Mietvertrag gültig ohne Unterschrift nach einzug?
Mein freund und ich sind vor 2 Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Den Mietvertrag haben wir noch nicht unterschrieben, weil der erst spät kam.
So, jetzt haben wir uns eben getrennt und einer von uns allein kann die miete nicht tragen, also müssen wir beide ausziehen.
Jetzt die Frage: Da wir noch nicht unterschrieben haben, gilt da eine Frist? Im Mietvertrag steht drin, wir MÜSSEN für 3 Jahre wohnen bleiben. Aber ist ja noch nicht unterschrieben..
Ich weiß, ich muss den Vermieter anrufen, würde mich vorab aber gerne informieren.
Danke für hilfreiche Antworten!
Die 3 Jahre Mindestmietdauer wurde uns erst bekannt, als wir ca 1 Monat nach Einzug den Mietvertrag bekommen haben! Davon war vorher nie die Rede.
9 Antworten
Ihr seid eingezogen und habt Miete gezahlt.
Damit besteht ein wirksamer mündlicher Mietvertrag.
Da der schriftliche Vertrag mit dem Kündigungsverzicht nicht von beiden Parteien unterschrieben wurde könnt ihr jetzt problemlos kündigen.
Noch bis zum 3. Werktag im Juli zum 30. September.
Das aber, auch wenn nur ein mündlicher Mietvertrag besteht, in Schriftform.
Das hat mit dem Kpmdigunhsverzicht überhaupt nichts zu tun. Ob schriftlich oder mündlich. Es wäre in beiden Fällen der 30. Juli gewesen.
Ohne eure Unterschrift ist der schriftliche Mietvertrag in der vorliegenden Ausfertigung unwirksam. Trotzdem habt ihr einen wirksamen mündlichen Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Es gilt dann nicht was in der schriftlichen Ausfertigun steht sondern was im BGB steht.
Auch wäre hier der Mietvertrag nötigenfalls anzufechten wegen Irrtum oder Täuschung. Ihr müsstet dann so gestellt werden, als hätte es keinen Mietvertrag gegeben
Die Unterschrift ist zur Gültigkeit des Vertrages nicht erforderlich. Es genügt der beiderseitige Wille zum Abschluss, welcher durch Übergabe und Mietzahlung konkludent einen Vertragsschluss belegt. Da es hier um einen Mietvertrag mit beiderseitigem Kündigungsverzicht geht, rate ich dringend zu
a) einem Gespräch mit dem Vermieter und
b) einer anwaltlichen Beratung.
Grundsätzlich frage ich mich aber schon, wie man wohl so leichtsinnig sein kann, so einen Vertrag als nicht verheiratetes Paar blauäugig leichtfertig abzuschließen, um dann nach 2 Monaten sich zu trennen. Denn wenn der VM sich weigert, einer Auflösung zuzustimmen, habt ihr jetzt für 2 Jahre und 10 Monate eine Wohnung am Hals, die ihr nur untervermieten könnt.
Nachtrag:
Wenn diese Klausel (Bindungsfrist) erst mit Zusendung des MV bekannt gegeben wurde, ist sie m.E. nie Teil des Mietvertrages geworden, da es an der übereinstimmenden Willenserklärung mangelt. In diesem Fall wäre der MV mit gesetzlicher Frist von 3 Monaten kündbar. -> Anwalt.
Der Vertrag ist so oder so mit 3 monatiger Frist kündbar. Deine Antwort ist falsch. Da ein Vertrag vom Vermieter nicht länger als 3 Monate kündigungsfrist sein darf.
Der Vertrag ist so oder so mit 3 monatiger Frist kündbar.
Nein. Bei einem beidseitigen Kündigungsverzicht - um den es hier geht - ist der Vertrag *beidseitig* unkündbar vor Ablauf der Bindungsfrist. Da steht doch:
"Im Mietvertrag steht drin, wir MÜSSEN für 3 Jahre wohnen bleiben."
Davon ausgehend (was ohne Kenntnis der exakten Formulierung der entsprechenden Vertragsklausel nicht sicher ist, da hast Du Recht) wurde hier verrtraglich ein beidseitiger Kündigungsverzicht vereinbart. Das ist zulässig. Siehe u.a.
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/kuendigungsverzicht-im-mietvertrag-maximal-4-jahre/
Auch ein mündlich angeschlossener Mietvertrag ist gültig.
Ob allerdings die 3 Jahresfrist rechtsgültig ist, ist zu prüfen.
Das mit den 3 Jahren wussten wir gar nicht, bis wir den Mietvertrag bekommen haben. Und das war ca 1 Monat nach Einzug.
Das ist Euer Glück! Wenn der Vermieter nicht nachweisen kann, dass diese Bedingung Voraussetzung war, dass er Euch überhaupt den Schlüssel gegeben hat, kann er Euch nur für 3 Monate "festnageln".
In diesem speziellen Fall entfaltet der 3jährige Kündigungsverzicht keine rechliche Wirkung, da der Mietvertrag mit diesem Passus nicht unterschrieben wurde und außerdem der erst nach 3 Monaten zugesandt wurde. Ihr habt demnach einen unbefristeten Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist gemäß BGB.
Diesen nunmehr zum 30.9. schriftlich von beiden unterzeichnet per Einwurfeinschreiben kündigen, Eingang bis 3. Werktag Juli beim Vermieter.
Ich las doch, dass er nicht unterschrieben ist?