Email von Unternehmen/Kundenservice öffentlich machen (Datenrecht)?
Liebe Leute,
Ich habe eine Beschwerde zu einem Produkt eines Unternehmen per E-Mail an eben dieses kommuniziert. Nun habe ich eine Antwort bekommen, die in meinen Augen jegliche Verantwortung von sich gewiesen hat und im allgemeinen sehr unangemessen, in meiner persönlichen Meinung, hinsichtlich der Thematik war.
Jetzt meine Frage. Darf ich diese Antwort des Unternehmens im öffentlichen Raum z.B. Social-Media kritisieren oder eine dritte Person die nicht Teil des Austauschs war? Sind solche E-Mails die von Unternehmen kommen datenrechtlich geschützt?
1 Antwort
Ja, nein, vielleicht. Das kann man leider nicht so allgemein sagen.
Beispielsweise Geschäftsbriefe sind nicht unbedingt gegen eine Veröffentlichung oder eine Kenntnisnahme durch Dritte geschützt, wenn der Verfassers die Geheimhaltung nicht deutlich erkennbar gemach hat (BVerfG, NJW 1991, 2339; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, AZ: 4 U 96/10).
Aber es ist auf jeden Fall dünnes Eis. Was Du immer machen kannst: Den Inhalt zusammenfassen und in Deinen Worten schreiben.
Das kannst Du nennen, wenn Du bei den Tatsachen bleibst.
Hey vielen Dank! - und in wie weit darf ich das Unternehmen nennen oder muss ich es komplett anonym um halten?