Externprüfung/ Nichtschülerprüfung trotz Abbruch?
Ich habe 2020 meine mittlere Reife gemacht und bin im Anschluss in die 11te Klasse der FOS gegangen, die ich aber aufgrund von psychischen Problemen nach vollenden des Schuljahres abgebrochen habe. Zur Überbrückung habe ich 2021/22 ein FSJ gemacht, abgeschlossen, und habe im Anschluss 2022/23 meinen zweiten Versuch an einer anderen FOS in meiner nähe gestartet. Aufgrund von familiären Problemen, musste ich diese jedoch wieder abbrechen. Ich habe zu beiden Abschlüssen keine psychologischen Gutachen. Es wäre für mich in Ordnung eine Ausbildung anzufangen, jedoch würde ich sehr gerne Studieren, und dafür brauche ich dementsprechend das Abitur.
Ich habe mich informiert, und bin auf die Externprüfung bzw. die Nichtschülerprüfung gekommen. Ich bin aus meiner schlechten familären situation heraus und habe eine Autismus-spektrum-Störung diagnostiziert bekommen, wodurch mir der umgang mit meiner eigenen psyche viel leichter fällt. Ich habe seitdem auch keine psychischen probleme mehr, so wie ich sie in 2020 bzw. 2021 hatte. Trotzdem weiß ich, dass ich nicht mehr in einem Schulsystem wie einer FOS, BOS oder Abendschule sein will, und mir das Selbstlernen wie bei den Nichtschülerprüfungen oder an der Universität bei weitem leichter fällt, und ich dadurch auch viel schneller und produktivier, sowie motivierter bin.
Trotz meiner recherche finde ich keine konkrete Antwort, ob ich denn die Nichtschülerprüfung auch trotz zweimaligem abbrechen der 11ten Klasse machen darf. Ich bin mir bewusst, dass man für die Abiturprüfungen nur zweimal zugelassen werden kann, jedoch war ich nie in der 12ten Klasse. Auch wenn meine Frage nicht konkret beantwortet werden kann, wäre es super wenn jemand Ansprechpartner oder Weblinks hat, bei denen ich mich genauer informieren kann.
1 Antwort
Ich gehe davon aus, dass du in Bayern lebst. Das Bundesland ist wichtig, um dir die richtige Quelle zu schicken.
Das müsste möglich sein, würde aber nochmal an einem Gymnasium oder einer FOS/BOS nachfragen. Allerdings würde ich die Externen Prüfung an einem Gymnasium machen, weil die Anforderungen (Eine Ausbildung oder Berufstätig muss nachgewiesen werden) bei der FOS/BOS höher sind und ich mir nicht sicher bin, ob ein FSJ als "einschlägige berufliche Tätigkeit" bzw. als "einschlägiges betreutes Berufspraktikum" zählt. Außerdem kann man auf der FOS/BOS erstmal nur die Fachhochschulreife und danach die Allgemeine Hochschulreife nachholen, was eine Dauer von 2 Jahren bedeutet. Auf einem Gymnasium kann man nach einem Jahr direkt die Allgemeine Hochschulreife nachholen.
Schulordnung G8 Gymnasium (Gültig bis zum Schuljahr 2024/2025):
Die Zulassung zur Externen Prüfung an einem G8 Gymnasium kannst du bei §60 lesen.
Zulassung zur Externen Prüfung am G9 Gymnasium (Gültig ab dem Schuljahr 2025/2026):
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-60
Zulassung zur Externen Prüfung an der FOS/BOS:
Wichtig zu erwähnen ist auch, dass im Jahr 2025 nur an ausgewählten Gymnasien Abitur Prüfungen möglich sein wird. Ob man als Externer Teilnehmer daran teilnehmen, ist nicht ersichtlich, deswegen nochmal bei diesen Gymnasien nachfragen, falls du das Abitur im Jahr 2025 auf ein Gymnasium nachholen möchtest.