Darf der Stiefvater eine Ummeldung für nicht leibliches Kind ohne Zustimmung unterschreiben?
Hallo!
Kurze Frage: Darf ein Stiefvater bei Umzug in einen neuen Wohnort die Ummeldung eines nicht leiblichen, nicht adoptierten Kindes ohne Zustimmung des leiblichen Vaters unterschreiben?
Hintergrund:
Kind mit Exfrau aus erster Ehe, geteiltes Sorgerecht. Exfrau heiratet neu, mit neuem Mann 2. Kind. 2. Ehe hält ebenfalls nicht. Frau zieht mit beiden Kindern in einen anderen Ort und meldet die Kinder entsprechend um. 2. Exmann muss dem Umzug seines Kindes schriftlich zustimmen.
Er unterschreibt auch für das Kind aus erster Ehe welches er nicht adoptiert hat! Der leibliche Vater wusste von dem Umzug nichts!
Das Meldeamt hat die Ummeldung gestattet ohne Zustimmung des leiblichen Vaters. Es sind 2 verschiedene Nachnamen was das Meldeamt auch nicht interessierte.
Der Stiefvater hat das erste Kind NICHT adoptiert!!!
Kann der leibliche Vater gegen Amt und Stiefvater vorgehen?
3 Antworten
Der stiefvater hat mit dem Kind nichts zu tun, kann und darf also auch nichts im Namen dieeses Kindes unterschreiben. Ein Umzug ohne die Einwilligung des leiblichen Vaters ist jedoch sowieso nicht erlaubt, wenn nicht extrem wichtige Gründe dieses unumgänglich machen. (gilt nur für beiderseitiges Aufenthaltsbetimmungsrecht)
Außer Trennung vom 2. Exmann gab es keinen Grund!
Denk mal schon.
Weiß der leibliche Vater auch von dem Umzug nichts? - Das Kind muss ja genau wie jeder Erwachsene dort gemeldet sein, wo es wohnt. Was soll das Amt denn machen?
Der leibliche Vater kann gegen die Mutter vorgehen, wenn er von dem Umzug nichts wusste - es sei denn, sie hatte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Die Exfrau darf doch nicht allein entscheiden in dem Fall! Warum verlangt das Meldeamt dann keine Einverständniserklärung vom leiblichen Vater? Dann könnte doch jeder unterschreiben wenn man keine Lust auf den Expartner hat...
Nein, er wusste von dem Umzug nichts weil weder seine Exfrau noch sein Kind etwas gesagt haben. Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei beiden genauso wie das Sorgerecht!