Erbfrage Mutter / Steifvater?
hallo zusammen, ich bin etwas unwissend, vielleicht kann mich jemand aufklären. Meine Mutter ist letztes Jahr verstorben und war seit 20 Jahren mit meinem Steifvater verheiratet. Mein Stiefvater hat zwei leibliche Kinder und ich wurde nicht von ihm Adoptiert. Leider konnte meine Mama kein Testament mehr aufsetzen, da dafür keine Zeit mehr war. Nun ist es aber so das ich nicht das beste Verhältnis zu meinem Stiefvater hatte und habe. Jetzt hatte ich ihn letzte Woche das erste mal drauf angesprochen und er meinte das ich gar nichts Erbe, weil beide verheiratet waren und alles an ihn als Ehemann geht und auch kein Testament vorhanden ist.
Der Hintergrund meiner Frage ist, da beide mehrere Immobilien haben/hatten, ob das ganze so rechtens ist oder ob ich mir dies bezüglich einen Anwalt nehmen muss?
8 Antworten
Nein, das ist falsch. Wenn ein "Berliner" Testament vorhanden wäre, wäre es möglich, dass Du erstmal nichts bekommst.
Ist jedoch kein Testament vorhanden, bekommt er die Hälfte des Vermögens der Mutter und die Kinder zusammen auch die Hälfte. Wenn die Halbgeschwister von Dir von Deiner Mutter sind, bekommst Du also 1/3 der Hälfte, sind es nur angeheiratete Kinder, also nicht von Deiner Mutter, bekommst Du die ganze Hälfte
auf jeden Fall Anwalt nehmen, Du bekommst 50 % des Vermögens !!!!!!
Erstmal: Mein Beileid.
Mich wundert es extrem, dass du noch keine Infos bezüglich der erbschaft erhalten hast, wenn deine Mutter schon letztes Jahr verstorben ist.
Wende dich schnellstmöglich an das nächstgelegene Nachlassgericht mit Totenschein deiner Mutter und dem Hinweis, dass bisher deines Wissens nach kein Fall eröffnet wurde und es kein Testament gibt. Und das dein Stiefvater und du die Erben sind.
Hole dir zudem einen Anwalt, damit das alles sauber abläuft und du deinen fairen Anteil bekommst.
Wenn es kein Testament gab, greift die gesetzliche Erbfolge und damit steen dir als einziges leibliches Kind (und die anderen nicht adoptiert) 50% vom Erbe zu. Deinem Stiefvater als Witwer die anderen 50%.
Selbst mit Testament kann man in Deutschland nicht voll enterbt werden, nur bei schwerwiegenden Gründen (z.B. wenn du versucht hättest deine Mutter umzubringen). Selbst wenn sie dich ohne solchen Grund enterbt hätte, hätte dir der Pflichtteil (die Hälfte vom gesetzlichen Erbanteil) zugestanden, also 25%.
Ohne Testament erben Deine Stiefvater und Du jeweils 50 Prozent des Nachlasses.
Ich rate Dir dringend, einen Anwalt uu konsultieren.
Lass Dich nicht über den Tisch ziehen. Das hätte Deine Mama bestimmt nicht gewollt.
Na, wenn sie seit 20 Jahren verheiratet waren, steht der nachlass jawohl dem verwitwetem zu! Berliner Testament eben....
Ansonsten Ehepartner 50 und Kinder auch 50 zusammen...
Der Rest ist dann nach ihrem Ableben relevant, aber sollte Dich weniger interessieren, denn es ist mit keiner Immobilie aufzuwiegen, wenn ein Mensch verstirbt!!!
Ohne Testament gilt Folgendes: ᐅ Pflichtteil Kinder: Sind Kinder immer pflichtteilsberechtigt? (advocado.de)
nein, seine kinder sind aus erster ehe mit einer anderen frau. also anwalt nehmen?