Wie klappt der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, wenn die (ex)Freundin kein eigenes Einkommen hat?
Vor kurzem habe ich und meine Freundin uns getrennt. Ich hab mich dazu entschieden auszuziehen, da eine 3-Zimmer Wohnung für mich alleine zu groß ist.
Nun habe ich schon eine neue 1-Zimmer Wohnung zum 01.09.
Das große Problem ist nun, dass ich mich aus den aktuellen Mietvertrag austragen lassen will/wollte, es aber hier anscheinend zu Problemen kommt.
Meine (ex)Freundin hat leider aktuell keinen Job und dementsprechend kein Einkommen und bräuchte spätestens zum 01.08 einen Job, damit Sie beim Vermieter nachweisen kann, dass Sie die Miete bezahlen kann.
Aktuell steht diesbezüglich aber noch nichts zu 100% fest und ich möchte nicht noch nach dem 01.09 im Mietvertrag drinne stehen. Es muss doch eine Möglichkeit geben da raus zu kommen. Auch wenn es bei ihr absolut nicht klappen sollte mit Job oder Hartz IV(rechtzeitig).
4 Antworten
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In dieser Konstellation ist nur eine gemeinsame Kündigung möglich und zwar zum 31.10.2021 !!!!m wenn die gemeinsame Kündigung spätesten am 3. Werktag des August beim Vermieter eingegangen ist.
Eine Vertragsauflösung ist auch möglich, aber der Vermieter muss dieser nicht zustimmen.
Bei diesem gemeinsamen Mietvertrag besteht eine Mieterpartei aus 2 Mietern, wobei jeder Mieter gesamtschuldnerisch gegenüber dem Vermieter haftet.
Ich fürchte , dass du um doppelte Mietzahlungen nicht herumkommst, wenn du am 1.9. in die neue Wohnung allein einziehen willst. Wenn deine Ex kein Einkommen hat, ist die Situation für dich noch schlechter, denn dann zahlst du in der aktuellen Wohnung die volle Miete bis zum wirksamen Mietende.
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Fristgerecht kündigen und gut. Der Vermieter braucht keinen Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Ein Kündigungsrecht hast du ja.
Ich muss die Antwort nachträglich korrigieren:
Wenn der Vermieter nicht bereit ist dich aus dem Vertrag zu entlassen, müsst ihr die Kündigung gemeinsam unterschreiben.
Falls deine Freundin nicht bereit ist zu unterschreiben, bleibt dir nur der Rechtsweg.
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Dann bleibt nur der Rechtsweg, wenn sie nicht freiwillig unterschreibt.
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Das ding ist, dass ich erst zum 01.10 kündigen kann. Also einen Monat mehr als geplant. würde heißen, ich müsste doppelt Miete zahlen
Und dafür müsste sie ja auch mit unterschreiben (nehme ich an)
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Vorzeitig aus dem Vertrag kommen wird schwierig. Da deine Freundin kein Einkommen hat, wird das Amt auch keine Dreizimmer Wohnung bezahlen.
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Also in meinem Bestand kommt das auch vor, einer zieht aus, denn auch wir halten keinen fest, und beide sorgen für die vertragsgerechten Vereinbarungen.
Ist doch gar nicht so schwer, die weiterhin zu erfüllen.
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Garnicht. Wenn ihr beide Mieter seid, dann müßt ihr auch beide kündigen. Es kann nicht nur einer kündigen. Du haftest immer mit für die halbe Miete.
Der Vermieter kann doch nichts dafür, daß ihr euch streitet.
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Du kannst natürlich ausziehen und nichts mehr bezahlen. Dann gibt es vermutlich in 3 Monaten eine Räumungsklage vom Vermieter.
Wenn er mit der Freundin gemeinsam im Mietvertrag als Mieter steht kann er allein nicht kündigen.