Externprüfung/ Nichtschülerprüfung trotz Abbruch?

1 Antwort

Ich gehe davon aus, dass du in Bayern lebst. Das Bundesland ist wichtig, um dir die richtige Quelle zu schicken.

Das müsste möglich sein, würde aber nochmal an einem Gymnasium oder einer FOS/BOS nachfragen. Allerdings würde ich die Externen Prüfung an einem Gymnasium machen, weil die Anforderungen (Eine Ausbildung oder Berufstätig muss nachgewiesen werden) bei der FOS/BOS höher sind und ich mir nicht sicher bin, ob ein FSJ als "einschlägige berufliche Tätigkeit" bzw. als "einschlägiges betreutes Berufspraktikum" zählt. Außerdem kann man auf der FOS/BOS erstmal nur die Fachhochschulreife und danach die Allgemeine Hochschulreife nachholen, was eine Dauer von 2 Jahren bedeutet. Auf einem Gymnasium kann man nach einem Jahr direkt die Allgemeine Hochschulreife nachholen.

Schulordnung G8 Gymnasium (Gültig bis zum Schuljahr 2024/2025):

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.km.bayern.de/download/19446_gso_g8.pdf&ved=2ahUKEwjQs6XAz5SBAxWyiv0HHR4ZCwkQFnoECAwQAQ&usg=AOvVaw3cTsUNR-9uILxoKpjdqE3e

Die Zulassung zur Externen Prüfung an einem G8 Gymnasium kannst du bei §60 lesen.

Zulassung zur Externen Prüfung am G9 Gymnasium (Gültig ab dem Schuljahr 2025/2026):

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-60

Zulassung zur Externen Prüfung an der FOS/BOS:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO-40

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFOBOSO-6