Fahrradstraße?

4 Antworten

In Fahrradstraßen genießen die Räder Vorrang und dürfen auch nebeneinander fahren. Motorisierte Verkehrsteilnehmer haben verstärkte Rücksicht zu nehmen.

Es gilt automatisch eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h; ferner ist das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt (Anlage 2 lfd. Nr. 23 StVO).

Auf der Fahrradstraße mit KFZ-freigabe hat der Fahrradfahrer Vorrang.

Fußgänger haben auf der Fahrbahn nichts zu suchen (außer sie Queren).

Fahrradfahrer dürfen zu zweit nebeneinander fahren. Im Gegensatz zur normalen Straße, wo sie nur zu zweit nebeneinander fahren dürfen, wenn hinter ihnen kein Auto überholen möchte. Auf der Fahrradstraße mit KFZ-freigabe dürfen sie auch mit Auto hinter ihnen weiterhin zu zweit nebeneinander fahren. Trotzdem dürfen sie dadurch nicht entgegenkommenden Verkehr beeinträchtigen. (Natürlich durfte ich bereits vier Radler nebeneinander bewundern und deren Aussage war: "Das darf man jetzt". Fazit: "Vorschrift nur halb gelesen".)

Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h.

Ähnlich wie die verkehrsberuhigte zone (spielstrasse) wo fussgänger Vorrang haben hat auf der Fahrradstrasse der Radfahrer Vorrang und mehr Freiheit als auf der normalen Straße