2. Punkt in der Probezeit?
Mein 1. Punkt wegen Blitzer ist über 2,5 Jahre her aber erwarte wegen erneuten Blitzer einen 2. Punkt. Befinde mich noch in der Probezeit, da sie verlängert wurde und hatte schon ein Aufbauseminar.
Was wird mich nun erwarten?
Werden bei mir trotzdem 2 Punkte gezählt, obwohl der erste verjährt sein sollte?
1 Antwort
Du schreibst nicht, welchen Verstoß du jetzt genau begangen hast, aber da gefühlt 98% aller Verstöße mit einem Punkt A-Verstöße sind, gehe ich von einem A-Verstoß aus.
Es erfolgt natürlich das gemäß Tatbestandskatalog vorgesehene Bußgeld (+ Verfahrenskosten von mind. 28,50€), der Punkt und ggf.(je nach Verstoß) ein Fahrverbot.
Daneben erfolgt die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen:
Eine schriftliche Verwarnung und die Nahelegung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten (§ 2a Abs. 2 Nr. 2 StVG).
Ein nach den zwei Monaten innerhalb der Probezeit begangener weiterer A-Verstoß (oder 2 B-Verstöße) hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.
Der erste Punkt wird nach 2,5 Jahren getilgt. Der zweite Verstoß hat auf diese Frist keinen Einfluss. Du hast also null Punkte und nach Rechtskraft des jetzigen Bußgeldbescheides wieder einen Punkt. Die Probezeit hat auf das Punktekonto keinen Einfluss.