Ebay verkäufer schickt DPD Päckchen an Packstation Wer hat schuld?
Ich hab bei Ebay ein Hemd ersteigert in der beschreibung stand das es für 4,90€ als Paket verschickt wird also hab Ich meine Packstations adresse angegeben. Die Verkäuferin hat das Päckchen mit DPD an meine Packstation geschickt(die von DPD hätten doch gleich bei der abgabe sehen müssen das das nicht geht) das Päckchen kam natürlich zurück, jetzt will die Verkäuferin nochmal das Porto weil Ich die "falsche" Adresse angegeben hab. Hat Sie recht oder hätte sie mir sagen müssen das sie mit DPD schickt?
8 Antworten
Packstationen sind zwar weithin bekannt, aber nicht jeder hatte schon damit zu tun. Insbesondere dürfte nicht jedem bewusst sein, dass dort nur DHL Pakete ablegen kann. Wenn ich etwa eine für mich praktische Firma engagiere, die Pakete entgegennimmt, aber laut ihrer kruden AGB nur mit grünem Papier umwickelte akzeptiert, darf ich mich auch nicht beschweren, wenn ein blaues nicht ankommt, das wusste ich ja vorher und hätte es dem Absender rechtzeitig mitteilen können.
Fakt ist, dass nicht die Verkäuferin der Vertragspartner für die Packstation ist, sondern du. Das bedeutet, dass du auch dafür verantwortlich bist, Pakete bei Bedarf dorthin schicken zu lassen, und auch z.B. sicherzustellen, dass die Maße des Pakets nicht überschritten werden. Die Verkäuferin hat die Adresse von dir erhalten und es liegt nicht in ihrer Verantwortung, die AGB der Packstation intensiv zu studieren, um herauszufinden ob das Paket vielleicht zurückgewiesen wird, sondern in deiner.
Unterm Strich: Nicht die Verkäuferin hat den Fehler gemacht, sondern du. Bezahle ihr halt den Postpreis und lasse dir das Paket per DHL an die Packstation zustellen, oder bezahle noch einmal 4,90 und sei zuhause wenn es eintrifft.
Wenn da steht das als Paket veschickt wird gebe ich immer meine Packstation an, normalerweise meldet sich dann der Verkäufer wenn er nicht mit DHL schickt das war bisher nie ein Problem jetzt hatte ich Pech das ich bei einer Anfängerin gekauft hab die hat das nicht gewusst. Die von DPD hätten aber auch was sagen können.
DIE von DPD sind oftmals keine von DPD sondern nur Annahmestellen. Wäre toll gewesen wenn du die Verkäuferin darauf hingewiesen hättest das sie nur mit DHL versenden soll. Also ich sehe da deine Schuld.
Ihr seid beide schuld. Der Verkäufer hätte wissen müssen, dass nur DHL-Pakete an die Packstation geliefert werden können. Und Du, wenn Du schon eine Packstation-Anschrift hinterlegt hast, hättest Dich vor dem Versand vergewissern müssen, ob auch wirklich mit DHL geliefert wird. Das passiert häufig Neulingen, die nicht Bescheid wissen. Am besten ist es, Ihr teilt Euch die neuen Versandkosten - und beim nächsten Einkauf nochmal nachfragen.
ich versende fast nur mit DPD; eine Lieferung an eine DHL Packstation ist unmöglich. Da hat Deine Verkäuferin einen großen Fehler gemacht und sie ist dafür verantwortlich. Anhand der Adresse hätte sie auch wieder erkennen können, dass es sich um eine PS handelt.
Zudem hätte sie Lieferung an Packstationen in der Auktion ausschließen müssen, dann wäre dies auch nicht passiert.
Das ist, wenn viele ebayer wirklich wenig Ahnung haben.
Mich hat ein PS-Besitzer vorher angefragt, ob ich auch dahin versende, weil er sehr nett fragte, schrieb ich ja. Resultat: TOP-Preis; TOP-Kunde; 5*TOP-Bewertung
... die AGB der Packstation zu studieren
Um an eine Packstation zu liefern brauche ich keine AGB's von DHL lesen.
Wenn bei der Straße PACKSTATION Nr.XXX steht, es sich um eine solche handelt. DPD hat bis jetzt keine Packstationen.
Um an eine Packstation zu liefern brauche ich keine AGB's von DHL lesen.
Korrekt.
Wenn bei der Straße PACKSTATION Nr.XXX steht, es sich um eine solche handelt.
Das weiß ich, und darum geht es mir auch gar nicht. Ich dachte, dass das in meiner Antwort klar geworden wäre:
Als Verkäufer bekomme ich eine Adresse und liefere dorthin, ob Packstation oder nicht. Ich bin aber nicht verpflichtet und auch nicht sonstwie dafür zuständig, mich vorab zu informieren, ob das Paket auch sicher angenommen wird (darauf bezog sich der Teil mit den AGB). Das ist Sache dessen, der mir die Versandadresse mitteilt, denn der hat ja die AGB gelesen und wird mir schon eine zustellfähige Adresse nennen. "Paket" heißt eben schon lange nicht mehr "Paket über die staatseigene gelbe Monopolpost", sondern bedeutet eben nur ein Paket, das auch mit Hermes, UPS, diversen lokal verbreiteten Paketlieferdiensten oder eben auch DPD versandt werden kann.
Sicher wäre es wünschenswert und löblich gewesen, wenn die Verkäuferin den Irrtum des Kunden erkannt und sicherheitshalber nachgehakt hätte, aber dass sie den Irrtum des Kunden nicht erkannte, kann man ihr nicht zum Vorwurf machen. Sie hat korrekt, wenn auch verbesserungsfähig, gehandelt.
warum gehst du davon aus, das es dhl ist?
nur anhand des preises? da hättest du nachfragen müssen
Aus welchem Grund wäre die Verkäuferin dazu verpflichtet gewesen, die AGB der Packstation zu studieren, obwohl sie überhaupt keinen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat?