Eine Woche vor ablauf der Probezeit geblitzt?
Hallo,
wie im Titel schon zu entnehmen ist wurde ich eine Woche vor ablauf meiner Probezeit geblitzt. Meinen Führerschein habe ich am 16.10.2022 gemacht.
Ich wurde außerorts mit ca. Tacho 130 bei erlaubten 100 geblitzt. (Hab erst nach dem Blitz draufgeschaut, Auto hat womöglich schon verzögert). Bei 30 zu schnell abzüglich 3 kmh bin ich netto 27kmh zu schnell was ja ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung anordnen würde.
Jetzt zu meiner Frage: Es dauert ja noch bis es verarbeitet wird und der Brief etc. kommt. Ich habe gehört dass der Punkt dann erst auf mein "Punktekonto" kommt. Dann bin ich aber schon aus der Probezeit raus und es erwartet mich keine Probezeitverlängerung richtig?
Falls doch was gibt es für Alternativen?
(Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen)
Danke im voraus.
5 Antworten
Die Tacho im Auto zeigen immer zu viel an. Es kann also sein dass du noch unter die Punktegrenze kommst.
Ab welchem Wert es für die Probezeit interessant wird weiß ich nicht, lässt sich aber leicht erfahren.
Ich selbst wurde vor wenigen Wochen auch geblitzt, mein Tacho zeigte 128 km/h an, bei erlaubten 100. Am Ende waren es "lediglich" 18 km zu schnell.
Das mit den 3 km Toleranz ist ein weit verbreiteter Irrtum. Die 3 km gelten nicht als "Gutschrift", sondern gleichen die Messungenauigkeit des Blitzers aus.
Die "Anhörung vor Erlassung eines Bußgeldbescheids" wird dein Papa erhalten, zusammen mit einem Foto. Dann wird er dich als Fahrer angeben müssen. Erst danach wird der Bußgeldbescheid erlassen.
Also, es kann durchaus sein dass du noch unter die Grenze kommst.
Ich würde dringend davon abraten einen anderen Fahrer anzugeben. Das Foto in dem Schreiben ist eine verkleinerte, schlechte Kopie. Der Bußgeldbehörde selbst liegt ein gestochen scharfes Bild vor. Solche Dinge gehen nach hinten los.
zu 1: im schlimmsten Fall misst das Gerät 110 km obwohl der reale Wert 107 ist, dann wird vom realen Wert nichts abgezogen und es gelten die 107. Der Fragesteller hat die 3 km Toleranz jedoch pauschal zu seinen Gunsten einkalkuliert
zu 2: er muss als Betroffener gar keine Erklärung machen, dann wird die Behörde halt das Bild mit gespeicherten Daten vom Einwohnermeldeamt abgleichen
dann wird vom realen Wert nichts abgezogen
Das ist ja auch gar nicht möglich, weil dieser Wert gar nicht bekannt ist. Bekannt ist nur der Messwert (in deinem Beispiel die 110 km/h). Vom Messwert wird immer die Toleranz abgezogen (in deinem Beispiel 3%, also 4 km/h). Dadurch kommt man auf den vorgeworfenen Wert (in deinem Beispiel 106 km/h), welcher dann Grundlage für das Bußgeld ist. In jedem Bußgeldbescheid steht bei der vorgeworfenen Geschwindigkeit der Passus "nach Toleranzabzug". Das ist gelebte Praxis und kein Irrtum.
er muss als Betroffener gar keine Erklärung machen
Also ist die Aussage "Dann wird er dich als Fahrer angeben müssen." falsch.
Danke für deine Hilfreiche Antwort. Ich hoffe dass mein Tacho ne hohe differenz hat.
Das siehst du auch daran dass eine Navi-App immer (!) eine geringere Geschwindigkeit als der Tacho angibt. Die Anzeige in der Navi-App ist genau
§ 2a Abs. 2 StVG ist da ziemlich eindeutig:
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1.seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
Es kommt also allein darauf an, wann der Verstoß begangen wurde. Der darauffolgende Ablauf der Probezeit ändert daran nichts. Aufbauseminar und Probezeitverlängerung sind auch dann vorgesehen.
Falls doch was gibt es für Alternativen?
Du kannst natürlich versuchen, irgendwie dagegen vorzugehen. Ob und welche Möglichkeiten es evtl. gibt, wird man aber erst nach Erhalt des Anhörungsbogens beurteilen können. Für eine vollumfängliche Einschätzung ist dabei ein Anwalt ratsam.
Das mit dem Anwalt lohnt sich aber nur wenn eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Die Messgeräte funktionieren zuverlässig, das Originalfoto ist gestochen scharf, und die zulässige Höchstgeschwindigkeit war bekannt. Was soll da ein Anwalt machen ? Klar, die behaupten immer das Gegenteil und freuen sich über leicht verdientes Geld. So ein Standardfall kann der Anwaltspraktikant abwickeln, am Ende kommt nichts dabei raus. Zahlen schafft Frieden
Es zählt natürlich das Datum, an dem es passiert ist.
der Tacho geht sogar recht viel voraus aber die 3 km heißen deshalb Toleranz, weil ja das Blitzgerät auch zu viel anzeigen kann. Das ist keine "Gutschrift"
Das Fahrzeug ist aus 2021 und hat ein Digitales Tacho. Denke nicht das das so ne hohe Diffenz hat.
