Falschparken in der Probezeit?
Hallo ich habe vor ungefähr 5 Monaten wegen Falschparken eine Strafe von 118€ und ein Punkt bekommen in der Probezeit meine Frage ist ob meine Probezeit verlängert wird da ist auf dem Brief nichts stand
2 Antworten
da ist auf dem Brief nichts stand
Auf dem Brief der Bußgeldstelle steht sowas auch nicht. Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, würde das an die Führerscheinstelle gemeldet und die würden dann irgendwann einen zweiten Brief schicken, wo das dann drin steht.
Allerdings sind Parkverstöße im Bußgeldbereich in der Regel (wenn nicht sogar ausschließlich) B-Verstöße. Einen kannst du dir also erlauben. Beim zweiten B-Verstoß folgt Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.
Das klingt dann schon eher nach Zuparken einer Feuerwehrzufahrt o.Ä. mit akut vollendeter Behinderung. Das wäre dann in solchen Fällen probezeitrelevant immerhin ein "B-Verstoß". 2 × B wäre dann gleichbedeutend mit 1 × A.
2 B-Verstöße lösen Probezeitmaßnahmen aus (Probezeitverlängerung, ASF)
Hast das du Einfluss auf die Probezeit?