Erbpacht Pächter verstorben?

2 Antworten

Dein Mann benötigt einen Erbschein und steigt mit allen Rechten und Pflichten in den Erbbaurechtsvertrag ein.

Was die Position des Grundstückseigentümer betrifft- müsste in dem Vertrag geregelt sein. Eine Preisanpassung kann hier unter Umständen vereinbart sein. Ein Heimfallrecht bei Tod des Erbbauberechtigten - wäre äußerst ungewöhnlich.


Schneeflocke254 
Beitragsersteller
 19.02.2022, 17:33

Danke für deine ausführliche Antwort

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Nein, sie kann deshalb nicht kündigen.

Die Kosten stehen im Vertrag, wie die angepasst werden können.