Erstattet DHL bei verlorenen Paketen den gesamten Kaufpreis?

6 Antworten

Zunächst ist einmal wichtig, bis zu welchem Warenwert das Päckchen oder Paket überhaupt versichert war. Wenn Du da keine ausreichende Deckung abgeschlossen hast, so wird ( gegen Vorlage der Rechnung ) auch nur bis zur Höhe der maximalen Deckung erstattet.

Allerdings muss nicht Dir der Warenwert ersetzt werden, sondern dem Versender. Der Versender seinerseits muss Dir entweder Ersatz liefern, oder Dir Dein Geld zurückerstatten. ( notfalls musst Du es zivilrechtlich von ihm einfordern )

Lese mal die AGB,s es kann sein dass es einen Pauschalpreis gibt. Bei einem Wertbrief oder Wertpacket muss man den Wert angeben. In deinem Fall hätten es ja auch 2.000 Euro sein können oder ????

DHL Pakete sind in der Regel mit 500 € versichert. 

Darüber hinaus kann man beim Versand höhere Versicherungssummen abschliessen. Diese kosten aber auch etwas mehr. 

Sofern also hier nichts anderes vereinbart wurde, wird der Versender, wenn er den Wert nachweisen kann, hier 500 € sowie das Porto erhalten. 

Weitergehende Ansprüche können nur bei Nachweis von grober Fahrlässigkeit gestellt werden. Hier liegt die Beweislast beim Kunden.

Hier gibt es zunächst einmal ein paar Dinge zu berücksichtigen!

Ist der Absender eine Privatperson oder hat dir ein Händler das Paket geschickt ?

War der Versand Bestandteil eines Kaufvertrages?

Hat das Paket eine sog. Sendungsnummer?

Warum ist das wichtig ?

Beispiel 1: Du hast von einem privater Verkäufer einen Artikel auf eBay gekauft.

In diesem Fall geht das Versandrisiko bei Übergabe an DHL auf den Käuferüber (Versendungshandel zwischen Privatleuten)

Beispiel 2: Du kaufst im Internet eine Handy von einem gewerblichen Händler

In diesem Fall ist alleine der Verkäufer verantwortlich. Er trägt das Versandrisko und ist zum Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung der Ware  verpflichtet.

Zudem musst er sich mit dem Versender (DHL) einigen. Denn der Verkäufer ist hier der Vertragspartner mit DHL. Nicht der Käufer!

Obwohl der Paketversand im BGB ausreichend geregelt ist versuchen die Händler das Versandrisiko auf den Verbraucher abzuwälzen.

Wenn du mir sagst welche dieser möglichkeit auf deinen Fall zutrifft maile ich dir gerne ausführliche Informationen zur Gesetzgebung und Hinweise wo du Gesetzestexte zum Thema nachlesen kannst (Link)

Du wirst Ärger bekommen. Über 500 Euro hätte es mit einer Zusatzversicherung gesendet werden müssen. Ich habe schon von Fällen gehört, wo wegen Unterversicherung überhaupt nicht gezahlt wurde. Auf keinen Fall wird über 500 Euro gezahlt.

Ansonsten wird generell immer der ganze Wert plus Versandkosten erstattet.