Falscher Kündigungsgrund hab ich rechte?

8 Antworten

Mal so eine Vermutung: Dir wurde am 17. Januar fristgemaess gekuendigt (vermutlich mit zweiwoechiger Frist) und dann noch einmal am 22. Januar fristlos wegen unentschuldigtem Fernbleiben. Ist es vielleicht so gewesen?

da könnte man klagen, aber:

wenn dein arbeitsvertrag beinhaltet, dass eine bestandene voruntersuchung vorliegt, ist er nicht zustandegekommen - denn die voruntersuchung hast du nicht geschafft.
selbst wenn also der grund - dass du nicht am 20. die arbeit angetreten hast - genannt wird, und dieser grund als nichtig erkannt würde, ändert das am vertragsverhältnis nichts.

ich sehe das ganze als unsauber, aber im endeffekt mal egal an.

frag dich lieber, was du machst, solltest du klagen, und recht bekommen. würdest du noch gern in dieser firma arbeiten?

einen grund, dir zu kündigen findet man schnell, und ständig klagen macht keinen spass. im grunde ist es für dich rausgeschmissene zeit. selbst wenn sie dir nach ein zwei monaten ein gutes zeugnis schreiben könnten, nutzt das nicht viel, denn im zweifel wird sich der neue arbeitgeber beim alten über dich erkundigen. darf man nicht, passiert aber sehr oft.


Ymlz48 
Beitragsersteller
 25.01.2025, 13:15

Danke für die Hilfreiche Antwort und für deine Zeit !

Ja, kannst Du

  1. Dir muss man die Untersuchungsergebnisse der ärztlichen Voruntersuchung geben.
  2. Nur Du hast das Recht, diese Ergebnisse Deinem Arbeitgeber zu zeigen oder nicht.
  3. Ein Arbeitsverhältnis kann man nicht vor dem Arbeitsantritt kündigen - weder Du noch der Arbeitgeber.
  4. Man hat dir zwei unterschiedliche Kündigungsgründe mitgeteilt. Das ist nicht rechtens.

Allerdings - sehen wir es mal so:

Der Arbeitgeber will Dich eindeutig nicht haben. Warum er mit Dir einen vertrag geschlossen hat, weiss ich allerdings nicht, aber das ist ja seine Sache.

Du kannst jetzt zwar einen Rechtsanwalt bemühen - aber Du wirst nichts davon haben - weder Geld noch ein Arbeitsverhältnis.

Ich möchte Dir daher folgendes empfehlen:

Schreib eine Rezension unter Kununu und Google über dieses Unternehmen und suche Dir eine neue Stelle. Davon hast Du wesentlich mehr und vor allem hast Du wesentlich weniger Stress und Theater und musst kein Geld für Rechtsanwälte und Gerichtsverfahren etc. aufbringen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Nein. Du hast eine Kündigungsfrist von 2 Wochen

  1. hast du eine Kündigungsfrist, die dein Chef einhalten muss. Wenn eine Probezeit vereinbart wurde sind das 14 Tage.
  2. musst du alles dokumentieren. Wenn es nur Telefonate waren schau in deinem Verbindungsnachweis und schreibe mit Datum und Uhrzeit Gedächtnisprotokolle. Wenn es Nachrichten in Messengerdiensten waren musst du sie archivieren. Er kann seine Nachrichten löschen.
  3. Geh zum Arbeitsgericht und mache dort eine Kündigungsschutzklage. Die nehmen das selbst zu Protokoll. Nimm deinen Arbeitsvertrag und deine Personalausweis mit.
  4. Verlange von dem untersuchenden Arzt Einsicht/Kopien deiner Unterlagen. Die stehen dir zu.
  5. Kannst du nach Einreichung der Klage mit dem Chef verhandeln. Ihr dürft euch außergerichtlich einigen. Dort wirklich zu Arbeiten würde ich dir nach diesem Anfang eher nicht raten.