Aufwandsentschädigung für Ehrenamt auch bei Krankheit?

3 Antworten

Wie müssen bei der Angelegenheit 2 unterschiedliche Dinge unterscheiden:

  • Auslagenersatz
  • Ehrenamtpauschale bei vereinsinterner vertraglicher Regelung

Den Auslagenersatz gibt es nur, wenn die Auslagen tatsächlich nachweislich stattgefunden haben.

Die Ehrenamtpauschale ist daran gekoppelt, wieviel Stunden pro Zeiteinheit (z. B. Monat) für die ehrenamtliche Tätigkeit aufgewendet wird.

Die Ehrenamtpauschale betrug bisher bis zu 720 Euro/Jahr.

Das Bundesministerium für Finanzen hat unlängst die Ehrenamtpauschalt auf 840 EUR/Jahr angehoben.

Allerdings muss wegen § 31a BGB aktuell davon abgeraten werden, davon Gebrauch zu machen, was haftungsrechtliche Gründe hat.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__31a.html

Ehrenamtpauschalen sind nicht zu verwechseln mit etwaigen Übungsleiterpauschalen.

Woher ich das weiß:Recherche
Mein Bauchgefühl wäre ja: wo kein Aufwand, da keine Aufwandsentschädigung. 

Jein. Letztendlich kommt es immer auch auf die Art der ehrenamtlichen Tätigkeit drauf an.

Die Frage ist dabei ja: Wird die Aufwandsentschädigung pauschal gezahlt oder nach tatsächlichem Aufwand (z.B. pro Stunde, pro Dienst o.ä.)?

Es ist natürlich ein Unterschied, ob man z.B. als Vorsitzender eines Vereins quasi permanent ein Ehrenamt ausübt, zu Hause erreichbar ist, von zu Hause aus organisiert usw. oder ob man einem Ehrenamt "nur" zu bestimmten Zeiten/Anlässen nachgeht, beispielsweise im Alten- und Pflegeheim zu bestimmten Zeiten Menschen betreut oder sich als "grüne Damen und Herren" zu bestimmten Zeiten im Krankenhaus um die Patienten kümmert.

In vielen Ehrenämtern werden die Aufwandsentschädigungen pauschal gezahlt. Und zwar nicht für die direkte Arbeit, sondern häufig für das "Drumherum" - also um "dienstliche" Fahrten mit dem Privat-Pkw (Kraftstoff und Abnutzung), Nutzung des privaten Telefons und des Internetanschlusses, des privaten Computers sowie "Kleinkram" wie Kugelschreiber, Papier, kleinere Einkäufe usw. zumindest in Teilen auffangen zu können.

Der Vorsitzende wird in aller Regel seine Aufwandsentschädigung auch dann weiter gezahlt bekommen, wenn er mal für ein paar Tage oder auch Wochen aufgrund von Krankheit oder Verletzung krankgeschrieben ist. Denn einerseits wird er einen Teil seiner Arbeit nur aufschieben und zu einem späteren Zeitpunkt erledigen (müssen), auf der anderen Seite wird er Vieles auch während seiner Krankschreiben erledigen (zum Beispiel Dinge organisieren, telefonieren usw.).