Fensteraufmass wird von Fensterfirma gesondert berechnet?
Moin
wir sanieren derzeit ein Haus und tauschen in diesem Zuge auch die Fenster. Das Aufmaß hat unsere beauftragte Firma nicht selber vorgenommen, sondern dafür einen selbstständigen Spezialisten hinzugezogen.
Nun findet sich auf der finalen Kostenaufstellung eine gesonderte Position für genau dieses Aufmaß bepreist mit knapp 1000€ brutto.
Ich bin nun stutzig, da ich es von anderen Gewerken gewohnt war, dass ein Aufmaß Teil der Dienstleistung ist. Es kann ja nicht mein Problem als Bauherr sein, wenn die Firma diese Aufgabe nicht kostenneutral durch eigene Mitarbeiter abdecken kann, sondern teure externe Dienstleister hinzuziehen muss.
Bevor ich diese Kritik anspreche, wollte ich mich hier versichern. Liege ich mit meinem Bauchgefühl richtig oder ist das geschilderte Vorgehen bei Fenstern üblich?
Beste Grüße und Danke im Voraus!
3 Antworten
Schau Dir mal im Link Punkt 4.1.3 auf Seite 8 an (9783658177591-Leseprobe (baufachkatalog.de)). Messungen zur Ausführung der Leistung sind Nebenleistungen, die zum vertraglichen Umfang gehören und i.d.R. nicht separat vergütet werden.
Es ist zudem geregelt, dass der Fensterbauer IM VORFELD die Vorleistungen für sein Gewerk prüfen MUSS und bei Abweichungen dem Auftraggeber so rechtzeitig zu melden hat, dass noch Nacharbeiten beim Vorgewerk möglich sind. Sollte der AN also auch noch für Leistungen an den Fenstern deswegen Zusatzkosten anmelden (bauliche, nicht Aufmaß), lohnt sich ein intensiver Blick auf Deinen Fall.
WICHTIG:
- Schau aber in das Angebot des Fensterbauers, ob da etwas Abweichendes steht, dass Du ggfs. "mit beauftragt hast". Allerdings wäre auch dann ein Widerspruch sinnvoll.
- Gibt es einen Vertrag oder eine Beauftragung des Fensterbauers, in der die VOB vereinbart wurde?
Nein, das ist nicht üblich. Das Unternehmen muss - um überhaupt ein Angebot machen zu können - natürlich die Maße nehmen. Bevor der Vertrag nicht unterschrieben ist, müssen die diese Maße nicht herausgeben. Stattdessen können Sie schreiben: "Fenster Küche" um es dem Kunden schwerer zu machen, die exakt genommenen Maße an andere Unternehmen weiter zu geben die dann diese Leisrtung ja erspart hätten. Aber wenn diese Leistung nicht vor Auftragsvergabe schriftlich vereinbart worden ist, würde ich die Position nicht anerkennen.
Die Frage ist hier, welche Art Aufmaß wurde hier gemacht? Wurde hier Dichtigkeit und eventuelle Überprüfung von Einhaltung irgendwelcher Richtlinien oder Forderungen geprüft und hat einen ganzen Tag gedauert? Dann wäre das durchaus gerechtfertigt. Wenn dort jemand nur Fenster gezählt hat, natürlich nicht.
Ok, also wurde für die Angebotserstellung aufgemessen? Im Prinzip ist das ja lediglich eine Dienstleistung. Bei vielen ist der Teil der Arbeit "kostenlos" aber wenn dafür eine externe Firma beauftragt wird, die Kosten also vor Annahme eines Angebotes entstehen, muss das auf jeden Fall vorab angekündigt werden. Wenn er dafür 8 Stunden gebraucht hat, wäre das ein Zeitlohn von 125€ und zwar relativ hoch aber plausibel. Trotzdem würde ich diese Kosten erstmal nicht zahlen wenn es keine Information über diese Kosten vorab gab und das Angebot auch nicht angenommen wird.
Es wurden nur die bestehenden Öffnungen vermessen, sodass die Maße der Fenster bei Bestellung exakt sind.