2. Punkt in der Probezeit?

1 Antwort

Du schreibst nicht, welchen Verstoß du jetzt genau begangen hast, aber da gefühlt 98% aller Verstöße mit einem Punkt A-Verstöße sind, gehe ich von einem A-Verstoß aus.

Es erfolgt natürlich das gemäß Tatbestandskatalog vorgesehene Bußgeld (+ Verfahrenskosten von mind. 28,50€), der Punkt und ggf.(je nach Verstoß) ein Fahrverbot.

Daneben erfolgt die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen:
Eine schriftliche Verwarnung und die Nahelegung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten (§ 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG).

Ein nach den zwei Monaten innerhalb der Probezeit begangener weiterer A-Verstoß (oder 2 B-Verstöße) hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

Der erste Punkt wird nach 2,5 Jahren getilgt. Der zweite Verstoß hat auf diese Frist keinen Einfluss. Du hast also null Punkte und nach Rechtskraft des jetzigen Bußgeldbescheides wieder einen Punkt. Die Probezeit hat auf das Punktekonto keinen Einfluss.


Anonym22661 
Beitragsersteller
 18.10.2024, 07:41

Genau das war ein A verstoß ich danke dir