Hartz IV zahnspange?

2 Antworten

Das Jobcenter übernimmt bzw. erstattet keine Krankenkassenleistungen.

Bei ALG 2 - Bezug sollte krankenkassentechnisch die sog. Härtfallregelung zum Tragen kommen, wenn sie hier anwendbar ist.

Ihr solltet mit dem Zahnarzt und ggf. mit der Krankenkasse sprechen.

WENN es jemand bezahlen würde, dann die Krankenkasse.. Soweit ich mich erinnere (meine Ausbildung ist schon ein bisschen länger her) gibt es keine Ausnahmen, bei Indikationsgruppe 1 und 2.. Aber frag doch einfach bei der KK nach..