Auto anmelden, Versicherung über andere Person?

2 Antworten

Ja klar ist dies möglich - nennt sich abweichender Fahrzeughalter ;-)

2 Dinge sind dabei zu beachten: der Opa muß bei der Beantragung der vorläufigen Kfz-Haftpflichtversicherung, dieser eVB-Nr. für die Zulassungsstelle bereits mit angeben, daß ein abweichender Fahrzeughalter existiert und manche Versicherer verlangen hierbei einen Zuschlag in der Versich.prämie :-((

Ansonsten findet die Zulassungsstelle die Zuordnung Versich.nehmer und Fahrzeughalter nicht...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
Von Experte siola55 bestätigt

Ja, das geht. Sie wird Halterin des Fahrzeuges, der Großvater wird Versicherungsnehmer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler