Rechtsfrage Erbe. Testament- Trotzdem Pflichtteil?
Hallo,
ich habe Fragen zum Thema Erbe...vlt hat jemand Ahnung vom Erbrecht?
folgende Ausgangspoition:
Vater hat eine leibliche erwachsene Tochter und eine 2. Ehefrau, also Stiefmutter der leiblichen Tochter. Die 2. Ehefrau hat 2 erwachsene KInder aus erster Ehe , also Stiefgeschwister der leiblichen Tochter.
Nach dem Tod des Vaters, taucht ein handgeschriebenes Testament auf, was die Ehefrau geschrieben hat , aber von beiden unterzeichnet.
Darin steht, das sich das Ehepaar gegenseitig zum Alleinerben einsetzt und nach dem Tod beider, bekommen die 3 KInder je zu gleichen Teilen das Erbe ( Geld).
Das Ehepaar hat ein gemeinsames Konto : dort ist ein Betrag drauf...ich nenne ihn mal XXXXX,XX
Die Ehefrau hat ein Doppelurnengrab gemacht ( wo sie später auch mit rein kann), und dazu muss natürlich die Grabeinfassung plus Grabstein gekauft werden.
D.h. sollte sie mal sterben, müssen Ihre KInder lediglich die Beisetzung und die Eingravierung in den Grabstein bezahlen.
Frage 1: Die leibliche Tochter hat trotzdem Anrecht auf Pflichtteil ?
Frage2: Wenn ja...welcher Geldbetrag wird da als Erbmasse genommen? XXXXX,XX oder die Hälfte davon ?
Frage 3: Die Grab/Grabsteinkosten, und Beisetzung....wird das komplett von der Erbmasse abgezogen ? Auch wenn später dann die Kinder der Ehefrau keine KOsten mehr haben?
Es gibt nur Bargeld ( also der Kontostand am Todestag zählt ja oder?) und ein Auto...
Die leibliche Tochter und die Stiefgeschwister haben kein gutes Verhältnis.
VG .
3 Antworten
- Die leibliche Tochter hat natürlich einen Anspruch auf den Pflichtanteil. Durch das Testament bist du ja erstmal "enterbt", daher stehen dir 1/8 des Gesamtwertes trotz Testament zu.
- Kannst du dir ja jetzt ausrechnen... 1/8 definitiv!
- Sowas muss man aus der privaten Kasse zahlen... soweit ich das jetzt pauschal weiß. Sollte sich hier rechtlich etwas verändert haben wüsste ich dann wieder nicht Bescheid.
Ich wünsche dir viel Kraft und hoffe, dass sich noch alles regelt!!! :/
1/8 ist falsch, sie bekommt 1/4, d.h. die Hälfte von ihrem normalen Anteil
Es steht ja nur sie im Testament daher bist du erstmal enterbt. Das bedeutet du bekommst 50% vom gesetzlichen Gedöns das wären dann 1/8 vom ganzen.
Regulär ohne Testament wäre es 50/50 oder wenn die beiden Stiefgeschwister dabei wären 50% für die Partnerin, und jeweils 16,66666% für euch wenn er die Kinder seiner Partnerin dir gleichstellt.
So hab ich das gelernt aber ein Jurist bin ich nicht. Wenn du es 100%ig wissen willst musst du zu einem Anwalt... :(
Es steht ja nur sie im Testament daher bist du erstmal enterbt. Das bedeutet du bekommst 50% vom gesetzlichen Gedöns das wären dann 1/8 vom ganzen.
Regulär ohne Testament wäre es 50/50
Die Hälfte von 1/2 ist aber 1/4.
Die hälfe vom ges. Pflichtanteil ist 1/4 und die hälfte davon sind 1/8 weil es sich so liest als würde sie enterbt sein.
Hinsichtlich dem Viertel sind wir uns ja einig (auch wenn ich dem nicht zustimme was davorsteht aber das sind begrifflichkeiten)... ich habe nur keine Ahnung wie du auf 1/8 kommst.
"Kinder erhalten trotz Enterbung einen Pflichtteil
Sie erhalten trotz Enterbung ihren Pflichtteil vom Nachlass. Der Pflichtteil beläuft sich dabei auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch der Pflichtteil genau ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Nachlasswert und der gesetzlichen Erbquote."