Anzeigegenauigkeit ist nicht identisch mit Messgenauigkeit. Die Auto-Tacho gehen immer vor, zeigen zu schnell an. Bei mir, Anzeige 128, Blitzer 118, auch digital
Die sehen doch Datum und Uhrzeit, wann der Blitzer ausgelöst hat. Hast halt einfach verkackt.
Wenn du noch eine zusätzliche Anzeige wegen Betrugs haben willst...
Wenn mein Vater aber nicht weiss wer Gefahren ist ist dass doch kein Betrug?
Fahrtenbuchauflage lässt sich mit Ummelden des Autos auf meine Mutter z.B. auflösen oder?
Alter... Sieh ein dass du Mist gebaut hast und zieh nicht noch deine Eltern mit rein!
Ja, ich sehe es auch ein aber eine Probezeitverlängerung um 2 Jahre und eine Aufbauseminar ist fatal.
Eine "Strafe" soll ja auch etwas weh tun. Trotzdem geht davon die Welt nicht unter. Alles was sich mit überschaubaren Geldbeträgen regeln lässt ist halb so schlimm. Verbuche es unter Lehrgeld und Erfahrungen sammeln
Verstehe nicht warum du dich so Aufregst da drüber. Warst nie Jung oder?
vollkommen richtig, so etwas bezeichnet man als "Verantwortung übernehmen".
Ich brauche meinen Führerschein für die Arbeit/Ausbildung. Komme da mit dem Bus nicht hin. Die Probezeit regelung ist einfach nur da um einem das Leben schwer zu machen und damit Geld zu verdienen. Fahranfänger neigen ja sowieso eher dazu Fehler zu machen.
Niemand will dir deinen Führerschein wegnehmen. Und nein, die Probezeit dient auch dazu, die evtl. erhöhte Risikobereitschaft junger Leute zu kompensieren. Und zu schnelles Fahren ist auch kein (fahrlässiger) Fehler, sondern geschieht immer vorsätzlich. Der Straßenverkehr funktioniert nur, wenn sich alle an die Regeln halten.
Will sehen wie du reagierst wenn dir sowas passiert und jemand schreibt: "So sind nunmal die Gesetze..."
Ja klar, sehe ich ja auch ein. War ein Fehler. Trotzdem kann man sachlich antworten und muss nicht provozieren.
Jaja, erst Scheiße bauen und dann hier rumflennen, das sind die besten User hier! Mir reicht das aber jetzt und daher kommst du jetzt auf die Ignorierliste!
ein Fehler, der sich mit (vergleichsweise wenig) Geld aus der Welt schaffen lässt. Lerne etwas daraus und alles wird gut
ok, Missverständnis. Die verschachtelten Kommentare werden schnell unübersichtlich. Nun warte erst mal ab, was im Anhörungsbogen drin steht, um welchen Wert du tatsächlich zu schnell warst.
Ich habe doch geschrieben, dass ich es eingesehen habe. Was ist daran unbelehrbar. So wie du dich hier gibst muss nicht sein.
das wäre für mich und andere, die dir sachlich geantwortet haben, sicher interessant.
Nun möchte ich dir noch einen weiteren Rat geben, der mit dem vorliegenden Fall nichts zu tun hat: Solltest du zukünftig irgendwann mal Kontakt mit der (Verkehrs-) Polizei haben, immer und grundsätzlich vom Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch machen. Keine Aussage, keine Rechtfertigung, kein Small-Talk. Die Polizei nimmt nur den Sachverhalt auf, die Konsequenzen bestimmen andere. Unbedachte, voreilige Äußerungen kommen alle ins Protokoll und können schnell nachteilig werden. Für Erklärungen ist hinterher immer noch genug Zeit. Also, nur ausweisen, Familienstand, Beruf und sonst nichts, nada, niente. Natürlich höflich bleiben. Dies nur als Hinweis, hat mit deinem Fall jetzt nichts zu tun, der ist eindeutig
Danke für den Tipp. Ich habe auch gelesen dass die Polizei bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle keine Physiopatologische Untersuchungen durchführen. Man muss nichtmal einen Alkohol test machen. Aber den Bluttest muss man danach dann machen.
Falsch, es zählt der Tatzeitpunkt.
In Zukunft nicht schneller fahren als erlaubt. Was geschehen ist, kannst du nicht mehr ändern.
Das Auto ist ja nicht auf mich zugelassen. Den Brief bekommt mein Vater. Kann man da auch jemand anderen angeben?
Kann man. Ist aber verboten und gibt ordentlich Ärger, wenn es bekannt wird.
Es war ja ne einmalige Sache. Habe jemanden Überholt und er hat Gas gegeben.
das ist uninteressant. Auch beim Überholen darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten werden. Allerdings darf der Überholte auch nicht beschleunigen, aber dafür hast du keine Zeugen
Ne leider nicht. Aber vllt wurde der auch Geblitzt.
Das interessiert recht wenig und ändert nichts an den Tatsachen.
Vom gemessenen Wert werden 3 km/h bzw. in diesem Fall 3% als Messtoleranz abgezogen. Wo liegt der weit verbreitete Irrtum? Von "Gutschrift" hat hier niemand gesprochen und selbst wenn, wäre es nur eine Begrifflichkeit im Alltagssprachgebrauch, die aber am Ergebnis nichts ändert.
Nein, das muss er nicht. Als Vater hat er selbstverständlich ein Zeugnisverweigerungsrecht.