Erben Stiefgeschwister auch wenn sie nicht adoptiert sind?
Mein Vater hat nochmal geheiratet. Seine Frau hat eine erwachsene Tochter.
Meine Stiefmutter ist sehr krank und wird lange vor meinem Vater sterben.
Wenn dann irgendwann mein Vater verstirbt, müssen wir uns dann Sorgen dass die Tochter der Verstorbenen Ehefrau einen Teil der Lebensversicherung, Konten usw erhält?
Es gibt kein Testament, dafür ist mein Papy nicht der Typ.
5 Antworten
Da die gesetzliche Erbfolge auf dem Verwandtenerbrecht beruht, berücksichtigt das Ordnungssystem ausschließlich Personen, die mit dem Erblasser verwandt sind. Auf Stiefgeschwister trifft dies ebenso wenig wie auf Stiefeltern zu, weshalb diese von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Im Gegensatz zu Halbgeschwistern verfügen Stiefgeschwister, wie beispielsweise die Stiefschwester, demzufolge über kein gesetzliches Erbrecht
Meine Frau sagte mir, dass nach dem Tod meiner Stiefmutter ihre leiblichen Kinder und ihr Mann erben. Ist ihr Mann (mein Vater) bereits Tod (was der Fall ist) erben für ihn seine Kinder. Und somit könnte das Erbe um die Ecke trotzdem wieder bei mir landen. Oder ist das zu weit hergeholt.
Ihr müsst euch schon viel früher Sorgen machen: wenn die zweite Frau deines Vaters stirbt, hat die Tochter einen Erbanspruch auf den Nachlass ihrer Mutter.
D.h. selbst wenn die Mutter testamentarisch verfügt hätte, dass zunächst ihr Ehemann alles erben soll, kann die Tochter ihren Pflichtteil geltend machen. Den muss der Erbe (euer Vater) dann auszahlen.
Wenn meine Stiefmutter verstirbt möchte ich auch gar nichts davon haben. Das steht ja dann ihrer Tochter zu .
Mir geht es nur darum klar zu machen, dass evtl. gemeinsames Vermögen deines Vaters mit deiner Stiefmutter dann geteilt wird und der Tochter ein Erb-/ oder Pflichtteil zusteht.
einen Teil der Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung hat mit dem Erbe nichts zu tun. Die erhaelt die Person, die als Beguenstige(r) im Vertrag steht.
Zur gesetzlichen Erbfolge haben andere ja schon genug geschrieben. Die Stieftochter ist kein gesetzlicher Erbe.
Eigentlich nicht. Im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge erben die Kinder zuerst und die Tochter der verstorbenen Lebenspartnerin bleibt da EIGENTLICH außen vor, wenn sie nicht adoptiert ist und auch sonst keine Verbindungen zum 'Stiefvater' bestehen.
Allerdings würde ich DENNOCH raten ein Testament zu machen, nur für den Fall der Fälle
Vielen Dank für die Antwort