreu.

Hanfstreu ist auf die Dauer recht teuer. Meine Meeris mögen das auch nicht wirklich. Geht doch sehr in Richtung Holzstücke.

dann hatten wir mal ne Zeit Fleecehaltung weil eines unserer Meeris ne OP hatte. dachte dann oah ja super, das behalten wir bei. aber ständig das waschen der ganzen fleecedecken und pippipads und Inkontinenzunterlagen war mir zu lästig geworden. hab ohne Meeri Wäsche schon jeden Tag normale Wäsche. Auch das vorab reinigen des Fleece, also köttel und heu abschütteln hat sich oft als lästig und aufwendig entpuppt. UND bei Fleece muffelt es schneller. Vor allem je älter die Decken sind. heißt ich musste häufiger wechseln und waschen als ich sonst Streu gewechselt hätte.

ich benutze jetzt seit 2 Jahren ausschließlich Tierwohl Super oder Chipsi Super (selbes Streu nur anderer Name). staubt n bisschen, so 100% staubfrei isses nicht, aber hat sich bei uns halt bewährt.

letztendlich muss das aber jeder selbst ausprobieren.

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der Widerspruchsausschuss arbeitet nicht immer täglich, sondern tagt zu bestimmten Zeitpunkten. dabei werden nur eine begrenzte Zahl von Fällen bearbeitet.

bei der Masse an Widersprüchen in diesem Bereich kann es da leider zu langen Bearbeitungszeiten kommen. und es ist tatsächlich so, dass die Krankenkasse auf die Dauer da leider keinen Einfluss mehr haben.

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sie muss dich sogar informieren. oder wie denkst du sonst, sollen die deinen Versicherungsschutz klären? die haben doch keine Glaskugel um das herauszufinden.

wenn du noch keine 23 bist, dann kannst du zurück in die Familienversicherung deiner Eltern. musst aber einen Antrag stellen. das geht nicht automatisch.

ab 23 kannst auch noch in die Familienversicherung, aber nur wenn du Schüler oder Student bist. begrenzt bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag.

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bestimmt ne Winteraufnahme. warmer Dampf macht nunmal Rauch bzw Nebel wenn es auf Kalte Luft trifft

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Krankenkassen sind per Gesetz dazu verpflichtet AUSREICHENDE Versorgung zu leisten. ausreichend ist eben nur ausreichend und nicht mehr. das Brillengestell hilft dir nicht besser zu sehen, es hält nur die Gläser. Deshalb ist das Gestell auch ausgeschlossen. Kannst ja jederzeit ein 1 Euro Modell nehmen

bei den Gläsern gibt es ab einer bestimmten starken Sehschwäche einen Zuschuss zu den Gläser, der wieder das ausreichende Maß abdeckt. also scharf zu sehen. alles drum herum wie Entspiegelung, dünn schleifen usw. geht über das ausreichende Maß hinaus und wird nicht bezuschusst.

grundsätzlich sieht der Gesetzgeber bis zu einer bestimmten Fehlsichtigkeit keine Erkrankung, sondern eben nur eine Fehlsichtigkeit.

überschreitet man bestimmte DioptrienWerte gibt's dann ein Rezept vom Augenarzt. der Optiker rechnet dann den Kassenanteil ab.

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vergessen wird da nix. da geht sofort ne Ablehnung raus sobald das aufm Tisch liegt.

du solltest dir bevor du solche wahnwitzigen Ideen hast, erstmal das Gesetz dazu genau durchlesen. von vorne bis hinten. und natürlich auch verstehen.

dieses Gesetz betrifft nur Sachleistungen, die vom Sozialleistungsträger ohnehin gewährt werden würden, im Vorfeld aber einer Genehmigung bedürfen.

diesen Aufwand kannst du dir also ersparen.

ebenso das mit der Psyche. das weckt schon lange niemanden mehr auf.

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am 1.10. zugestellt. das war am Dienstag. Donnerstag war Feiertag. und jetzt ist Wochenende.

du bist sicherlich nicht der einzige Antrag. da wartet kein Sachbearbeiter auf genau deinen Antrag um den sofort zu bearbeiten. da geht's der Reihe nach.

willkommen in der Realität. Ämtern sind keine Maschinen die auf Knopfdruck das machen was du willst.

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Baby schützen???

meinst du Mutterschutz oder Elternzeit?

für diese Zeit darf dich der Arbeitgeber nicht einfach abmelden.

abmelden darf er nur, wenn man länger als einen Monat unbezahlten Urlaub nimmt z.b. für ein Sabattical. aber das trifft ja nicht auf dich zu.

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wenn der Verkäufer die Rückerstattung angewiesen hat, warum willst du denn nochmal zahlen. scheinbar ist die Ware nicht mehr verfügbar.

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hat das dein Arbeitgeber schon genehmigt?

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Damit geht man nicht ins Krankenhaus.

ruf die 116117 an.

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