Kann man den Ehepartner der Tochter aus dem Erbe ausschließen?

10 Antworten

Es erbt immer nur in deine Tochter, bzw. sollte sie nicht mehr da sein oder ausschlagen, dann ihre Kinder.

Er hat keinerlei Er Anspruch, außer du gedenkst ihn per Testament .

Aber er hat bei Scheidung einen Zugewinnanspruch, d.h die Hälfte des Mehrwerts.

Zum ErbZeitpunkt 150 000 Wert, bei Scheidung 200 000 Wert, er bekommt 25 000, die Hälfte der Differenz.

Stirbt sie nach Erbfall, erhält er 50 Prozent ihres Eigentums (auch Haus), 50 Prozent die Kinder.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich bin nur Laie.

Eigentlich erben in gesetzlicher Erbfolge nur direkte Angehörige (also keine Angeheiratete).

Mit einem Testament könne diese aber "bedacht" werden oder eben auch Menschen bevorzugt oder zu Vor-und Nacherben bestimmt werden.

Wenn der Schwiegersohn nichts bekommen soll, müsste die Tochter einen Ehevertrag machen, der dann den Schwiegersohn ausschließt.

Denn ohne den gilt der Zugewinn.

Genaueres (wegen des Hauses) könnte aber ein Notar erklären.


LePetitGateau  26.09.2022, 16:14

"Denn ohne den gilt der Zugewinn."

Nein ;) Erbschaften zählen nicht zum Zugewinn

Brauchst du nicht aufschreiben, weil das sowieso der Fall ist:

  • Die Tochter erbt. Nicht der Ehemann, nicht das Enkelkind

Was die Tochter mit dem Erbe anstellt, darauf hast du keinen Einfluss. Ob sie es freiwillig mit Ehemann und Kind teilt, kann man nicht testamentarisch verhindern.

Man hat die Option, eine Vor-und Nacherbschaft festzulegen, dann kann die Tochter die Immobilie nutzen, darf sie aber nicht verkaufen, denn die Enkelin ist die "eigentliche" Erbin.

Am besten läßt man sich hierzu mit einem Notar sprechen und am besten auch von diesem formulieren.

Am besten wird sein, die Tochter zur Vorerbin und die Enkelin zu Nacherbin bei dem Tod der Tochetr zu bestimmen. Wende dich am besten an einen Notar, der dich berät und dir das Testament entwirft und beurkundet.