Fahranfänger?

3 Antworten

Ich würde es nicht machen. Wenn er einen Unfall baut sieht es so aus:

Der Fahrzeughalter haftet – auch ohne eigenes Verschulden

Als Fahrzeughalter sind Sie gemäß Paragraf § 7 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) dazu verpflichtet, einen mit Ihrem Kfz entstandenen Schaden zu begleichen – auch dann, wenn Sie das Auto nicht selbst gefahren sind (Gefährdungshaftung).

Das kann man machen, aber für einen Fremden würde ich das auf gar keinen Fall tun. Wenn der dann die Beiträge nicht bezahlt, musst du gegenüber der Versicherung dafür geradestehen.

Auf keinen Fall! Typisch für Leute ohne Führerschein - sind meist Schmarotzer.


Kingfisher6  17.08.2023, 16:28

Niemals! Als Fahrzeughalter bist du in vielen Fällen Mitverantwortlicher im Schadensfall bzw bei Verstößen gegen die StVO!