Einspruch gegen Schwarzfahren?
Hallo,
ich wurde eben beim „Schwarzfahren“ erwischt und habe eine Geldstrafe von 60€ erhalten.
Da ich Schüler bin habe ich von der Schule eine Kundenkarte für den reduzierten Preis einer Jugendnetzkarte erhalten. Diese Jugendnetzkarte, die ich übrigens auch gültig bei mir habe sei jedoch laut dem Kontrolleur nur gültig wenn die Kundenkarte auch gültig ist. Da die Kundenkarte jedoch seit August abgelaufen ist und ich einen neuen Stempel brauche (dieser ist kostenlos und bekomme ich sowieso, da ich eine Schulbescheinigung habe). Den Stempel zu erneuern habe tatsächlich komplett vergessen und ich wurde trotz zahlreicher Kontrollen darauf nie hingewiesen. Ich weiß, dass ich mich selber darum hätte kümmern sollen, allerdings hab ich das komplett aus dem Auge verloren.
Kann ich dagegen irgendwas machen? Im Endeffekt habe ich ja meine Fahrkarte bezahlt und habe nur vergessen den Stempel zu erneuern. Der Kontrolleur meinte, dass das nicht geht und ich das Bußgeld begleichen muss oder ich eine Anzeige der Staatsanwaltschaft bekommen würde.
Was soll ich tun? Ich bin übrigens volljährig.
vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Ohne Stempel dürfte die Fahrkarte nicht gültig sein, soweit vermutlich erst mal korrekt.
Wie alt bist du?
Das erhöhte Beförderungsentgelt ist gegenüber Minderjährigen im Regelfall nicht durchsetzbar, so die ganz überwiegende Rechtsprechung. Deine Eltern sollten daher dem Verkehrsunternehmen mitteilen, dass ihrerseits keine Einwilligung in den zugrundeliegenden Beförderungsvertrag vorliegt und daher keine wirksame Vereinbarung über eine Vertragsstrafe besteht.
Grundsätzlich bist du bei Vorsatz automatisch im Straftatbereich (§ 265a StGB). Genau der Vorsatz scheint hier aber sehr fraglich zu sein - jedenfalls nach dem Wortlaut deiner Schildern.
Unberührt des Vorstehenden kann gegenüber dem deliktsfähigen Minderjährigen der reguläre Ticketpreis für die tatsächlich zurückgelegte Strecke geltend gemacht werden - als Schadensersatzanspruch nach § 828; § 823 BGB.
Wenn du den fehlenden Stempel noch nachträglich beibringen kannst, könnte es sein, dass du anstelle der 60 Euro nur eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von vielleicht zehn Euro zahlen musst. Und wenn das Verkehrsunternehmen das nicht einsieht, wird der Betrag von 60 EUR auch manchmal aus Kulanzgründen halbiert.
Wenn du das mit deinen Unterlagen kurzfristig mündlich im Kundencenter deines Verkehrsunternehmens klären kannst, ist das gut. Andernfalls solltest du auf jeden Fall innerhalb der auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Frist schriftlich Einspruch einlegen. (Mit oder ohne Anwalt! Vielleicht als Einwurfeinschreiben? Vielleicht mit als Kopie beigefügten Schulbescheinigungsunterlagen oder Schülerausweis?)
Anwalt und Widerspruch schriftlich.
Am besten zahlst du die Strafe und lernst daraus.
Es ist deine Schuld, wenn du das vergisst, nicht die der Verkehrsbetriebe.
Ja, ein RA kostet bestimmt weniger als 6o,- €.