Falschparken in der Probezeit?

2 Antworten

da ist auf dem Brief nichts stand

Auf dem Brief der Bußgeldstelle steht sowas auch nicht. Erst wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist, würde das an die Führerscheinstelle gemeldet und die würden dann irgendwann einen zweiten Brief schicken, wo das dann drin steht.

Allerdings sind Parkverstöße im Bußgeldbereich in der Regel (wenn nicht sogar ausschließlich) B-Verstöße. Einen kannst du dir also erlauben. Beim zweiten B-Verstoß folgt Probezeitverlängerung und Aufbauseminar.

Das klingt dann schon eher nach Zuparken einer Feuerwehrzufahrt o.Ä. mit akut vollendeter Behinderung. Das wäre dann in solchen Fällen probezeitrelevant immerhin ein "B-Verstoß". 2 × B wäre dann gleichbedeutend mit 1 × A.


Eaman 
Beitragsersteller
 23.06.2024, 12:19

Hast das du Einfluss auf die Probezeit?

Stadewaeldchen  23.06.2024, 12:21
@Eaman

2 B-Verstöße lösen Probezeitmaßnahmen aus (Probezeitverlängerung, ASF)