Neubau Gewerk Fenster, Frage bzgl Garantie und Rechnung?
Moin Moin, ich habe eine Frage bzgl. Der Gewährleistung und der Rechnung meines fensterbauers.
Wir haben 2019 angefangen zu bauen. Die Fenster wurden mit Mängeln am 13.12.2019 eingebaut. Die Summe in Abschlägen bezahlt (bis auf 500 Euro).
Ab wann beginnt die Gewährleistung und wie lange geht diese ?
Nun sind nach über einem Jahr noch Mängel vorhanden ( 2 elektrische Jalousien sind defekt, Türschloss bzw. Zylinder ist defekt lässt sich nicht drehen, am Rolladenkasten zieht Luft ins Haus usw). Des weiteren ist ein Rolladenkasten innen defekt, hier sind Teile gebrochen. Laut der Firma ist das nicht schlimm und es werde von innen eine Blende darüber geklebt. Muss ich das so hinnehmen?
Morgen kommt die Firma nun endlich und will die Mängel beheben. Der Chef rief mich gerade an und verlangte von mir, dass ich dem monteur morgen die restliche Summe in Bar mitgeben solle. Ich habe am telefon gesagt wir schauen mal ob tatsächlich alle Mängel beseitigt sind. Wie soll ich mich verhalten ?
3 Antworten
Die Fristen enden immer Ende des Jahres. Du musst nachsehen ob du die Gewähr nach VOB oder BGB hast. BGB ist natürlich immer besser, da 5 Jahre, VOB nur 4 Jahre.
Vor der Schlussrechnung sind die Fenster genau zu prüfen. Passt alles, gibt es keinen Grund, noch eine Restzahlung zurück zu behalten.
Das stimmt nicht. Wenn eine Gewährleistung nach VOB vereinbart ist, endet diese nach Ablauf der 4 Jahre und nicht zum Ende eines Jahres.
Angenommen jemand hat im Juli 2021 eine Arbeit aufgrund der VOB ausführen lassen, dann endet die Gewährleistungsfrist im Juli 2025 und nicht Ende 2024 oder Ende 2025.
Wird während der Gewährleistungsfrist ( 4 Jahre) ein Mangel entdeckt, so wird diese Gewährleistungszeit unterbrochen und läuft dann erst weiter wenn der Mangel behoben ist. So eine Gewährleistungszeit kann weit mehr als 4 Jahre dauern, wenn innerhalb dieser 4 Jahre weitere Mängel auftreten.So sieht das die VOB vor.
Das steht im Auftrag oder in den Vertragsbedingungen. Steht dort garnix, hast du automatisch BGB.
Korrekt, die Gewährleistung würde dann bei BGB am 31.12.2025 enden.
Die 500 € würde ich (in Anbetracht der Mängel) nicht mehr zahlen.
Ja, das kann man mit einer Blende verkleiden, würde ich aber wärmegedämmt machen.
Solange Mängel vorhanden sind, kann man auf Beseitigung bestehen und auch Geld in angemessener Höhe einbehalten.
Frage ist nun, ob bei der Auftragsvergabe und Bestätigung des Auftrages die Gewährleistung nach BGB oder VOB vereinbart ist.
BGB heisst 5 Jahre Gewährleistung, VOB heisst 4 Jahre Gewährleistung.
Wenn die Fenster in 2019 eingebaut wurden und nach VOB die Gewährleistung ist, so würde die Gewährleistung in 2023 ablaufen. Sind Mängel , am besten schriftlich machen, vorhanden, so wird die Gewährleistungszeit unterbrochen. Sie verschiebt sich dann um die Zeit, bis die Mängel komplett beseitigt sind und beginnt ab dann zu laufen. Ergeben sich dann wieder irgendwelche Mängel in dieser Gewährleistungszeit, kannst du erneut eine Mängelanzeige an den Fenstereinbauer schicken., Aber immer schriftlich per Einschreiben und nicht telefonisch.
Ich würde unter Vorbehalt und nach genauer Prüfung der Mängelbeseitigung den Restbetrag bezahlen. Auf der Quittung bei Barzahlung vermerken, Zahlung erfolgt unter Vorbehalt.
Nein. Verjährungsfristen beginnen mit dem Tag der Abnahme und enden IMMER am Jahresende.
Google mal...
Woran sehe ich ob VOB oder BGB in der Rechnung steht nichts drin?
Was halten Sie von der Variante den defekten Kasten mit einer Blende zu kaschieren? Verstehe ich es richtig das die Frist dann ab dem 31.12 2019 läuft ?