Kann man den Ehepartner der Tochter aus dem Erbe ausschließen?
Hallo, ich habe eine Frage: ist es möglich, wenn Eltern seinem Kind das Wohnhaus vererben, den Ehepartner der Tochter aus dem Erbe herauszunehmen? Muss da eine spezielle Formulierung ins Testament? Ist es möglich, dann noch zu schreiben, dass nur das Kind danach erbt, wenn die Tochter verstirbt. Wie ist das im Bezug des Zugewinns in der Ehe!? Über antworten bin ich sehr dankbar.
10 Antworten
Es erbt immer nur in deine Tochter, bzw. sollte sie nicht mehr da sein oder ausschlagen, dann ihre Kinder.
Er hat keinerlei Er Anspruch, außer du gedenkst ihn per Testament .
Aber er hat bei Scheidung einen Zugewinnanspruch, d.h die Hälfte des Mehrwerts.
Zum ErbZeitpunkt 150 000 Wert, bei Scheidung 200 000 Wert, er bekommt 25 000, die Hälfte der Differenz.
Stirbt sie nach Erbfall, erhält er 50 Prozent ihres Eigentums (auch Haus), 50 Prozent die Kinder.
Ich bin nur Laie.
Eigentlich erben in gesetzlicher Erbfolge nur direkte Angehörige (also keine Angeheiratete).
Mit einem Testament könne diese aber "bedacht" werden oder eben auch Menschen bevorzugt oder zu Vor-und Nacherben bestimmt werden.
Wenn der Schwiegersohn nichts bekommen soll, müsste die Tochter einen Ehevertrag machen, der dann den Schwiegersohn ausschließt.
Denn ohne den gilt der Zugewinn.
Genaueres (wegen des Hauses) könnte aber ein Notar erklären.
"Denn ohne den gilt der Zugewinn."
Nein ;) Erbschaften zählen nicht zum Zugewinn
Brauchst du nicht aufschreiben, weil das sowieso der Fall ist:
- Die Tochter erbt. Nicht der Ehemann, nicht das Enkelkind
Was die Tochter mit dem Erbe anstellt, darauf hast du keinen Einfluss. Ob sie es freiwillig mit Ehemann und Kind teilt, kann man nicht testamentarisch verhindern.
Man hat die Option, eine Vor-und Nacherbschaft festzulegen, dann kann die Tochter die Immobilie nutzen, darf sie aber nicht verkaufen, denn die Enkelin ist die "eigentliche" Erbin.
Am besten läßt man sich hierzu mit einem Notar sprechen und am besten auch von diesem formulieren.
Am besten wird sein, die Tochter zur Vorerbin und die Enkelin zu Nacherbin bei dem Tod der Tochetr zu bestimmen. Wende dich am besten an einen Notar, der dich berät und dir das Testament entwirft und beurkundet.