14 jähriger fährt mit falschen Schülerticket. Was passiert jetzt?
Hallo!
Mein 14 jahriger Sohn hat ein falsches Schülerticket dem Busfahrer vorgezeigt und er ist aufgeflogen. Busfahrer hat es eingezogen. Das schlimme ist, dadurch wurde er nicht befördert und kam nicht rechtzeitig nach Hause ( dies geschah um ca. 23.45 Uhr ) Sein Bruder (18) war bei ihm und ich wusste und habe es erlaubt, dass er mit ihm raus durfte. Meine Söhne erzählten mir nur, dass der Busfahrer ihn nicht mitgenommen hatte, wegen fehlenden Ticket. Also habe ich mich per Mail an das Busunternehmen beschwert. Dabei kam die ganze Geschichte heraus. Meine Frage ist: was passiert jetzt ? Das Busnternehmen wird jetzt rechtliche Schritte unternehmen... Ich habe nur per Mail kommuniziert mit den Unternehmen und nicht den Namen meines Sohnes erwähnt, nur den Familiennamen genannt. Was passiert jetzt? Was erwartet uns jetzt?
12 Antworten
"Ein falsches Ticket" kann vieles bedeuten. Die derzeit gängige Masche: Man kopiert ein Ticket und überträgt noch von einem alten Ticket das "Hologramm". Doch darauf kommt es der Mutter weniger an. Das sollte auch der "schlaue Fuchs" erkennen. Die Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung und des Betruges sind mir bekannt.
Er hat ein gefundenes schülerticket, was ihm nicht gehört, dem Busfahrer gezeigt. Und ich wusste nichts von dieser Sache. Und ich unterstütze auch dieses nicht. Meine frage war nur, was passiert jetzt? Ich trage auch alle Konsequenzen meines Sohnes!! Wollte nur wissen was mich erwartet, deshalb meine frage....
Liebe/r Plumcake34,
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Herzliche Grüße
Jenny vom gutefrage.net-Support
Zum Ersten ist es eine Schwarzfahrt, zumindest der Versuch. Das VErkehrsunternehmen kann hierfür ein Erhöhtes Beförderungsendgeld erheben, also die berühmten 40€. Da es sich bei dem Ticket aber um eine Fälschung gehandelt hat, so verstehe ich das jetzt, wird das an die Staatsanwaltschaft weiter gereicht. Die wird ermitteln wegen Urkundenfälschung, versuchten Betruges und erschleichen von Beförderungsdienstleistungen. Wenn er noch nicht polizei bekannt ist wird er vermutlich verwarnt oder bekommt Arbeitsstunden aufgebrummt. Das Strafmaß hängt ganz stark davon ab wie er sich vor Gericht benimmt. acht er auf cool, dann wird er wahrscheinlich ein Brett bekommen. Ach ja, das Verkehrsunternehmen hat das Recht ein Hausverbot auszusprechen, das heißt er kann eine ganze Zeit lang Fußgänger werden wenn es dumm läuft.
Nach dieser Schilderung hat er eine gefälschte oder verfälschte Urkunde ("Urkundenfälschung") vorgezeigt um sich so eine Leistung/Fahrgeld zu erschleichen. Allemal strafbar. Als 14 -jähriger wird die Strafe nicht der Rede wert sein (z.B. Verwarnung/Einstellung). Vielleicht war die Konsequenz, nun zu Fuß gehen zu müssen, die erste einschneidende Konsequenz in seinem Leben ?. Wenn er daraus seine Lehren zieht und die erhobenen Kosten von seinem Taschengeld abgezogen werden, dann könnte es sein, dass er künftig besser nachdenkt und nicht zur Schar der Gläubigen gehört (Diese glauben nämlich, dass sie nicht erwischt werden).Unsere Gefängnisse sind voll von "Gläubigen". Der falsche Ansatz wäre jetzt, den Kontrolleur an den Pranger zu stellen. Der hat vielleicht bei dem Jungen mehr bewirkt als man sich das jetzt vorstellen kann. Leider ist die "Rückfallhäufigkeit" erschreckend hoch, so dass man auch weiterhin aufmerksam sein muss.Da man die Fehler lieber den anderen (Kontrolleur/Polizei)zuschreibt, kann sich bei einem jungen Straftäter eine gesellschaftsfeindliche Haltung entwickeln. Die Kriminologie spricht von "Neutralisierungstechniken"; da heißt es z.B. "die Banken sind selber schuld, wenn man sie beraubt" oder "Die Preise der öffentlichen Verkehrsbetriebe sind ja auch viel zu hoch". Das sollte man ernst nehmen, denn an Stelle von Einsicht oder gar Reue, tritt auf leisen Sohlen eine kriminelle Entwicklung. Die Polizei wird diese Sache vermutlich registrieren.Wenn wirklich nichts mehr vorkommt, dann ist der "schwarze Fleck" bald vergessen.
Stimmt, dies fällt unter Erschleichen von Leistungen. Hat also nixs mit Urkundenfälschung zu tun.
Ist doch Klasse, dass die beiden so ehrlich sind und der 18 jährige das ganze auch noch unterstützt. Was für rechtlichen Schritte auf euch zukommen wirst du bald merken. Würde mir aber an deiner Stelle auch mal Gedanken über den 14 jährigen machen.
Ob es eine Urkundenfälschung ist , ist die Frage , denn er hat werde , dies selbst hergestellt ( Totalfälschung ) noch dies verfälscht und sein Namen eingetragen, er hat lediglich die Karte eine Dritten unbefugt gepraucht was ein klarer Betrug ist.