Einmal Schenkung von 5000 Euro für ein Auto beim Bezug von Bürgergeld? Word mir das Geld von den Leistungen abgezogen?
Ich beziehe beim Jobcenter für selbständige als alleinerziehende Mutter Leistungen (Bürgergeld). Nun hat mir mein Onkel 5000 Euro als Unterstützung auf mein Konto überwiesen das ich mir davon ein Auto kaufen kann. Wird dieses Geld nun mit den Leistungen verrechnet bzw. abgezogen?
Das wäre fatal. Ich brauche das Auto aus 2 speziellen Gründen. Einmal ist der Kinderarzt sehr weit weg und zweites betreue ich noch meine Exschwiegermutter die zu 100% Schwerbehindert, also auch Geh behindert ist und zum Arzt gebracht werden muss.
Ich habe leider eine sehr schwierige Beraterin und wollte daher vorab diese Frage klären. Vielleicht findet sich jemand der sich mit den Sozialrecht auskennt.
Ich fand bisher nur Informationen darüber wenn man schon ein Auto besitzt oder eben über Schonvermögen. Dieses Geld kam aber während meines Bezugs von Leistungen auf mein Konto.
Ich bedanke mich herzlich für eure Antworten.
Liebe Grüße Alexandra
Kann ich ihm das Geld auch zurück überweisen und das Geld einfach sogehsehen nicht annehmen, wäre das eine Option?
5 Antworten
Dein Onkel hat dir 5.000€ geliehen, damit du dir ein Auto anschaffen kannst, was du brauchst, weil der Kinderarzt so weit entfernt ist und du dich um deine Ex-Schwiegermutter kümmern musst.
Du und dein Onkel haben papierschriftlich eine Art Kreditvertrag gemacht, aus dem hervorgeht, dass du die 5.000€ in Raten zurückzahlst.
Nun, dann ist doch alles gut, denn die 5.000€ werden natürlich nicht angerechnet, weil keine Änderung der Verhältnisse stattgefunden hat oder stattfindet.
Zusammen mit dem Weiterbewilligungsantrag und deinen Kontoauszügen, musst du dann eine Kopie des Vertrages oder, besser, ein Original mit einreichen - ihr könnt ja gleich ein Exemplar für das Jobcenter vorbereiten.
Bekommt jmd. ein Geldgeschenk, dann ist das eine Zuwendung, durch die eine Änderung der Verhältnisse entsteht.
Das Jobcenter kann/wird diesen Betrag dann anrechnen und in Form von monatlichen Raten einbehalten.
Ist das Geld ein Darlehen, was zurückgezahlt wird, findet keine Änderung der Verhältnisse statt und das Geld wird nicht angerechnet - der Leistungsbezieher wird ja nicht "reicher" dadurch....
LG
Ich bin seit Jahren ehrenamtlich im Sozialen Dienst tätig und bin deshalb an vielen Sachen so nahe dran, dass ich Hintergründe kenne.
Ich kenne von daher auch Fälle, wo sich ein - damals noch Hartz IV - Empfänger Geld von einem Verwandten geliehen hat, wobei die Summe höher war und das mit 50€/Monat zurückzahlt.
Das ist unter Verwandten durch möglich/üblich, denn die Verwandten sind keine Bank und fragen auch nicht nach Schufa-Einträgen....
Aber um deine Frage zu beantworten: Natürlich fordere ich nicht zum Leistungsbetrug auf, sondern habe lediglich darauf hingewiesen, dass ein Darlehen, was man von Verwandten oder Freunden bekommt, natürlich nicht angerechnet wird und dass man das dem JC papierschriftlich nachweisen muss.
Wenngleich ja unter normalen Umständen auch mündliche Absprachen genügen würden, dann tun die das beim JC eben nicht und deshalb mein Hinweis auf den Vertrag.
Grundsätzlich wird die Schenkung angerechnet.
Kann ich ihm das Geld auch zurück überweisen und das Geld einfach sogehsehen nicht annehmen, wäre das eine Option?
Das erkläre mal dem Jobcenter ...
Nur mal ein Bsp:
Als die Preise für Lebensmittel anfingen so in die Höhe zu schießen,hat mir mein Vater mal 150€ überwiesen um mir auszuhelfen,da ich anders nicht mehr klar kam. Ich hatte einen riesen Ärger deshalb. Ich kam letzt endlich mit 2 blauen Augen davon u das nur weil ich eine wirklich verständnisvolle Sachbearbeiterin hatte. Das war eine Ausnahme ,dass mir das nicht angerechnet wurde. Also Vorsicht!
Das ist Einkommen. Warum wurde das Geld nicht bar übergeben und warum gleich 5000 Euro. Es gibt auch billigere Gebrauchtwagen.
Klar gibst billiger 😁 aber dann kannst tausend Sachen reparieren lassen ständig, besser bissel mehr und es hält dann auch länger, früher auch immer billiger geholt war jedes Mal ein Fehler
Bei meinen nicht und das Verschleißteile mal getauscht werden müssen, ist ganz normal.
Weil es auch behinderter gerecht sein muss und verkehrsicher. Außerdem hast du mal auf den Automarkt geschaut was Gebrauchtwagen momentan kosten. Ich bin noch in Eltern Zeit und werde in Ende des Jahres wieder arbeiten. Aber das Auto wird even jetzt gebraucht. Trotzdem Danke für deine Antwort
Das war ne blöde Idee. Jetzt kannst du dem JC erklären wofür das Geld ist. Hört sich auch ein bisschen konstruiert an. Sag deinem Onkel er soll das Auto kaufen und auf sich anmelden und du kannst es dann nutzen.
Hier handelt es sich allem Anschein nach um eine Schenkung.
Willst Du zum Leistungsbetrug auffordern?
5.000 € kann ein Bürgergeldemofänger nicht mal einfach so zurückzahlen.
Der "Tipp" funkttioniert also nicht.