Erhalt des deutschen Volkes verfassungswidrig?
Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Jugendorganisation als gesichert rechtsextremistische Bestrebung behandeln darf.
Die Nachrichtenagentur AFP schreibt hierzu:
Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem „völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff“ fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der „Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand“. Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.
Ist es also verfassungswidrig, wenn man das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand erhalten will? Und falls ja warum?
35 Stimmen
4 Antworten
Natürlich nicht. Auf dem Bundestag steht ja bereits Dem Deutschen Volke. –
Sollte das "verfassungswidrig" sein, so hätten wir eine Verfassung, welche die Vernichtung des Deutschen Volkes fordert. Das wäre Wasser auf die Mühlen rechter Verschwörungs-"Theorien". -
Nach dieser "Logik" hat die Bundesregierung 51 Jahre lang gegen die Verfassung verstoßen, denn bis 2000 galt bei uns noch das Jus Sanguinis. Die Verfassung hat sich nach dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz im Jahre 2000 nicht geändert, da das neue Gesetz nicht Teil derselben ist. Somit kann das Fordern des alten, ein halbes Jahrhundert lang in der Bundesrepublik Deutschland angewandten Rechtes nicht "verfassungswidrig" sein. Das ist nur die übliche linke Lügenpropaganda.
Und wenn die ganzen Antifanten und bezahlten antideutschen Auftragsschreiber hier was von "Rassenlehre" und "völkischem Nationalismus" schwurbeln, so müßten nach deren "Logik" Länder wie Japan, der Iran und zig weitere Staaten der Erde auf "Rassenlehre" und "völkischem Nationalismus" basieren. China, Indien, Japan und Rußland haben alle das traditionelle Jus Sanguinis noch erhalten und mit ihnen die halbe Welt:
https://www.imf.org/external/pubs/ft/fandd/2019/03/images/032019/imam-lg.jpg
Sind Chinesen, Inder, Japaner und Russen, etliche Afrikaner usw. jetzt alles "Nazis"?
Wer behauptet, das deutsche Volk dürfe seine ethnische Substanz nicht erhalten, während jedes asiatische oder afrikanische Volk dies wie ehedem mit größter Selbstverständlichkeit darf, der ist nichts weiter als ein ganz erbärmlicher antideutscher Rassist.
Weil wir zwar einen Begriff des Volkes haben (es steht ja auch "dem deutschen Volke" auf dem Reichstagsgebäude in Berlin), dieser aber nicht "ethnisch" definiert ist. Ich bin nicht aus dem Grunde Deutscher, weil meine Ethnie deutsch ist, sondern weil ich eben die deutsche Staatsangehörigkeit habe. Und auch Menschen anderer Ethnien können die deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Das bedeutet NICHT, dass es kein deutsches Volk gäbe, es bedeutet nur, dass die Zugehörigkeit zu Deutschland nicht über die Ethnie definiert wird (nur über die Staatsangehörigkeit).
Das begreift der Depp niemals.