Eigentumsgarten kaufen Hartz4?
Hallo, ich möchte von meinem Schwager seinen Eigentumsgarten kaufen. Grundstücksgröße ca 250 qm, mit kleinem Gartenhaus. Preis 2500 Euro. Kein Strom/Wasser.Ich bin mit Frau und 2 Kindern ( 11 u. 17 J )Hartz4, ich werd bald 60, Frau 50 Jahre alt.Ich Pflegestufe 3, Sohn Autist auch Pflegestufe 3 , falls das relevant sein sollte. Nun hab ich viel drüber gelesen was man für Freibeträge hat usw. Was man angespart haben darf . Nun ist das bei mir ein Sonderfall. Ich beziehe die sogenannte DDR-Opferrente und Ber-Reha-Rente, zusammen monatlich 570 Euro.Diese Rente ist privilegiertes Einkommen,darf also nirgendwo angerechnet werden. Theoretisch kann ich mir dieses Geld zur Seite legen und irgendwann etwas kaufen, siehe Eigentum Grundstück, und Arge kann mir nichts anhaben,oder ?Die können ja nicht irgendwelche Nachweise verlangen, da das privilegiertes Einkommen ist, das geht die Arge nix an denk ich.
Für eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
Ich danke allen ,die so schnell geantwortet haben, für ihre Mühe. Da das ganze wohl sehr speziell ist werd ich mich wohl selbst ins Jobcenter begeben nach Antwort, danke, Kann geschlossen werden.
Ergänzend muss ich sagen, da ich dieses Jahr 60 werde bekomme ich 2 Lebensversicherungen ausgezahlt,zusammen etwa 20k Euro, damit ist mein Schonvermögen wohl überschritten. Eine Versicherung im September, die andere Dezember.Und es ist kein Pachtland, sondern Privateigentum.Der Preis bezieht sich nur auf das Grundstück, Notar bezahl ich extra.
5 Antworten
In SGB II Arbeitslosengeld II und Sozialgeld § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Absatz 1 heißt es dazu:
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
Du bist also nur verpflichtet, dein ALG II für deine § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung zweckentsprechend zu verwenden. Mit dem restlichen ALG II kannst du machen, was du möchtest - es also auch ansparen und dann einen Garten dafür kaufen.
Dassele gilt für sonstiges Einkommen, egal, ob das § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen ist wie eine Altersrente oder § 11a Nicht zu berücksichtigendes Einkommen wie eine Opferrente.
Peinlich kann es allerdings werden, wenn durch solch ein Kauf herauskommt, dass du über Vermögen verfügst, das du beim Erst-Antrag auf ALG II oder beim Weiterbewilligungs-Antrag nicht oder falsch angegeben hast. Siehe dazu etwa SGB I § 60 Angabe von Tatsachen und StGB § 263 Betrug.
Gruß aus Berlin, Gerd
Natürlich darf der Staat, der dir Geld von Bürgern gibt, nachfragen und sich erkundigen, welches Vermögen du besitzt. Was du jedoch mit eben diesem Vermögen machst, darf er nicht bestimmen.
Wenn du euch dieses Stück Land erwirbst, wird es zukünftig auf dein Vermögen angerechnet.
Beispiel mit KFZ:
Erlaubt sind 1000 Euro. Der Wagen besitzt einen aktuellen Wert von 2000. Somit 1000 zu viel. Diese 1000 werden auf dein Schonvermögen (150 pro LJ) angerechnet.
Hast recht, am besten mal im JC anrufen, ist doch etwas kompliziert bei mir. Danke allen.
Ist denn dieser Preis in Höhe von 2.500€ der Marktwert dieses Grundstücks?
Ich glaube nicht das es viel mehr wert ist. Grad mal 250 qm, ohne Wasser und Strom, abgelegen...
Kann ich nicht sagen, der Schwager will halt diese Summe. So in etwa hat er wohl auch mal bezahlt.
Mit dem angesparten ALG 2 kannst Du machen, was Du willst, solange die Schonvermögensgrenzen nicht überschritten werden.
Selbst wenn - diese Gartenhütte könntest Du problemlos aus Deinem Schonvermögen (150 Euro pro Lebensjahr kaufen ) .
Das ist genau das, was normal für Hartz 4 gilt. Wenn es aber von meinem privilegierten Einkommen bezahlt wird, wo ja der Staat nicht dran darf, und welches er mir nicht als Vermögen anrechnen darf ( sonst würde man es ja mit Hartz4 verrechnen )wie kann er es dann plötzlich auf mein Vermögen anrechnen.Da dürfte ich mir ja auch von diesem Geld kein gutes Auto kaufen oder irgendwas von Wert, wenn es dann plötzlich zum anrechenbaren Vermögen zählt.