Hallo,
Leider finde ich irgendwie nirgends eine passende Antwort. Unser Haus inkl. Firma steht auf einem Erbpacht Grundstück in einem Gewerbegebiet .
Früher war es ein reines Industriegebiet, dann folgte ein riesiges Einkaufszentrum. Wir waren mit einer der ersten Firmen, als das Gelände erschlossen wurde. Nun sind wir die einzigen noch, die seit Anfang der 70er vorhanden sind. Alles um uns verändert sich. Von Industrie über Handwerk, Tierbedarf und Kücheneinrichter,sowie Möbelgeschäft
Mich würde interessieren, ob der Verpächter wirklich Vorgaben machen kann, was wir auf dem Grundstück machen und was für Tiere wir halten? Was wir für einen Zaun haben etc.
Die Stadt/Gemeinde hat soweit grundsätzlich nichts dagegen. Und lt. B-Plan mit textlicher Festsetzung wäre es erlaubt für das was wir Vorhaben. Tiergestütztes Coaching und Freizeitstätte.
Im Pachtvertrag,was ich gelesen habe, geht es um das Grundstück welches bebaut werden darf.
Daher die Frage, kann der Verpächter dies untersagen.
Vielleicht kann mir dies jemand beantworten.
Wäre wirklich sehr dankbar.
Gruß Miri