Das ist das erste was kommt wenn man "Pflichtteil enterben" googlet. Der gesetzliche erbteil sind 1/4 und die Hälfte davon 1/8. So hab ich das auch in meiner Ausbildung in Rechtslehre verstanden. Muss ich jetzt echt noch nach den §§ suchen? Ich bin kein Anwalt, ich will einfach helfen und das realistisch.
Und wie kommst du darauf, dass der gesetzliche Erbteil des einzigen Kindes des Erblassers neben der Ehefrau 1/4 ist?
Es gibt, wenn ich das Richtig im Kopf habe, genau EINEN Fall in dem das so wäre... das ist aber ganz sicher nicht der Regelfall
Und was ist mit den -Bestattungs-und Grabkosten ? werden die von der Erbmasse abgezogen oder muss dann die Ehefrau alleine Tragen?
also Kontostand durch 2...ist die Ermasse des Verstorbenen und davon erhält die Tochter 1/4 Pflichteil ...so hab ich das jetzt verstanden.
§§ 2303 (1) S. 1 u. 2; 1931 (1) S. 1 u. (3) i.V.m. § 1371 (1), 1924 (1) BGB
Alternativ §§ 2303 (1) S. 1 u. 2, 1931 (4) BGB
" Der Pflichtteil beläuft sich dabei auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils." ..
ich nehme jetzt mal Zahlen für das bessere Verstehen. Kontostand 30000 euro....der gesetzliche Erbteil für die Leibliche Tochter sind die Hälfte..also 15000 € und davon die Hälfte wäre der Pflichtteil? also 7500€ ?
Und was ist mit den -Bestattungs-und Grabkosten ? werden die von der Erbmasse abgezogen oder muss dann die Ehefrau alleine Tragen?
Von deutschem Recht ausgehend haftet der Erbe für Beerdigungskosten, § 1968 BGB.
Dir als Pflichtteilsnehmerin kann das also egal sein, denn du bist ja nicht Erbin nach deinem Vater, das ist ja die Ehefrau. Gegenüber der machst du deinen Pflichtteil geltend.
Die basis, also Erbmasse bei diesem Ehepaar ist der dann der gesamte Kontostand oder der Halbe?
Die Erbmasse ist das, was dem Erblasser gehört.
Wie viel von dem Konto dem einzelnen Partner zusteht... das ist abhängig von deren Vereinbarung oder was auch immer... 50% anzusetzen und auf der Basis den Pflichteil zu verlangen ist erstmal keine schlechte Idee, wenn sie sich dagegen wehrt, dann geht die ganze Sache halt eben vor Gericht und man muss schauen was daraus wird.
gibt keine Vereinbarung..gemeinsames Konto halt nur. Also nochmal zusammengefasst.....für die Leibliche Tochter ist 50% des Kontostandes die gesetzliche Erbmasse und davon erhält sie 1/4 als Pflichteil. Die Bestattungskosten werden aber von dem Kontostand NICHT abgezogen, da die Ehefrau die Erbin ist . Soweit richtig ??? Und wenn das Testament nicht bestehen würde...wären Tochter und Ehefrau zu je 50% Erbberechtigt und müssten die Bestattung auch gemeinsam bestreiten ? Und das aber NUR von der Erbmasse des Vaters ??
Die leibliche Tochter hat natürlich einen Anspruch auf den Pflichtanteil. Durch das Testament bist du ja erstmal "enterbt", daher stehen dir 1/8 des Gesamtwertes trotz Testament zu.
Wie kommst du auf 1/8?
Was ist bitte der Standardfall einer Enterbung? Wie viele Kinder sind denn z.B. Standard? Oder ist es Standard, dass ein Erblasser verheiratet ist? Oder nicht?
Dann sag mir aus Sachbearbeitungssicht: Was ist 'der Standardfall einer Enterbung'?
Wie viele Kinder sind 'Standardfall' und ist ein Ehegatte Standardfall, ja oder nein?
Punkt 1: Standard ist es wenn in einem Testament ein direkter Nachkomme nicht aufgeführt wird. So wird man "Standard" enterbt.
Punkt 2: Jetzt ne Aussage die die Frage beantwortet, dir aber nicht weiterhilft. "Nunja... gleiches wird gleich bearbeitet und ungleiches ungleich."
