Erbfrage Mutter / Steifvater?

8 Antworten

Nein, das ist falsch. Wenn ein "Berliner" Testament vorhanden wäre, wäre es möglich, dass Du erstmal nichts bekommst.

Ist jedoch kein Testament vorhanden, bekommt er die Hälfte des Vermögens der Mutter und die Kinder zusammen auch die Hälfte. Wenn die Halbgeschwister von Dir von Deiner Mutter sind, bekommst Du also 1/3 der Hälfte, sind es nur angeheiratete Kinder, also nicht von Deiner Mutter, bekommst Du die ganze Hälfte


LaffyTaffy2024 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 08:24

nein, seine kinder sind aus erster ehe mit einer anderen frau. also anwalt nehmen?

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Na, wenn sie seit 20 Jahren verheiratet waren, steht der nachlass jawohl dem verwitwetem zu! Berliner Testament eben....

Ansonsten Ehepartner 50 und Kinder auch 50 zusammen...

Der Rest ist dann nach ihrem Ableben relevant, aber sollte Dich weniger interessieren, denn es ist mit keiner Immobilie aufzuwiegen, wenn ein Mensch verstirbt!!!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Erstmal: Mein Beileid.

Mich wundert es extrem, dass du noch keine Infos bezüglich der erbschaft erhalten hast, wenn deine Mutter schon letztes Jahr verstorben ist.

Wende dich schnellstmöglich an das nächstgelegene Nachlassgericht mit Totenschein deiner Mutter und dem Hinweis, dass bisher deines Wissens nach kein Fall eröffnet wurde und es kein Testament gibt. Und das dein Stiefvater und du die Erben sind.

Hole dir zudem einen Anwalt, damit das alles sauber abläuft und du deinen fairen Anteil bekommst.

Wenn es kein Testament gab, greift die gesetzliche Erbfolge und damit steen dir als einziges leibliches Kind (und die anderen nicht adoptiert) 50% vom Erbe zu. Deinem Stiefvater als Witwer die anderen 50%.

Selbst mit Testament kann man in Deutschland nicht voll enterbt werden, nur bei schwerwiegenden Gründen (z.B. wenn du versucht hättest deine Mutter umzubringen). Selbst wenn sie dich ohne solchen Grund enterbt hätte, hätte dir der Pflichtteil (die Hälfte vom gesetzlichen Erbanteil) zugestanden, also 25%.

Ohne Testament erben Deine Stiefvater und Du jeweils 50 Prozent des Nachlasses.

Ich rate Dir dringend, einen Anwalt uu konsultieren.


LaffyTaffy2024 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 08:27

werde ich machen, vielen dank

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