Antwort
Versuchen würde ich es auf jeden Fall.
Einfach Einspruch einlegen, mit dem Hinweis das du das nicht bist, sondern am xx,xx,xxxx geboren. Sollte deshalb eine Gerichtsverhandlung einberufen werden,kannst du den Einspruch jederzeit zurück ziehen..
Ich bin schon zweimal damit durchgekommen.
Beim ersten Mal hatte die Polizei das falsche Kennzeichen aufgeschrieben, Einsprucheingelegt und nie wieder was davon gehört. Beim zweiten Mal ist der Bußgeldbescheid nur angekommen, weil der Postbote mich kannte, die Adresse aber eine ganz andere war. "Lerchenweg statt Lärchenweg". Auch davon habe ich nie wieder was gehört. Nicht mal Einspruch eingelegt.