Eigenanteil Pflegeheim?

1 Antwort

Vergiss die Sache mit der Auflassungsvormerkung, das ist hier eine unbedeutende Randnotiz.

Zunächst muss Deine Oma ihr Vermögen zur Deckung der Verbindlichkeiten einsetzen, was den Verkauf des Hauses einschließt - und die Auflassungsvormerkung ist lediglich ein Hemmnis, aber kein Hindernis, wobei die Sache mit dem Testament hier vorab zu klären wäre.

Sofern Deine Oma kein Vermögen hat und das Haus behalten soll, greift die Unterhaltspflicht in direkter Linie, d.h. ihre Kinder müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Restbetrag aufkommen, auch unter Einsatz ihres Vermögens (abzüglich des Schonvermögens).


hanspeter1 
Beitragsersteller
 19.05.2022, 12:46

Ok danke schon mal. Mit der Auflassungsvormerkung habe ich so verstanden, das im Falle von Veräußerungen, Belastungen des Hauses dieses Laut Testament in den Besitz meines Vaters fällt. 🧐

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HugoHustensaft  19.05.2022, 12:51
@hanspeter1

Die Auflassungsvormerkung verhindert nur, dass das Haus "einfach so" an einen Dritten veräußert werden kann, da müsste vorher geklärt werden, wer da welche Rechte hat; die eigentliche Auflassung wäre der Eigentumsübergang, der lag hier ja aber nicht vor.

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