Bundestagswahl; darf man als 1. und 2. Stimme die gleiche Partei wählen?

13 Antworten

Beide Stimmen sind unabhängig voneinander. Natürlich darf man beide gleich machen, und wenn man nur für eine Partei ist, muss man das sogar.

Vielleicht meint deine Schwester etwas andere wie du.

Du hast zwei Stimmen eine für eine Partei, die Zweitstimme rechts in der Spalte und die Erststimme für eine Person, links auf dem Wahlzettel.

Wenn die Person die gleiche Partei angehört, die du deine Stimme gibst, dann hast du recht. Allerdings wählst du mit der Erststimme nur die Person, nicht die Partei.

Nein das stimmt nicht. Du darfst auch bei beiden die selbe Partei wählen.

Die Erststimme ist ja genau genommen nicht mal für eine Partei.

ja, natürlich, wenn diese partei auf beiden seiten antritt, also als 1. und 2. stimme.