Email von Unternehmen/Kundenservice öffentlich machen (Datenrecht)?

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Ja, nein, vielleicht. Das kann man leider nicht so allgemein sagen.

Beispielsweise Geschäftsbriefe sind nicht unbedingt gegen eine Veröffentlichung oder eine Kenntnisnahme durch Dritte geschützt, wenn der Verfassers die Geheimhaltung nicht deutlich erkennbar gemach hat (BVerfG, NJW 1991, 2339; OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, AZ: 4 U 96/10).

Aber es ist auf jeden Fall dünnes Eis. Was Du immer machen kannst: Den Inhalt zusammenfassen und in Deinen Worten schreiben.


lolipopgirl0 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 09:58

Hey vielen Dank! - und in wie weit darf ich das Unternehmen nennen oder muss ich es komplett anonym um halten?

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