:)
Du behauptest im Standardfall einer Enterbung beträgt der Pflichtteil 1/8...
das heißt IMMER wenn der Erblasser sein einziges Kind aus dem Testament streicht beträgt der Pflichtteil 1/8?
Oder... wenn der Erblasser überhaupt jemanden aus dem Testament streicht?
Das heißt wenn Silvia Wollny Loredana nicht mit im Testament aufführt bekommt die neben Harald und den 120. anderen IMMER 1/8 der Erbmasse als Pflichtteil?
Jetzt ne Aussage die die Frage beantwortet, dir aber nicht weiterhilft. "Nunja... gleiches wird gleich bearbeitet und ungleiches ungleich."
Ne, natürlich nicht... sie beantwortet aber auch die Frage nicht...
Natürlich beantwortet das letzte die Frage nur kannst du damit nichts anfangen, was mir auch beweist, dass du niemals irgendwann jemals in irgendeinem rechtlichen Fach unterrichtet worden bist. Ich schon.
Zum oberen kann ich mich nur widerholen. Ich arbeite im Büro und nicht im Gericht. Ich bin ein Mensch der so dumm ist wie alle anderen (ja auch inkl. dir) und kein Gesetzesgott.
dass du niemals irgendwann jemals in irgendeinem rechtlichen Fach unterrichtet worden bist. Ich schon.
Doch, seltsamerweise bin ich das. Und klar kann ich mit der Aussage was anfangen... sie hat nur mit der Frage nichts zu tun. Du hast von einem Standardfall gesprochen, wolltest den aber nicht erläutern als ich danach gefragt habe.
Die Aussage, dass es noch unzählige andere Konstellationen gibt, die alle unterschiedlich behandelt werden sagt dazu nichts aus.
Frage 1: Die leibliche Tochter hat trotzdem Anrecht auf Pflichtteil ?
Die leibliche Tochter hat Anspruch auf den Pflichtteil nach dem Tod des Vaters wenn dieser der Erstversterbende ist, denn da wäre sie enterbt und nur die Stiefmutter eingesetzt.
Wenn ja...welcher Geldbetrag wird da als Erbmasse genommen? XXXXX,XX oder die Hälfte davon ?
Das Vermögen des Vaters, d.h. seinen Anteil am Geld auf dem Gemeinschaftskonto. Was die da vereinbart haben ist individuell... grundsätzlich wird gerne von 50:50 ausgegangen aber da gibt es vermutlich unzählige Entscheidungen von Gerichten, die sich damit rumplagen mussten...
Die Grab/Grabsteinkosten, und Beisetzung....wird das komplett von der Erbmasse abgezogen ? Auch wenn später dann die Kinder der Ehefrau keine KOsten mehr haben?
Der Erbe trägt die Kosten der Bestattung, grundsätzlich. Das spielt aber hier keine große Rolle, denn wenn er zuerst stirbt, dann ist die Ehefrau Erbin und die Tochter macht vermutlich ihren Pflichtteil geltend, der sich dann auf die gesamte Erbmasse bezieht, der dann in Geld an sie auszuzahlen ist... dann hat sie aber mit den Bestattungskosten nichts mehr zu tun.
Danke....also zählt der Kontostand am Sterbetag ? davon denkt man mal die Hälfte....ist die Erbmasse und davon dann das 1/4 Pflichteil ? .....ohne das noch die Beerdigung abgezogen wird? ( also mal pauschal gesagt? )
das Testament gilt eh nicht, da es vom Verstorbenen geschrieben sein muss und das geht beim Berliner Testament ja nicht. Außerdem wurden vermutlich noch andere Fehler gemacht. Pflichtteil ist die Hälfte vom gesetzl. Anteil in diesem Fall 25% vom gesamten Erbe
ich dachte es muss nur vom Verstorbenen unterschrieben sein? Und das ist es. Die ehfrau hat es geschrieben und beide haben unterschrieben.......aber es muss erst mal zum Gericht, ehe es überhaupt eine Gültigkeit hat....das versteht aber die Ehefrau nicht
es muss vom Verstorbenen komplett handgeschrieben sein. Da ein Berliner Testament ein gemeinsames Testament ist, können ja nicht beide gleichzeitig den Stift halten. Ich weiß aber nicht ob 2 getrennte Testamente mit Verweis auf das jeweilige andere auch gültig sind. Daher investiert man ein paar € und lässt es vom Notar machen
dachte auch 1/4?