Kann ich für meine Zweite Ausbildung aufstockendes Bürgergeld beantragen?
falls sich jemand mit Bürgergeld auskennt.
ich mache eine Zweite Ausbildung. Die Ausbildung gilt bei Ämter als schulische Ausbildung. Ich erhalte aber ein Ausbildungsentgelt, dadurch habe ich keins Anspruch auf Bafög da mein Gehalt zu hoch ist. Anspruch auf Wohngeld habe ich nicht, da ich dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hätte, wäre mein Gehalt nicht bei 800 €netto liegen.
Weiß jemand ob ich Anspruch auf Aufstockende Bürgergeld Leistung habe?
3 Antworten
Doch Anspruch auf Wohngeld sollte schon gehen, wenn du beim Wohngeldantrag der Wohngeldstelle einen abgelehnten Antrag auf Bafög (bzw. bei einer Erstausbildung abgelehnter Antrag auf BAB) vorlegen kannst.
Denn "dem Grunde nach" Anspruch auf Bafög hat man eigentlich nicht bei einer bezahlten Ausbildung, sondern stattdessen i.d.R. Anspruch auf BAB.
Und BAB geht nur bei Erstausbildung.
Daher habe ich einen abgelehnten Bafög-Antrag (bzw. erläutert warum er abgelehnt würde) und einen abgelehnten BAB-Antrag mit meinem Wohngeldantrag eingereicht und das hat gepasst.
Bei mir läuft es in meiner Zweitausbildung aktuell so.
Hm ok. Da es sich um eine schulische Ausbildung handelt ist bin ich natürlich nicht 100% sicher und mein folgender Vorschlag ist leider nur Mutmaßung aber ich würde vielleicht mal folgendermaßen vorgehen:
- Die Bafög-Stelle anhand deines 0€-Bescheids bitten einen kurzen Zweizeiler zu schreiben (Evtl. auch einfach per E-Mail an dich schicken), indem beschrieben wird, dass nach deren Prüfung kein Anspruch auf Bafög besteht.
- Mit diesem "Zweizeiler" und dem abgelehnten BAB-Bescheid dann bei der Wohngeld-Stelle anklopfen.
Wie gesagt, da es sich um keine duale Ausbildung wie bei mir handelt, ist dieser Vorschlag nicht aus eigener Hand erprobt, aber vielleicht hilfts ja. Viel Glück.
Habe jetzt aufstockendes Bürgergeld beantragt
Du kannst versuchsweise einen Antrag stellen.
das kommt auf verschiedene Faktoren an. Du hast einen Anspruch der sich aus Lebenserhaltungskosten und Miete zusammensetzt. Zusammen sind das ca. 500 + 400 €. Evtl könntest du 100 € dazu bekommen. könnte mehr aber auch weniger sein.
während meiner schulischen Ausbildung habe ich auch aufstockendes ALG2 bekommen aber das war vor den ganzen Erhöhungen. deswegen kann ich das nicht so genau sagen
ich würde dir raten zur Sozialbearbeitin der Schule zu gehen. die kennen sich aus und machen das jeden Tag
Hier geht es aber nicht um eine Erstausbildung, sondern um eine Zweitausbildung, weil der Fragesteller keine Lust mehr hat im ursprünglich erlernten Beruf weiterhin tätig zu sein.
Gut zu wissen.
ich hatte zunächst Wohngeld beantragt gehabt, wurde dann aufgefordert BAB als vorrangige Leitung zu beantragen.
BAB Ablehnung, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt.
dann wurde ich aufgefordert Schüler Bafög zu beantragen…
Dort habe ich ein Bescheid bekommen in dem nur drin steht, dass keine Auszahlung erfolgt und mein aktueller Anspruch sich auf 0 € beziffert, aufgrund meines Einkommens.
Diesen Bafög Bescheid habe ich, der Wohngeldstelle zugesendet und dann nur eine Ablehnungsbescheid erhalten, da mir dem Grunde nach Bafög zu steht.