Erbe?

2 Antworten

Deine Halbschwester ist nur (ohne Testament) Erbin genau wie du und in gleicher Höhe erbberechtigt gegen den Nachlass euerer gemeinsamen Mutter. Lebt dein Vater dann noch, wäre die Verteilung ohne Testament: 50 % dein Vater, 25 % du und 25 % deine Halbschwester.

Verstirbt dein Vater : deine Mutter 50 % und du 50 %.

Stirbt dann deine Mutter: 50 % du und 50 % deine Halbschwester.

Mit Testament hätte sie ggf. nur Anspruch auf den Pflichtteil zum Nachlass deiner Mutter, das wären dann 12,5 % in Geld.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In so einer Situation macht man ganz sicher ein Testament! Eben weil man will dass es gerecht zugeht! Was auch immer man unter "gerecht" versteht!