Erbengemeinschaft - Haus geerbt (3 Geschwister) alleinstehender Bruder wohnt unentgeltlich im Haus?

8 Antworten

Er hat das Recht auf seinen Pflichtteil, das Wohnrecht hat er scheinbar nicht.


AalFred2  13.02.2019, 14:02

Mit Pflichtteil hat das Ganze hier so gar nichts zu tun.

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Auszahlen ist lt. Bruder (Alter 58) nicht möglich, da dieser angeblich das Geld nicht dazu hat.

Ihr beschließen, das Haus zu verkaufen. Dann geht der erzielte Preis durch drei.


wikinger66  13.02.2019, 10:14

Das ist doch zu einfach,

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Wenn es einen Wert hat , verkaufen als Geldanlage für einen Dritten .

Das Wohnrecht des Bruders in dem großen Haus , wird dann als sein Drittel behandelt . Dafür trägt er die Kosten zum Unterhalt des Anwesen .

Entweder zahlt der euch aus oder ihr ihn.

Salue

Das Haus wird nun im Rahmen einer Erbgemeinschaft betrieben. Mit dem Gratis-Wohnen ist es natürlich jetzt vorbei.

Entweder Ihr legt einen marktgerechten Mietzins fest, der gedrittelt wird und Dein Bruder nun Euch je einen Drittel des Mietzinses bezahlt oder einer der Erben verlangt die Auszahlung des Erbes. In diesem Fall  kann einer der Erben die anderen auszahlen oder das Haus wird fremdverkauft.

Der Nettoerlös wird geteilt. Dein Bruder kann mit seinen Anteil dann etwas mieten und später seine Plege damit finanzieren. Wenn es ihm nicht ausreicht, ist dies nicht Euer Problem. Ausnahmen wären nur möglich, wenn einer von Euch beiden in sehr guten finanziellen Verhältnissen lebt (Unterstützungspflicht).

Tellensohn


Altersweise  14.02.2019, 10:55

Eine gesetzliche Unterhaltspflicht zwischen Geschwistern gibt es nicht. Diese besteht nur zwischen Verwandten in gerader Linie, also Eltern und Kindern oder Enkeln

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