Falschgeparkt in der Probezeit?
Hi,
ich habe letztens leider ohne Parkscheibe geparkt. Dadurch habe ich einen Strafzettel bekommen über 30€. Da stand was wegen Forderung über Vertragsstrafe. Ich hab kein Problem das zu bezahlen allerdings bin ich in der Probezeit. Jetzt meine Frage ob sich die Probezeit dadurch verlängert oder was auf mich zukommt. Wäre natürlich nicht so gut wenn ich zum aufbauseminar muss und so.
vielen Dank für die Antworten
4 Antworten
Du schmeißt öffentliches Recht und Zivilrecht durcheinander. Auf einem durch ein privatrechtliches Unternehmen überwachten Privatgrundstück bekommst Du keinen Strafzettel durch eine Ordnungsbehörde, sondern, wie Du schon richtig bemerkt hast, eine Vertragsstrafe, bzw. ein erhöhtes Nutzungsentgelt durch den Eigentümer/Besitzer. Das heißt, weder Ordnungsamt, noch Polizei haben damit etwas zu tun, das ist eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, sowie das eine Handwerkerrechnung auch ist.
Ich gebe dir den guten Rat das auch zu zahlen. Von zumindest zwei Unternehmen weiß ich, das die das bis zum gerichtlichen Mahnverfahren und dem Gerichtsvollzieher durchziehen.
Auswirkungen auf deine Probezeit hat das nicht, weil s.o.
Da passiert nichts, das ist die Parkplartzabzocke einer privaten Firma. Meide solche Parkplätze und die Lokalitäten, die sich an dem Parkplatz befinden. Vielleicht wird dieses miese Gehabe dann wieder abgeschafft.
Hey!
Keine Sorge, in der Probezeit sind vor allem schwerwiegende Verkehrsverstöße oder Verstöße, die mit Punkten in Flensburg geahndet werden, problematisch. Falschparken ohne Parkscheibe zählt aber nur als geringfügiger Verstoß und hat keine Auswirkungen auf deine Probezeit – also weder Verlängerung noch Aufbauseminar.
Du kannst also einfach den Strafzettel bezahlen und musst dir wegen der Probezeit keine Gedanken machen. Alles gut!
Lg und weiterhin gute Fahrt!
Erst bei zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit.
Und soweit ich weiß, ist dies nicht einmal ein B-Verstoß.